Suchefunktion BAU.DE Forum Modernisierung / Sanierung / Bauschäden 4344: Nutzungsausfall Keller: Schadensersatz

Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

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Nutzungsausfall Keller: Schadensersatz 15.08.08
Hallo,
gibt es Gerichtsurteile oder andere Rechtsprechungen und Erfahrungen darüber, was man bei einem Nutzungsausfall des Kellers, bedingt durch die Überschwemmung infolge Starkregens und aufstauendes Sickerwasser und einem Planungsfehlers/Bauaufsichtfehlers des Architekten
ansetzen kann?
Der Keller wurde wie folgt genutzt:
1 Kellerraum als Büro
1 Raum als Vorratsraum
1 Raum als Abstellraum
1 Raum als Waschküche
Der Keller war mehrfach geflutet (ca. 10 cm hoch). Die prof. Bautrocknung dauerte im Schnitt jeweils 6 Wochen.
Es betrifft einen Ort in Niedersachsen.
Gruss
Name: Holm  

  1. Und was haben Sie nach dem ersten Mal 15.08.08
    getan um weiteres zu verhindern, resp. was sagt die Versicherung. Hat die bislang jedes mal bezahlt ? Irgendwann werden die doch sicherlich mal sagen, so nicht mehr.
    Und was ist das Problem ? Gibts darüber schon ein Gerichtsurteil, Gutachten, was sagt der Architekt usw usw. Was stand im Vertrag usw.
    Da fehlen leider noch ein paar Details.
    Name: kho  

  2. Antwort kho 18.08.08
    Wir haben seit 1,5 Jahren ein Beweissicherungsverfahren laufen. Die Dauer ist von uns leider nicht zu beeinflussen (Gericht; Gutachter hat 4 Monate gebraucht!!!). Innerhalb des Beweissicherungsverfahren dürfen wir keine (grundlegenen) Änderungen oder Baumaßnahmen durchführen. Daher ist der Vorgang weiterhin nichtz abgeschlossen. Das Gutachten besagt allerdings eine eindeutige Schuld des Architekten bzgl. der Bauaufsicht (anstatt des von uns bezahlten Kies hat der Rohbauer den Erdaushub wieder eingefüllt, der schluffig/lehmig/tonig ist. Daher kam es zu aufstauendem Sickerwasser, das seinen Weg über die nicht angeschlossenen Lichtschächte über die Kellerfenster ins Haus suchte und fand.
    An die Versicherung des Architekten geht der ganze Vorgang erst, wenn der Fall vor Gericht abgeschlossen ist. Auch nicht von uns beeinflussbar.
    Natürlich würden wir liebend gerne den Mangel beheben lassen, damit wir endlich sicher schlafen können, aber wir dürfen nicht.
    Meine Frage war, in welcher Höhe man die Nichtnutzung der Kellerräume als Schadensersatz geltend machen kann. Hoffe, da kann mir jemand einen Tipp geben.
    Gruss
 

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