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4386-Themaverfehlung und Erklärung Gewährleistung 26.09.08 @Herr Bachmann: 1. Lastfall ist vorerst uninteressant 2. auch der Hinweis auf einen Werkvertrag läuft ins Leere und hat mit der Frage nichts zu tun @Fragestellerin: Sie merken an, dass, a) "Nun soll dies aber nicht mehr in Eigenregie geschehen, wir möchten eine Baufirma damit beauftragen." b) "Viele schauen sich die Situation an und geben zu verstehen, dass es grundsätzlich möglich ist, ABER EINE GARANTIE KÖNNEN WIR DANN NICHT ÜBERNEHMEN!!!" Fazit: I. Sie haben eine mangelbehaftete Eigenleistung erbracht II. Sie wollen diese Leistung nun fachmännisch instandsetzen lassen III. Das ausführende Unternehmen kann und wird natürlich keine Gewähr für etwaige an weiteren Stellen (Ihrer Eigenleistung) auftretende Undichtigkeiten übernehmen. IV. Natürlich wird das ausf. Unternehmen eine Gewährleistung für deren durchgeführte Arbeiten übernehmen, aber sicherlich nicht für das Gewerk insgesamt. Ich würde m.E. davon ausgehen wollen, dass das Unternehmen hierzu auch berechtigt ist. Eine konkrete Klärung der rechtl. Situation kann nur durch einen Fachanwalt für priv. baurecht erfolgen. Lösung: Auch wenn´s weh tun mag, Ihnen bleibt eigentlich nichts anderes übrig, wenn Sie eine Gewährleistung für eine Unternehmerleistung haben wollen – die dann auch wirklich etwas bringt – als die gesamte Eigenleistung fachgerecht entfernen und komplett neu machen zu lassen. MfG Name: Ralph Kaiser E-Mail-Adresse anzeigen http://www.bhk-beratung.de
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