4386-Themaverfehlung und Erklärung Gewährleistung
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

4386-Themaverfehlung und Erklärung Gewährleistung

@Herr Bachmann:
1. Lastfall ist vorerst uninteressant
2. auch der Hinweis auf einen Werkvertrag läuft ins Leere und hat mit der Frage nichts zu tun
@Fragestellerin:
Sie merken an, dass,
a) "Nun soll dies aber nicht mehr in Eigenregie geschehen, wir möchten eine Baufirma damit beauftragen. "
b) "Viele schauen sich die Situation an und geben zu verstehen, dass es grundsätzlich möglich ist, ABER EINE Garantie KÖNNEN WIR DANN NICHT Überniedrigenergiehaus nehmen! "
Fazit:
I. Sie haben eine mangelbehaftete Eigenleistung erbracht
II. Sie wollen diese Leistung nun fachmännisch instand setzen lassen
III. Das ausführende Unternehmen kann und wird natürlich keine Gewähr für etwaige an weiteren Stellen (Ihrer Eigenleistung) auftretende Undichtigkeiten übernehmen.
IVAbk.. Natürlich wird das ausführende Unternehmen eine Gewährleistung für deren durchgeführte Arbeiten übernehmen, aber sicherlich nicht für das Gewerk insgesamt. Ich würde m.E. davon ausgehen wollen, dass das Unternehmen hierzu auch berechtigt ist. Eine konkrete Klärung der rechtl. Situation kann nur durch einen Fachanwalt für priv. Baurecht erfolgen.
Lösung:
Auch wenn's weh tun mag, Ihnen bleibt eigentlich nichts anderes übrig, wenn Sie eine Gewährleistung für eine Unternehmerleistung haben wollen  -  die dann auch wirklich etwas bringt  -  als die gesamte Eigenleistung fachgerecht entfernen und komplett neu machen zu lassen.
  1. Eher nicht ...

    Eine Abdichtung ist dem Lastfall entsprechend zu planen aund Auszuführen.
    Sollte dieser nicht nachgewisen sein ist entsprechend DINAbk. 18195  -  1 Pkt. 4.2 der höchste Lastfall anzunehmen! Das wäre Grundwasser bis OK Gelände wobei hier KMB nicht aRdT ist.
    Ebenso eventuell Eintauchtiefe > 3 m KMB nicht regelgerecht
    Ebenso bei allen drückenden Wässern= Keine unterseitige Abdichtung und keine Bodenplatte als WU Bauteil = nicht aRdT
    Ohne Lastfall ist eine Instandsetzung hier ebenso wenig zu planen und damit mit KMB ebenso falsch wie sie bisher war.
    Alle anderen Maßnahmen wären Sonderkonstruktionen welche der Zustimmung des AG bedürfen. Wenn nicht hat der AN das Recht die Gewährleistung abzulehnen.

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