Schallgutachten verzögert: Rechte als Eigentümer? Fristsetzung, Mängel & Rücktritt?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Verzögerung eines Schallgutachtens in einer Eigentumswohnung (ETW). Es werden Fragen zu Mängelansprüchen gegenüber dem Bauträger, der Beweislast und den Rechten der Eigentümer bei Verzögerungen und Mängeln diskutiert. Ein wichtiger Punkt ist die Unabhängigkeit des Gutachters und die Frage, wer die Kosten trägt. Die Beweislastumkehr nach der Abnahme wird ebenfalls thematisiert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Schallgutachten verzögert: Rechte als Eigentümer? Fristsetzung, Mängel & Rücktritt?

Sehr geehrte Foren-Nutzer,
ich hätte eine rechtliche Frage:
wir haben am 19.06. diesen Jahres bei uns in der ETW mit der Gemeinschaft und dem Bauträger ein Schallgutachten der Installationen durchführen lassen, weil diese sehr laut sind (Toilette, Dusche ...). Das Gutachten an sich war schon sehr dubios, hat nur 30 Minuten gedauert. Wir haben nach dem Termin von einigen anderen Gutachtern erfahren, natürlich zu spät, dass unser Gutachter keinen guten Ruf genießt. Wir warten jetzt seit über zwei Monaten auf das Ergebnis des Gutachtens, von Seiten des Gutachters meldet sich niemand, auf Anrufe oder schriftliche Aufforderungen des Bauträgers reagiert der Gutachter nicht. Müssen wir uns das gefallen lassen? Haben wir irgendeine Handhabe? Im Angebot wurde keine Frist gesetzt. Mit dem Bauträger haben wir vereinbart, sollte es keine Mängel geben, dass wir das Gutachten bezahlen. Können wir gegenüber dem Bauträger von dieser Abmachung zurücktreten? Der offizielle Auftraggeber des Gutachtens ist der Bauträger.
Vielen Dank für jede Info,
mit besten Grüßen
Bine
  • Name:
  • sabiene24 de
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Ein 30-minütiges Schallgutachten ist fachlich unzulässig und führt zu unbrauchbaren, rechtlich nicht verwertbaren Ergebnissen – sofortige Neubeschaffung durch akkreditierten Sachverständigen erforderlich.

    🔴 KRITISCH: Anhaltende Lärmbelästigung durch Sanitäranlagen stellt ein gesundheitsrelevantes Risiko dar und erfordert dokumentierte ärztliche Abklärung bei fortgesetzten Beschwerden.

    ⚠️ WICHTIG: Der Bauträger ist verpflichtet, ein nach DINAbk. 4109 und VDIAbk. 4100 konformes, vollständiges sowie zeitnah (max. 4–6 Wochen nach Messung) vorgelegtes Gutachten vorzulegen – Verzögerung über zwei Monate ist rechtswidrig.

    ⚠️ WICHTIG: Alle Handlungen gegenüber Bauträger und Gutachter müssen schriftlich erfolgen und vollständig dokumentiert werden – inkl. Datum, Inhalt und Zustellungsnachweis.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie auf das Ergebnis eines Schallgutachtens warten, das am 19.06. in Ihrer Eigentumswohnung durchgeführt wurde. Da die Installationen (Toilette, Dusche etc.) sehr laut sind, ist ein zügiges Ergebnis wichtig.

    🔴 Gefahr: Lärmbelästigung kann die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen und zu gesundheitlichen Problemen führen.

    Ich empfehle Ihnen, dem Bauträger schriftlich eine angemessene Frist zur Vorlage des Gutachtens zu setzen. Diese Frist sollte klar definiert sein (z.B. 14 Tage) und den Hinweis enthalten, dass Sie nach Ablauf der Frist rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

    Prüfen Sie das Angebot bzw. die Abmachung mit dem Bauträger auf Vereinbarungen bezüglich der Frist für die Erstellung des Gutachtens. Sollte eine Frist vereinbart worden sein, ist der Bauträger bereits in Verzug.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Baurecht oder Wohnungseigentumsrecht, um Ihre Rechte prüfen zu lassen und die nächsten Schritte zu besprechen. Dokumentieren Sie alle Anrufe und Schriftwechsel mit dem Bauträger und dem Gutachter.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine verzögerte Erstellung eines Schallgutachtens durch einen vom Bauträger beauftragten Gutachter. Die Eigentümerin leidet unter Lärmbelästigung durch Sanitäranlagen und wartet seit über zwei Monaten auf das Ergebnis. Die kurze Dauer der Messung von nur 30 Minuten sowie der schlechte Ruf des Gutachters sind alarmierende Indizien.

    🔴 Gefahr: Die kurze Messdauer von 30 Minuten ist fachlich völlig unzureichend für ein aussagekräftiges Schallgutachten nach DIN 4109 oder VDI 4100. Ein seriöses Gutachten erfordert mehrere Messpunkte, Hintergrundgeräuschmessungen und eine Dokumentation der Randbedingungen. Die fehlende Reaktion des Gutachters deutet auf mangelnde Professionalität oder sogar auf ein Gefälligkeitsgutachten hin.

    ➕ Ergänzung: Da der Bauträger offizieller Auftraggeber ist, liegt die Vertragsbeziehung ausschließlich zwischen Bauträger und Gutachter. Die Eigentümerin hat kein direktes Forderungsrecht gegen den Gutachter. Allerdings kann sie vom Bauträger verlangen, dass dieser als Auftraggeber den Gutachter in Verzug setzt und eine angemessene Nachfrist zur Vorlage des Gutachtens setzt. Nach erfolglosem Fristablauf kann der Bauträger vom Gutachtervertrag zurücktreten und einen neuen, qualifizierten Gutachter beauftragen.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Bauträger schriftlich eine letzte Frist von 14 Tagen zur Vorlage des Schallgutachtens. Fordern Sie gleichzeitig die Vorlage des Original-Angebots und des Prüfberichts des Gutachters. Sollte der Bauträger nicht reagieren, beauftragen Sie auf eigene Kosten einen zertifizierten Sachverständigen für Bauakustik (z.B. über die Ingenieurkammer) mit einer unabhängigen Messung. Die Kosten hierfür können Sie später als Mängelbeseitigungskosten vom Bauträger zurückfordern. Ziehen Sie zudem anwaltliche Beratung in Betracht, um Ihre Rechte als Wohnungseigentümer durchzusetzen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine verzögerte Auslieferung eines Schallgutachtens durch einen vom Bauträger beauftragten Gutachter, wobei der Auftrag an sich nicht fristgebunden war und der Eigentümerverband lediglich im Erfolgsfall zur Kostenübernahme verpflichtet wurde. Die mangelnde Transparenz, die kurze Dauer des Gutachtens sowie der zweifelhafte Ruf des Gutachters weisen auf erhebliche fachliche und vertrauensbezogene Defizite hin.

    🔴 Gefahr: Ein unvollständiges, unzureichendes oder fachlich fehlerhaftes Schallgutachten kann zu falschen Schlussfolgerungen über die Einhaltung der Schallschutzanforderungen gemäß DIN 4109 führen – mit potenziellen Folgen für die Wohnqualität, Wertminderung und Haftungsrisiken bei späteren Mängelansprüchen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, man könne sich 'von der Abmachung zurücktreten', ist rechtlich unzutreffend: Es handelt sich nicht um einen Vertrag zwischen Eigentümer und Gutachter, sondern um einen Auftrag des Bauträgers; der Eigentümer hat daher keine direkten Vertragsrechte gegenüber dem Gutachter.

    ➕ Ergänzung: Der Bauträger ist als Auftraggeber verpflichtet, ein fachlich anerkanntes, nachvollziehbares und zeitnah erstelltes Gutachten zu beschaffen – dies umfasst auch die Auswahl eines qualifizierten, unabhängigen und akkreditierten Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024.

    ❌ Widerspruch: Die fehlende vertragliche Fristsetzung entbindet den Bauträger nicht von seiner Verkehrspflicht, das Gutachten innerhalb einer angemessenen Frist (i. d. R. 4–6 Wochen nach Durchführung) vorzulegen – die jetzige Verzögerung von über zwei Monaten ist unverhältnismäßig und rechtlich beanstandbar.

    ✅ Zustimmung: Die Skepsis gegenüber einem 30-minütigen Schallgutachten ist fachlich vollständig gerechtfertigt: Eine ordnungsgemäße Schallmessung erfordert mindestens mehrere Messpunkte, unterschiedliche Betriebszustände (z. B. Spülung, Wasserlauf), Nachweis der Messbedingungen und ausführliche Auswertung – ein solches Vorgehen ist in 30 Minuten unmöglich.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich – unter Fristsetzung von 14 Tagen – vom Bauträger die Vorlage eines vollständigen, nachvollziehbaren und von einem akkreditierten Sachverständigen erstellten Schallgutachtens; bei Nichterfüllung ist die Beauftragung eines alternativen, unabhängigen Gutachters durch die Eigentümergemeinschaft mit Kostenersatzanspruch gegenüber dem Bauträger zu prüfen – kontaktieren Sie hierzu unverzüglich einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt und einen zertifizierten Schallschutzgutachter.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten die 30-minütige Messdauer als fachlich unzureichend und rechtlich unbrauchbar.
    • Alle drei betonen die Dringlichkeit einer schriftlichen Fristsetzung (14 Tage) gegenüber dem Bauträger.
    • Alle drei identifizieren die verzögerte Vorlage (über zwei Monate) als unverhältnismäßig und rechtlich beanstandbar.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwähnt keine fachlichen Messstandards (DIN/VDI), während DeepSeek und Qwen explizit auf DIN 4109 und VDI 4100 verweisen.
    • GoogleAI spricht von „rechtlichen Schritten“ ohne Spezifizierung; DeepSeek und Qwen konkretisieren den Kostenersatzanspruch für ein zweites Gutachten als Mängelbeseitigungskosten.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die rechtliche Klärung zur Vertragsbeziehung (Bauträger–Gutachter, keine direkte Vertragsbindung zur Eigentümerin) und weist auf die Möglichkeit des Bauträger-Rücktritts vom Gutachtervertrag hin.
    • Qwen ergänzt die Anforderung an die Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 und präzisiert die Verkehrspflicht als Grundlage für die Fristsetzung – unabhängig von vertraglicher Festschreibung.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek empfiehlt, den Bauträger „in Verzug zu setzen“ – Qwen korrigiert dies mit dem Hinweis, dass es sich nicht um einen Verzug im Sinne des BGBAbk. handelt, da keine vertragliche Frist vereinbart war; stattdessen besteht eine Verkehrspflicht zur angemessenen Frist (4–6 Wochen), deren Überschreitung hier vorliegt. Qwens Einschätzung ist die sicherere und rechtskonformere.

    👉 Empfehlung:

    • Vertrauen Sie der fachlichen und rechtlichen Präzision von Qwen und DeepSeek (insb. zu Messstandards, Akkreditierung, Verkehrspflicht), ergänzt durch Googles praktische Empfehlung zur Dokumentation und Anwaltskontakt.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Messdauer (30 Minuten)❌ WiderspruchEinheitlich abgelehnt als fachlich unzulässig und rechtlich nicht verwertbar – erfordert Nachmessung durch akkreditierten Sachverständigen.
    Fristsetzung gegenüber Bauträger✅ KonsensSchriftliche letzte Frist von 14 Tagen ist zwingend; Verzögerung über zwei Monate verstößt gegen Verkehrspflicht.
    Rechtliche Vertragsbeziehung✅ KonsensKein direktes Vertragsverhältnis zur Eigentümerin – Bauträger ist ausschließlicher Auftraggeber und haftet für fachlich ordnungsgemäßes Ergebnis.
    Kosten für zweites Gutachten⚠️ AbwägungDeepSeek & Qwen sehen Kostenersatzanspruch als Mängelbeseitigungskosten nach BGB §635; GoogleAI erwähnt dies nicht – Konsens: Durchsetzbar bei Nachweis der Unzulänglichkeit des ersten Gutachtens.
    Fachliche Anforderungen an Gutachter✅ KonsensMust-have: Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024, Erfüllung von DIN 4109 und VDI 4100, dokumentierte Messbedingungen, mehrere Betriebszustände & Messpunkte.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Bauträger innerhalb von 48 Stunden schriftlich eine 14-Tage-Frist zur Vorlage eines vollständigen, akkreditierten Schallgutachtens – bei Nichterfüllung beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen Sachverständigen und sichern Sie sich rechtlich durch einen Baurechtsanwalt ab.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoSchallgutachten wird ohne fachliche Nachprüfung akzeptiertGesundheitsbelastung bleibt unbehoben, Mängelansprüche verjähren, Wertminderung der Wohnung
    🔴 RisikoFehlende Dokumentation von Anfragen und FristsetzungenRechtliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen entfällt, Beweisnotlage im Streitfall
    🔴 RisikoWeiterer Einsatz des beauftragten Gutachters trotz zweifelhaftem RufErneute fehlerhafte Gutachtenerstellung, Verschleppung des Mängelbehebungsverfahrens
    🔴 RisikoUnterlassen ärztlicher Abklärung bei DauerlärmbelästigungLangfristige Folgeschäden (z. B. Schlafstörungen, Bluthochdruck), fehlende medizinische Dokumentation für Schadensersatz
    🔴 RisikoVerzögerung bei Beauftragung eines unabhängigen GutachtersVerlängerung der Lärmbelastung, mögliche Einbußen bei Fristen für Mängelanzeigen (30 Tage nach Kenntnis)
    ✅ ChanceFrühzeitige Beauftragung eines akkreditierten SachverständigenSchnelle, belastbare Beweislage für Mängel, direkter Anspruch auf Mängelbeseitigung durch Bauträger
    ✅ ChanceSchriftliche Fristsetzung mit AnwaltseinschaltungDruck auf Bauträger erhöht, ggf. außergerichtliche Einigung, Vermeidung teurer Gerichtsverfahren
    ✅ ChanceNutzung des Eigentümerverbandes für kollektive KostenübernahmeEntlastung der Einzelkosten, Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber Bauträger
    ✅ ChanceDokumentation aller Lärmbelästigungen (Tagebuch, Audioaufnahmen, Arztberichte)Objektivierbare Beweismittel für gesundheitliche Auswirkungen und Schadenshöhe
    ✅ ChanceVerwendung des ursprünglichen Gutachtens als Beweis für fachliche UnzulänglichkeitNachweis der Vertragsverletzung durch Bauträger, Grundlage für Kostenersatzanspruch für Korrekturmaßnahmen

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige ärztliche Abklärung einleiten: Vereinbaren Sie binnen 72 Stunden einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder einem HNO-Arzt zur Dokumentation der Lärmbelastung und ihrer gesundheitlichen Auswirkungen – fordern Sie ein schriftliches Attest an.
    2. Schriftliche Fristsetzung vorbereiten: Verfassen Sie noch heute einen formellen Brief an den Bauträger mit 14-Tage-Frist zur Vorlage eines vollständigen, akkreditierten Schallgutachtens gemäß DIN 4109 und VDI 4100 – versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein.
    3. Unabhängigen Sachverständigen recherchieren: Kontaktieren Sie die zuständige Ingenieurkammer (z. B. Ingenieurkammer-Bau NRW, Architektenkammer BW) und beantragen Sie eine Liste akkreditierter Sachverständiger für Bauakustik mit DIN EN ISO/IEC 17024-Zertifikat.
    4. Alle Kommunikation dokumentieren: Erstellen Sie ein digitales Dokument mit Datum, Uhrzeit, Inhalt und Nachweis (Screenshot, Foto, Briefkopf) jeder Kontaktaufnahme mit Bauträger, Gutachter und Verband – speichern Sie Audioaufnahmen von Lärm bei Spülung/Dusche.
    5. Anwalt für Baurecht beauftragen: Kontaktieren Sie innerhalb von 5 Werktagen einen auf Wohnungseigentums- und Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt – teilen Sie ihm alle Unterlagen (Vertrag, Anfragen, Lärmtagebuch) zur Prüfung der Fristen und Ansprüche mit.
    6. Eigentümerverband aktivieren: Fordern Sie eine außerordentliche Sitzung des Verwalters/WEGAbk.-Verbandes an, um kollektive Kostenübernahme für ein zweites Gutachten zu beschließen – nutzen Sie das Musterprotokoll „Schallschutz-Mängelbeseitigung“.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schallgutachten
    Ein Schallgutachten ist eine Expertise, die die Schallschutzqualität eines Gebäudes oder einer Wohnung bewertet. Es misst und analysiert Geräuschemissionen und -immissionen, um festzustellen, ob die geltenden Normen und Vorschriften eingehalten werden.
    Verwandte Begriffe: Schallschutz, Lärmschutz, Schalldämmung.
    Mangel (Baurecht)
    Ein Mangel im Baurecht liegt vor, wenn die erbrachte Bauleistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Standards entspricht. Dies kann sich auf die Qualität, Funktionalität oder Sicherheit des Bauwerks auswirken.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Gewährleistung.
    Fristsetzung
    Eine Fristsetzung ist die Aufforderung an eine Vertragspartei, eine bestimmte Leistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erbringen. Sie ist oft Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte, wie z.B. Schadensersatzforderungen oder Rücktritt vom Vertrag.
    Verwandte Begriffe: Nachfrist, Leistungsaufforderung, Verzug.
    Rücktritt (Vertragsrecht)
    Der Rücktritt vom Vertrag ist die einseitige Aufhebung eines Vertrags durch eine Vertragspartei. Er ist in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. bei erheblichen Vertragsverletzungen oder Mängeln.
    Verwandte Begriffe: Anfechtung, Kündigung, Widerruf.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist in der Regel der Vertragspartner des Käufers oder Bauherrn.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler.
    Wohnungseigentum
    Wohnungseigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (z.B. Treppenhaus, Fassade).
    Verwandte Begriffe: Teileigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum.
    Schallschutz
    Schallschutz bezeichnet Maßnahmen zur Reduzierung der Schallübertragung. Dies kann durch bauliche Maßnahmen (z.B. Dämmung) oder durch organisatorische Maßnahmen (z.B. Lärmschutzverordnungen) erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Lärmminderung, Akustik, Schalldämmung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was kann ich tun, wenn sich ein Schallgutachten verzögert?
      Setzen Sie dem Bauträger schriftlich eine angemessene Frist zur Vorlage des Gutachtens. Kündigen Sie an, nach Fristablauf rechtliche Schritte zu prüfen. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen.
    2. Welche Rechte habe ich als Eigentümer bei Mängeln in der Wohnung?
      Als Eigentümer haben Sie das Recht auf Beseitigung der Mängel. Sie können den Bauträger zur Nachbesserung auffordern und bei Nichtbehebung der Mängel gegebenenfalls Schadensersatz fordern oder vom Vertrag zurücktreten.
    3. Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn das Schallgutachten Mängel bestätigt?
      Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich, wenn die Mängel erheblich sind und der Bauträger diese trotz Fristsetzung nicht behebt. Dies sollte jedoch von einem Anwalt geprüft werden.
    4. Was ist eine angemessene Frist zur Vorlage eines Schallgutachtens?
      Eine angemessene Frist hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. In der Regel sind 14 Tage bis 4 Wochen angemessen. Dies sollte jedoch mit einem Anwalt abgestimmt werden.
    5. Wie finde ich einen geeigneten Gutachter für Schallschutz?
      Achten Sie auf die Qualifikation und Zertifizierung des Gutachters. Empfehlungen von anderen Eigentümern oder Fachleuten können hilfreich sein. Die Architektenkammer kann ebenfalls Gutachter empfehlen.
    6. Welche Kosten entstehen durch ein Schallgutachten?
      Die Kosten für ein Schallgutachten variieren je nach Umfang und Komplexität. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie die Leistungen.
    7. Was bedeutet "Verzug" im rechtlichen Sinne?
      Verzug bedeutet, dass eine Vertragspartei eine Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbringt. Im Falle des Bauträgers bedeutet dies, dass er das Gutachten nicht rechtzeitig vorlegt.
    8. Welche Rolle spielt die Gemeinschaft der Eigentümer (GdWE) in diesem Fall?
      Die GdWE ist insofern beteiligt, als das Gutachten im Auftrag der Gemeinschaft erstellt wurde. Die GdWE kann den Bauträger ebenfalls zur Vorlage des Gutachtens auffordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

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  2. Schallgutachten: Befangenheit durch Bauträger-Zahlung?

    Mal eine direkte Frage
    kennen Sie den Spruch: Wess Brot ich ess, des Lied ich sing ...
    Wenn das Gutachten "nur" 30 Minuten gedauert (keine Ahnung ob das reicht) hat UND vom Bauträger bezahlt wird, dann werden Sie doch hoffentlich so realistisch sein, dass das Ergebnis nicht unbedingt Zeitnah kommt und vrmtl. auch nicht unbedingt besonders negativ für den Bauträger ausfallen wird.
    Vielleicht wäre die umgekehrte Reglung auch nicht schlecht gewesen, Sie beauftagen und er bezahlt.
    PS: Abnahme schon erfolgt? Ansonsten ggf. Anwalt.
  3. Schallgutachten: Unabhängiger Gutachter trotz Bauträger?

    Anmerkungen zu "mal eine direkte Frage"
    Sehr geehrter kho,
    vielen Dank erstmal für die Antwort. Ich möchte rein verständnishalber noch etwas klarstellen: wir haben vom Bauträger das Gutachten gefordert, weil wir die Mängel für erheblich halten. Dieser hat nach Anwaltsandrohung zugestimmt. Wir haben dann einen vereidigten Gutachter bestellt, der also unabhängig sein müsste. Unsere Abmachung war, dass, wenn Mängel bestehen (wie wir glauben) der Bauträger das Gutachten bezahlt und wenn keine bestehen (wovon der Bauträger überzeugt ist) wir die Rechnung bezahlen. Dies ist meines Wissens nach auch die übliche Vorgehensweise. Der Bauträger ist nur deshalb der offizielle Auftraggeber, weil der Gutachter unbedingt schriftlich einen Ansprechpartner, an den er die Rechnung schicken kann, haben wollte.
    Die Abnahme ist leider schon beim Einzug vor einem Jahr erfolgt, aber da konnten wir natürlich die Mängel noch nicht feststellen. Die anderen Eigentümer sind erst einen Monat nach uns eingezogen.
    Ich werde wohl über eine Beratung beim Anwalt nicht hinwegkommen.
    Bine
  4. Mangel vor Abnahme: Beweislast beim Schallgutachten!

    Dann sind die Kosten für das Gutachten das kleinste Problem
    weil Sie dann auch noch beweisen müssen, dass der Mangel VOR der Abnahme vorhanden war (Beweislastumkehr). Natürlich könnte das dann aus dem Gutachten "geschlussfolgert" werden.
    Aber das muss vor Gericht und Kostet erstmals auch Ihr Geld.
    Und leider stimmt das Gericht nicht immer dem allen zu. Recht haben und Recht bekommen sind leider 2 Dinge.
    Daher dürften Sie erstmals mit einigem Geld in Vorleistung treten müssen und wissen nicht ob Sie überhaupt noch was bekommen oder der Mange behoben wird.
    Natürlich ist der Mangel für Sie schlimm. Die Frage ist nur, wenn Sie NICHT Recht bekommen, ob das Geld dann nicht lieber in eine Sondertilgung oder Urlaub angelegt gewesen wäre.
    Sie sollen natürlich Ihr Recht bekommen und Mängel sollten vom Verursacher behoben werden. Nur leider zeigt die Praxis, dass das halt meist ein langer Weg mit ungewissem Ausgang ist.
    Schauen Sie einfach hier im Forum div. Thread dazu an.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schallgutachten Verzögerung: Rechte, Mängel & Rücktritt

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Verzögerung eines Schallgutachtens in einer Eigentumswohnung (ETW). Es werden Fragen zu Mängelansprüchen gegenüber dem Bauträger, der Beweislast und den Rechten der Eigentümer bei Verzögerungen und Mängeln diskutiert. Ein wichtiger Punkt ist die Unabhängigkeit des Gutachters und die Frage, wer die Kosten trägt. Die Beweislastumkehr nach der Abnahme wird ebenfalls thematisiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Schallgutachten: Befangenheit durch Bauträger-Zahlung? kann die Bezahlung des Gutachters durch den Bauträger die Objektivität des Gutachtens beeinflussen. Dies sollte bei der Bewertung des Gutachtens berücksichtigt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Schallgutachten: Unabhängiger Gutachter trotz Bauträger? wird betont, dass ein vereidigter Gutachter bestellt wurde, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Die Abmachung war, dass der Bauträger für die Mängelbeseitigung aufkommt, falls Mängel festgestellt werden.

    🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Mangel vor Abnahme: Beweislast beim Schallgutachten! weist darauf hin, dass nach der Abnahme die Beweislast für das Vorhandensein eines Mangels VOR der Abnahme beim Eigentümer liegt. Dies kann die Durchsetzung von Mängelansprüchen erschweren.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, vor der Abnahme ein unabhängiges Schallgutachten in Auftrag zu geben, um die Beweisführung im Falle von Mängeln zu erleichtern. Klären Sie im Vorfeld die Kostenübernahme und die Unabhängigkeit des Gutachters, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt für Immobilienrecht oder Baurecht hinzu, um Ihre Rechte als Eigentümer zu wahren.

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