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An sich.... 28.08.08 gilt füralle freischaffenden Architekten eine Versicherungspflicht. Genaue Auskunft hierzu kann Ihnen die AK NRW geben. Wir in Nds mussten dies Jahr ERSTMALS eine Bestätigung unserer HV beibringen. Aber was nutzt es, wenn sich denn - per Kammerrecht oder Vertrag - hätte versichern müssen, es aber nicht getan hat. Sie können ihn dann nur bis aufs Existenzminimum runterpfänden - mehr nicht. Denn im Ruhestand trifft ihn nicht mal mehr ein Ausschluss aus der Kammer. Ich würde eher mal prüfen (lassen), seit WANN seiner Frau alles gehört. VIELLEICHT gibts da noch einen Hebel MfG Name: Ralf Dühlmeyer E-Mail-Adresse anzeigen http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
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