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Sehe ich völlig anders 03.09.08 Entgegen der Meinung des Herrn Tilgner stellt die ungedämmte Balkonplatte eine nicht vernachlässigbare Wärmebrücke dar, bei der zudem eine weit erhöhte Gefahr der Taupunktsunterschreitung und der folgenden Schimmelbildung besteht. Dies zeigt auch meine langjährige Erfahrung. Der Planer muss (vgl. auch DIN 4108, Teil 2) Schimmelpilz- und Tauwasserschäden verhindern (auch nach den a.R.d.T.) und steht damit in der Verpflichtung. Ohne normgerechte Berechung von Wärmebrücken und dem Führen des Schimmelpilznachweis (Isothermenberechnung) lässt sich keine Aussage zu dem konkreten Fall machen. Also nur mal so zu meinen "passt scho" ist nicht, nur Rechnen (auch zum Nachweis, wenn doch ein Schaden auftreten sollte ) und eine fachgerechte Ausführung mit deren Kontrolle kann den Planer (und natürlich auch den Nutzer), neben Anweisungen zu einem angepassten Nutzerverhalten auf die sichere Seite bringen. Fazit: Mitteilung an den BH, wegen der Notwendigkeit einer Berechnung und immer empfehlenswert einen Fachmann hinzuziehen. Und durch Lüften (Energieverschwendung) allein, eine allg. Laienmeinung, lässt sich auch keine Schimmelbildung vermeiden. Nur eine kontrollierte Wohnraumlüftung, i.b. Fall mit Wärmerückgewinnung, ist eine zeitgemäße Ausführung. Daher besser Balton weg und neu gebaut davorgestellt, gehängt, etc. MfG Name: Ralph Kaiser E-Mail-Adresse anzeigen http://www.bhk-beratung.de
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