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steuerliche Bezugsfertigkeit 20.08.08 Hallo, vielleicht kann jemand folgendes beantworten: Ein denkmalgeschütztes Gebäude wird saniert und erhöhte Abschreibung nach $7i EStG soll in Anspruch genommen werden. Daher muss die steuerliche Bezugsfertigkeit zum Zeitpunkt X festgestellt werden. Jetzt frage ich mich, ob neu geschaffene Balkone hierfür vorhanden sein müssen (die natürlich im Kaufvertrag stehen). Sind diese Balkone für die steuerliche Bezugsfertigkeit erforderlich? - vielen Dank für Antworten. MfG Dirk Thomas Neumann Name: Dirk Thomas Neumann
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