Suchefunktion BAU.DE Forum Modernisierung / Sanierung / Bauschäden 4363: Ergebnis Schallgutachten-wir warten seit 2 Monaten

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Ergebnis Schallgutachten-wir warten seit 2 Monaten 03.09.08
Sehr geehrte Foren-Nutzer,
ich hätte eine rechtliche Frage:
wir haben am 19.06. diesen Jahres bei uns in der ETW mit der Gemeinschaft und dem Bauträger ein Schallgutachten der Installationen durchführen lassen, weil diese sehr laut sind (Toilette, Dusche...). Das Gutachten an sich war schon sehr dubios, hat nur 30 Minuten gedauert. Wir haben nach dem Termin von einigen anderen Gutachtern erfahren, natürlich zu spät, dass unser Gutachter keinen guten Ruf genießt. Wir warten jetzt seit über zwei Monaten auf das Ergebnis des Gutachtens, von seiten des Gutachters meldet sich niemand, auf Anrufe oder schriftliche Aufforderungen des Bauträgers reagiert der Gutachter nicht. Müssen wir uns das gefallen lassen? Haben wir irgendeine Handhabe? Im Angebot wurde keine Frist gesetzt. Mit dem Bauträger haben wir vereinbart, sollte es keine Mängel geben, dass wir das Gutachten bezahlen. Können wir gegenüber dem Bauträger von dieser Abmachung zurücktreten? Der offizielle Auftraggeber des Gutachtens ist der Bauträger.
Vielen Dank für jede Info,
mit besten Gruessen
Bine
Name: sabiene24de  

  1. Mal ne direkte Frage 04.09.08
    kennen Sie den Spruch: Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing...
    Wenn das Gutachten "nur" 30 Minuten gedauert (keine Ahnung ob das reicht) hat UND vom Bauträger bezahlt wird, dann werden Sie doch hoffentlich so realistisch sein, dass das Ergebnis nicht unbedingt Zeitnah kommt und vrmtl. auch nicht unbedingt besonders negativ für den BT ausfallen wird.
    Vielleicht wäre die umgekehrte Reglung auch nicht schlecht gewesen, Sie beauftagen und er bezahlt.
    PS: Abnahme schon erfolgt ? Ansonsten ggf. Anwalt.
    Name: kho  

  2. Anmerkungen zu "mal ne direkte Frage" 04.09.08
    Sehr geehrter kho,
    vielen Dank erstmal für die Antwort. Ich möchte rein verständnishalber noch etwas klarstellen: wir haben vom Bauträger das Gutachten gefordert, weil wir die Mängel für erheblich halten. Dieser hat nach Anwaltsandrohung zugestimmt. Wir haben dann einen vereidigten Gutachter bestellt, der also unabhängig sein müsste. Unsere Abmachung war, dass, wenn Mängel bestehen (wie wir glauben) der Bauträger das Gutachten bezahlt und wenn keine bestehen (wovon der Bauträger überzeugt ist) wir die Rechnung bezahlen. Dies ist meines Wissens nach auch die übliche Vorgehensweise. Der Bauträger ist nur deshalb der offizielle Auftraggeber, weil der Gutachter unbedingt schriftlich einen Ansprechpartner, an den er die Rechnung schicken kann, haben wollte.
    Die Abnahme ist leider schon beim Einzug vor einem Jahr erfolgt, aber da konnten wir natürlich die Mängel noch nicht feststellen. Die anderen Eigentümer sind erst einen Monat nach uns eingezogen.
    Ich werde wohl über eine Beratung beim Anwalt nicht hinwegkommen.
    Bine

  3. Dann sind die Kosten für das Gutachten das kleinste Problem 04.09.08
    weil Sie dann auch noch beweisen müssen, dass der Mangel VOR der Abnahme vorhanden war (Beweislastumkehr). Natürlich könnte das dann aus dem Gutachten "geschlussfolgert" werden.
    Aber das muss vor Gericht und Kostet erstmals auch Ihr geld.
    Und leider stimmt das Gericht nicht immer dem allen zu. Recht haben und Recht bekommen sind leider 2 Dinge.
    Daher dürften Sie erstmals mit einigem Geld in Vorleistung treten müssen und wissen nicht ob Sie überhaupt noch was bekommen oder der Mange behoben wird.
    Natürlich ist der Mangel für Sie schlimm. Die Frage ist nur, wenn Sie NICHT Recht bekommen, ob das Geld dann nicht lieber in ne Sondertilgung oder Urlaub angelegt gewesen wäre.
    Sie sollen natürlich Ihr Recht bekommen und Mängel sollten vom Verursacher behoben werden. Nur leider zeigt die Praxis,dass das halt meist ein langer Weg mit ungewissem Ausgang ist.
    Schauen Sie einfach hier im Forum div. Thread dazu an.
    Name: kho  
 

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