Suchefunktion BAU.DE Forum Modernisierung / Sanierung / Bauschäden 4354: Muss mein Architekt sich versichern ?

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Muss mein Architekt sich versichern ? 28.08.08
Guten Tag liebe Foren-Architekten,
ich habe eine Frage zur Haftung und zwar ob ein Architekt eine Versicherung für einen Bau in NRW abschließen muss ?
Es handelt sich hier um eine Sache die länger in der Vergangenheit liegt. Unser Architekt hatte massive Baumängel zu verantworten, dies wurde auch per Gutachter von Gerichts wegen festgestellt. Nun haben wir einen Titel gegen diesen Architekten in der Hand, dieser wiederum hat allerdings die EV abgegeben da er sowieso im Ruhestand ist und nun alles seiner Frau gehört. Über eine mögliche bestehende Architektenversicherung schweigt er sich aus und sagt einfach nichts dazu.
Nun meine Fragen:
1. MUSS ein Architekt sich versichern ?
2. Wer überprüft ob ein Architekt versichert ist ?
3. In dem Architektenvertrag steht eindeutig, dass unser Architekt eine Versicherung i.H.v. mindestens € 75.000,- abschließen musste, wer überprüft solche Verträge bzw. kann dazu eine Aussage tätigen ?
Ich hoffe es gibt hier ein Ergebniss, wir wissen wirklich nichtmehr was wir sonst tun sollen...
Lieber Gruß und vielen Dank vorab
Philipp
Name: Philipp Geppert  

  1. Wenn Sie einen 29.08.08
    vollstreckbaren Titel haben,kann Ihnen das doch eigentlich egal sein.
    Ist doch dann dem Archi sein Problem woher er das Geld bekommt. Was sagt denn Ihr Anwalt dazu, der wird ja wohl den Titel "erstritten" haben und auch vollstrecken "können".
    Oder gibts noch andere Infos die wir hier wissen müssten ?
    Name: kho  

  2. schon mal einen nakten 29.08.08
    Seemann in die Hosentasche gepackt?
    Insofern ist es schon interessant, zu wissen, ob der Archi versichert war und dadurch evtl. jetzt die Vers. aufkommen muss.
    .
    War da was nicht mit Mitwirkungspflicht bei Leuten die EV abgegeben haben?
    Name: Mark Carden   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.sv-carden.de

  3. Wenn er erst mal... 29.08.08
    ... nen EV hat, ist er mit Sicherheit im Insolvenzverfahren. Dann kannste dich mit dem Insolvenzverwalter streiten. Aber mußten die Archis nicht bei der Architektenkammer ihre Haftpflicht belegen?
    Name: Rüdiger und Monika Berg   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.berg-schwedenhaus.de

  4. Darum geht es ja in der Tat. Interessant ... 29.08.08
    Darum geht es ja in der Tat. Interessant wäre zu wissen, ob die Architektenkammer haftbar zu machen ist, wenn der Architekt nicht versichert war.
    Er weigert sich schlicht und ergreifend Auskunft dazu zu geben, aus der AKNW wurde er bereits ausgeschlossen, was ihm aber nichts ausmacht da Ruhestand.
    Derzeit sieht es so aus, dass wir einen Titel über € 99.000,- (das ist nur eine Teilsumme) erstritten haben, aber da er keine Versicherung nennt bisher keiner was zahlt und bei ihm ist nichts zu holen.
 

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