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Sonstige Themen

Estrichspezialisten Meinung gefragt von HF 25.09.04
Ich arbeite an einem Merkkblatt für Wasserschäden an Fußböden. Ich bitte mal um eure Meinung ob was fehlt, was falsch ist ...
mfg
Wasserschäden gehören nicht nur seit Vitruvius, dem Begründer der Wasserbaukunst zum Thema der Bausschäden.
Bei der Betrachtung des Ausmaßes und Auswirkungen von Wasser sind verschiedene Betrachtungsweisen anhand des Natursteins und der Unterkonstruktion zu berücksichtigen.
Im ersten Teil der Serie möchten wir als Beispiel einen Standardgranit auf einem Zementestrich (ZE) auf Dämmung betrachten. Der Einbauort ist ein Wohnzimmer, der Wasserschaden entstand durch eine defekte Wasserleitung in der Wand.
1) Direktes Schadensbild
Der Stein ist naß, nach Abtrocknung bleiben fast immer mittransportierte Stoffe aus dem Untergrund und eingetragene Schmutze in den Kapillarräumen "hängen". Eine Entfernung dieser Reststoffe ist i. d. R. nicht mehr möglich. Bei einem eingepflegten Boden (Imprägnierung, Pflegemittel) ist eine natürliche Austrocknung nicht mehr unter 6 Monaten zu erwarten. Selbst bei Zwangstrocknung mittels Entfeuchtern kann durch die geschlossene Kapillarebene nur Wasserdampf gering aus der Unterkonstruktion entweichen.
2) Sekundäre Auswirkungen
Wenn der Bodenbelag dennoch abgetrocknet ist und die kontaminierten Platten ausgetauscht worden sind ist das Verfärbungsrisiko nicht eleminiert. Neben der kapillaren Wanderung der verbliebenen Restfeuchte ist es duchaus möglich, das an anderer Stelle nach einem halben Jahr die selben Erscheinungen auftreten. Die Restfeuchte in der Unterkonstruktion ist kein Wasser, sondern eine hochbelastete Flüssigkeit. Weitergehend ist durch die Durchfeuchtung eine Verringerung der Festigkeit der Mörtelkonstruktion einhergehend. Das bedeutet vor allen Dingen einen Verlust der Belastbarkeit im Bereich der dynamischen Lasten. Es ist durchaus vorstellbar, das sich unter Bürostühlen Fehlstellen bilden, die zur Ablösung des Granits führen können.
3) Mikrobiologische Besiedlung
Eine weiteres Risiko bei einem Estrich auf Dämmung ist die mikrobiologische Belastung. Der Betonboden ist mit einer Gleitfolie belegt, so daß keine Feuchtigkeit nach unten abgegeben werden kann. Nach oben sperrt der Belag relativ gut ab. Der Raum im Bereich der Dämmung und die Wärme führen fast immer zu einer Schimmelbildung, die neben dem gesundheitlichen Risiko auch weitere Verfärbungen nach mehr als einem Jahr mit sich ziehen kann.
4) Empfohlene Vorgehensweise
Bei einem Wasserschaden mit einem ZE auf Dämmung ist die gesamte betroffene Estrichplatte zu entfernen. Danach sollte der Raum mittels Kondenstrocknern entfeuchtet werden. Danach kann der Estrich erneuert werden. Um die Nutzbarkeit schnell wiederherstellen zu können, empfiehlt sich der Einsatz eines ZE - Trockenestrichs (z. B. http://www.best-estrich.de) . Danach erfolgt die Neuverlegung des Granits. Je nach Material ist im Privatbereich die Unterschiede zwischen den einzelnen Lieferungen stark auffällig, so daß eine evtl. vorhandene weitere Estrichplatte innerhalb eines Raumes ebenfalls incl. Belag erneuert werden sollte.
Variationen:
Bei einem Calcioumsulfatestrich ist eine Teilsanierung i. d.R. nicht möglich. Hier muß der komplette Estrich entfernt werden, da die Schimmelgefahr exorbitant hoch ist.
Name: Herbert Fahrenkrog   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bau.de/forum/bauwissen-fahrenkrog
  1. Gebläsetrockner 28.09.04
    Werter Herr Fahrenkrog
    Sie schreiben, eine Austrocknung des Estrichs/der Dämmung sei kaum möglich und erwähnen weiter Kondensationstrockner.
    Wie sehen die Erfahrungen mit Gebläsetrocknern (mech. getrocknete Luft wird mittels Druckschläuchén in den Hohlraum zwischen Estrich und Decke eingebracht, durch die Randfuge oder spezielle Abluftbohrungen feuchtebelastet an die Raumluft abgegeben und von dort an draussen "entsorgt".
    Meiner Erfahrung nach - allerdings nur bei Bahnenware und Fliesen als Oberbelag - ist bei einer schadennahen Trocknung ein Wiederherstellen des Zustands vor Schadeneintritt erreichbar.
    Ausserdem sehe ich Ihre Forderung nach Komplettaustausch incl. Estrich ohne detailierten Nachweis der Belastung z. B. durch Schimmel - als Folge des Wasserschadens - als nicht durchsetzbar an. Die Gebäude- und Haftpflichtversicherer, welche in 99% der Fälle zumindest mit im Boot sitzen, werden in Folge der hohen Kosten solche Massnahmen nicht tragen.
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
  2. @Dühlmeyer 28.09.04
    Das bedeutet, das der Test dahingehend abgeändert werden sollte, daß man vor einer weitergehenden Sanierung (ausbau) sicherheitshalber einen Abklatschtest machen sollte um eine evtl. Kontaminierung (Keimzahlen) zu "messen"
    Die Austrocknungsmethode funktioniert auch bei Anhydrit ?
    Danke für den Tip
    Name: HF
  3. Anhydritestrich 29.09.04
    hat seinen "Haken" schon im Namen. -Sinngemäss: Ohnewasser-.
    Bei diesem müsste nach meiner Erfahrung der Trockner seine Geräte sozusagen bei Schadeneintritt aufstellen. Da dies bestenfalls bei Haftpflichtschäden - Chef, ich hab´beim Bohren ´ne Wasserleitung gefunden - möglich sein dürfte, ist Anhydritestrich nach meiner Erfahrung zumindest im Regelfall nicht sanierungsfähig, da hier bei längerer Feuchteeinwirkung ein massiver Verlust der Festigkeit festzustellen ist. Dies gilt sogar im Bereich von temporärer, wiederkehrender Feuchte, z.B: im Bereich von Aussentüranschlüssen mit mangelhafter/defekter Abdichtung.
    Ob ein Abklatschtest reele Messergebnisse bringt, weiss ich nicht, da feuchte Oberflächen die immer vorhandenen Sporen natürlich besser festhalten als trockene. Einen Anhalt über das Gefährdungspotential bieten sie sicherlich. Ggf. sollte zumindest bei langer Einwirkdauer auch eine Bohrkernprobe der Dämmebene untersucht werden.
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
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