Kostenvoranschlag/Angebot Bad weicht extrem von der Rechnung ab!
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Kostenvoranschlag/Angebot Bad weicht extrem von der Rechnung ab!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor Kurzem mein Bad (in Baden-Württemberg) renovieren lassen. Hierzu habe ich verschiedene Angebot eingeholt und mich dann für einen Handwerker entschieden. Dieser hat mir eine Auftragsbestätigung mit den Einzelposten zukommen lassen.

In dieser Auftragsbestätigung ist jeder einzelne Tätigkeit und das Material aufgeführt. Zum Beispiel: 32 m² Wandfliesen verlegen á 30 €/m², Vorarbeiten 8 h á 42 € oder 7,5 m² Entkopplungsmatte verlegen á 20 €/m². Insgemsat beläuft sich die Auftragsbestätigung auf 3499,20 €. Hinzuzufügen ist, dass der Handwerker zur Erstellung des Angebots vor Ort das Bad und den entsprechenden Zustand begutachtet hat.

Nun ist die Rechnung eingetroffen und der guter Herr möchte nun 6199,58 € überwiesen haben. Okay man muss 400 € Material abziehen die ich noch selbst wo anders verbaut habe . Die Summe beläuft sich also auf 5799,58 €. Das Bad ist somit um 65 % teurer als vereinbart.

Verantwortlich für die Kostensteigerungen sollen die Ausgleichsmaßnahmen des Untergrunds sein. In der Rechnung sind jetzt auch keine m²-Preise mehr genannt, sondern nur Stundenkosten zu á 42 €/h.

Nun die eigentliche Frage:

  • Inwieweit muss sich der Handwerker an seine Auftragsbestätigung halten (bei o.g. Tatsachenbestand)?
  • Wie soll ich weiter Verfahren?

Danke im Voraus Ändern

  1. Kostenvoranschlag

    Foto von Josef Schrage

    Hallo "wer auch immer"

    ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich. Nach § 650 BGBAbk. muss der Unternehmer aber eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages dem Auftraggeber mitteilen.

    Was wesentlich ist, kann man nicht verbindlich festlegen, die Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass damit eine Überschreitung von mehr als 15-20 % gemeint ist (vgl. Palandt 64. Aufl. Rn. 2 zu § 650 BGB)

    Also bezahlen Sie (vorerst) nur den Betrag des Kostenvoranschlages und lassen Sie sich die angeblichen Mehrkosten genau erklären.

    Und wenn Sie keine Einigung unter Maßgabe der genannten Bedingungen erzielen sollten?

    Das sagt Ihnen dann ein (guter) Rechtsanwalt bei genauer Kenntnis der Vertragsbestandteile und Umstände.

    Gruß

  2. Angebot vs. Kostenvoranschlag

    Sehr geehrter Herr Schrage,

    danke für ihre Antwort. Anscheinend soll es einen Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot geben. Mir liegt bzw. lag ein Angebot vor.

    Wie verhält es sich dann?

    Grüße D. Müller

  3. Guten Tag Herr Müller, lesen Sie mal ...

    Foto von Josef Schrage

    Guten Tag Herr Müller, lesen Sie mal Guten Tag Herr Müller,

    googlen Sie mal nach "Kostenvranschlag Angebot Unterschied"

    da finden Sie viele Informationen.

    Gruß

  4. Übereinstimmung?

    Ich sehe keine Übereinstimmung zwischen Angebot und Rechnung. Das Angebot bestand aus Massen und Stundenlohn. Genau so muss die Rechnung aufgebaut sein. Dabei kann nur eine Massenänderung zu einer Änderung der Rechnung führen. Die Massenänderung ist zu erklären. Nach der Abarbeitung des Angebotes werden die Nachtragspositionen angehängt. Diese Nachtragspositionen hätte der Unternehmer vor der Ausführung anmelden müssen. Vermutlich wäre das bei allen Mitbewerbern passiert. Es ist gängige Praxis mit niedrigen Angeboten Aufträge zu bekommen um mit Nachträgen Gewinn zu machen. Ob Sie die Nachträge in der genannten Höhe bezahlen müssen ist eine juristische Frage und wäre zu verhandeln. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  5. Kla  -  Übereinstimmung

    Foto von wiki

    also liegen dir Angebot und Rechnung vor? wie kannst du sonst schreiben : ich sehe' keine Übereinstimmung? du hast doch keinerlei Informationen, warum der Fliesenleger seine Rechnung so erstellt hat, weil dir diese Informationen fehlen und bezüglich deiner Aussage : Es ist gängige Praxis mit niedrigen Angeboten Aufträge zu bekommen um mit Nachträgen Gewinn zu machen ... ja na klar, aber keiner kennt die Hintergründe und Gegebenheiten >> warum, wieso, weshalb und nur die Aussage des Bauherrn ist vollkommen uninteressant

    >> Wieder so ein "wiki" der nichts konkretes beitragen kann! >> Mein Tipp: >> Folgen Sie den Ausführungen des Herrn Schrage! >> Gruß "wiki" aus Dortmund

  6. Anwaltsschreiben nach

    Foto von Thorsten Bulka

    der Beratung durch Josef, und ihrer (teilweisen) Zahlung, sieht meine Mandantschaft, eine Abnahme der Leistung, sowie der Rechnung. Durch die Zahlung, kam es zu einem Anerkenntniss der Rechnung  -  somit Rechnung nach Stundenlohn.

    Kann oder wird so ein Anwalt schreiben, und Argumentieren können? Ist die Rechnung Hauptleistung, oder Nebenleistung (BGBAbk.  -  VOBAbk. Unterschied ...) Führt hier jetzt zu weit, und haben wir auch keine Info''s drüber.

    Fragen sie erst mal nach, warum jetzt der Unterschied zwischen Angebot, und Rechnung. Wenn sie googlen, schauen sie gleich mal nach BGH Urteile wegen Stundenlohnarbeiten, und Anzeigepflicht dessen ... Und nach dem Gesetz zum Beschleunigung des Zahlungsverkehrs ... wurden sie darauf hingewiesen? Nein ... also ruhig bleiben.

    Fragen warum, und Rechnung als nicht Prüfbahr, sowie nicht Angebotskonform ablehnen ...!

    Oder hier ganz viele weitere Info''s einstellen ...

    • Name:
    • TB
  7. weitere Informationen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    danke erstmal für die Antworten. Ich versuche alles nochmals detaillierte zu beschreiben.

    Es wurden mehrere Angebote zur Renovierung eines Bades eingeholt. Hierzu waren die entsprechenden Handwerker vor Ort und haben das Aufmaß selbst erstellt. Seitens dieser Handwerker erfolgte auch eine Kontrolle es vorhanden Untergrunds (mit der Wasserwaage bzw. Setzlatte).

    Nach kurzer Zeit erhielte wir die Angebote. Die Auswahl erfolgt anhand des Angebotpreises und demmöglichen Ausführungszeitraum.

    Das Wahlangebot war/ist wie folgt aufgebaut:

    1. Materialkosten / x m² Wandfliesen = xx€ / x kg Fliesenkleber / x m² Entkopplungsmatte / x lfm Abschlusskanten / ...

    2. Lohnkosten / 8 h Vorarbeit á 42 € =336 € /32 m² Fliesen verlegen á 30 €/m² = 960 € / 7,5 m² Entkopplungsmatte verlegen á 20 €/m² = 150 € / x lfm Silikonfuge erstellen á xx€/lfm = xx€

    Lohntechnisch wurde also für das Fliesen verlegen, die Entkopplung erstellen, das Erstellen der Silikonfuge, ... Festpreise vereinbart.

    Seitens des Handwerkers wurde während der Bauphase keine Nachträge gefordert bzw. wurde uns keine Probleme angezeigt. Nur die Aussage, dass die Wände etwas schief sind und der Gipser nicht so ordentlich gearbeitet hat.

    Jetzt kam die Rechnung. Materialkosten sind wie im Angebot aufgeführt. Anzumerken ist, dass ich selbst noch ca. 400 € Material zusätzlich für einen anderen Raum bestelle habe (anderes Produkt als im Bad verbaut wurde). Einziger abweichender Posten gegenüber dem Angebot ist die Menge an Fliesenkleber (50 % mehr als im Angebot).

    Das eigentliche Problem sind nun die Lohnkosten. In der Rechnung steht der Satz: "Da viele Ausgleichsmaßnahmen zu tätigen waren, können in der Rechnungsstellung nur Stundenkosten abgerechnet werden. " Es sind dann 80 h "Verlegearbeiten komplett" á 42 €/h verrechnet.

    Dies führt dazu, dass das Bad nun 65 % teuerer als im Angebot ist.

    Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass es durch die Ausgleichsmaßnahmen eine höhrer Zeitaufwand benötigt wurde. Als Angebot erhielten wir die Aussage, dass er spontan 10 % der Lohnkosten erlassen würde.

    Wir haben jetzt mal die entsprechende Arbeitsnachweise nachgefordert. Von uns wurde nur ein Nachweiszettel unterschrieben. Auf diesem Nachweis waren die Stundenzahl des Mitarbieters vorhanden der das Bad ausgefliest hat. Er benötigte diesem als Nachweis für seinen Arbeitgeber (den Auftragnehmer). Hier waren tatsächlich die 80 h aufgeführt, allerdings ohne Angabe von Tätigkeiten. D.h. nur xx. 07.13 7.00 Uhr  -  17.00 Uhr

    Ich hoffe jetzt wird es klarer! Grüße

  8. Tja verzwickt

    Foto von Thorsten Bulka

    Die Frage ist nur, ist durch eine Unterschrift unter dem Zettel eine Anerkennung erfolgt? Dazu müsste der genaue Text da sein.

    Wenn ich es in meinem Kopf richtig zusammen bekomme  -  ehrlich ich bin jetzt zu faul, die Urteile rauszusuchen, das können sie aber selber ... oder Rechtsvertretung fragen, oder ich müsste es gegen ...

    Also, das BGH hatte vor Jahren mal entschieden, das durch die Unterzeichnung eines Stundenlohnzettels keine Anerkennung erfolgt (hier Fraglich was drauf steht ...) Auch muss man vorher anzeigen, das arbeiten jetzt im Stundenlohn beginnen, damit man einen Überblick dafür hat, und falls es zu lange dauert, und zu teuer wird, man dieses Stopen kann. Damalige Begründung des Gericht''s  -  würde auf sie zutreffen, oder?

    Was ist Vertragsgrundlage? BGBAbk. VOBAbk.? Wurde auf das Gesetz zur Beschleunigung des Zahlungsverkehrs hingewiesen? Wurde ihnen VOB oder BGB ausgehändigt?

    Welcher Mörtel (Kleber) wurde zum ausgleichen genommen? Können sie sagen, wie uneben es wahr? Die Putzarbeiten wahren bei der Angebotserstellung fertig, wenn ich sie richtig verstanden habe ... Fliesengröße? Hat die sich gegenüber dem Angebot verändert?

    Was für ein Untergrund im Boden wahr da, und welche Entkopplung wurde verwendet? Wenn sie es nicht wissen, können sie sie beschreiben? Farbe?

    Es gibt noch eine andere Möglichkeit ... Aber beantworten sie am besten erstmal alle obige Fragen ... Müssten 11 Fragen sein ... und nicht nur Zusammenfassung ...

  9. Sehr geehrter Ratsuchender, an Ihrer Stelle würde ...

    Sehr geehrter Ratsuchender, an Ihrer Stelle würde Sehr geehrter Ratsuchender, an Ihrer Stelle würde ich noch in Erwägung ziehen den unstreitigen Teil der Rechnung zu zaheln. Denn das vermindert später den Streitwert (Gerichts- und Anwaltskosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten)!), sofern Sie der Handwerker auf seinen Restlohn verklagt. Anschließend würde ich empfehlen Rechtsrat einzuholen, um die Möglichkeiten abzuklären.

    Mit freundlichen Grüßen RA N. Kashlan (http://www.kashlan.de )


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