Suchefunktion BAU.DE Forum Sonstige Themen 1444: Unberechtigte Rechnung durch Subunternehmer

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Hydropol, so legt man heute Mauern trocken!
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Unberechtigte Rechnung durch Subunternehmer 30.07.07
Im Rahmen eines Neubaus (Bayern) über einen Bauträger wurden Zusatzleistungen (Erdbau) durch einen Subunternehmer des Bauträgers ausgeführt. Allerdings wurde eine Rechnung zusammen mit anderen Positionen an mich geschickt, die vereinbarungsgemäß (lt. Bauleiter) der Bauträger zahlen sollte.
Ich habe einen Teil der Rechnungssumme überwiesen. Nun möchte der Subunternehmer den kompletten Rechnungsbetrag von mir. Der Bauträger beruft sich darauf, daß die Rechnung an mich gegangen ist, der betr. Bauleiter arbeitet nicht mehr für den Bauträger.
Muß ich die verbleibende Restsumme begleichen?
Name: Gaaslechner  

  1. Entscheidend ist nicht, 30.07.07
    wer die Rechnung bekommt, sondern wer den Auftrag erteilt hat.
    Sind in der Rechnung Leistungen enthalten, die gem. Ihrem Vertrag mit dem BT von diesem zu tragen sind, fordern Sie den SUB auf die Rechnung zu korrigieren.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Problem wg. fehlender schriftlicher Vereinbarung? 30.07.07
    Vielen Dank für die Antwort. Leider wurde die Vereinbarung nicht schriftlich getätigt, und nun droht der SU mit seinem Rechtsbeistand.
    Bin ich denn in Beweispflicht, daß mir der BL versichert hat, der BT übernimmt die Rechnungspositionen?
    Name: Gaaslechner  

  3. Sie schreiben 30.07.07
    selbst "Zusatzleistungen".
    Warum sollte der BT Leistungen bezahlen, die nicht in seinem Auftrag enthalten sind.
    Der BT wird auf Baubeschreibung verweisen.
    Im Vertrag gibt´s sicher auch eine Regelung zur Unvwerbindlichkeit mündl. Absprachen.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. Graubereich: auch kein Vertrag mit SU 30.07.07
    Das ist richtig. Im Bauvertrag steht bspw. "Garage", aber nicht "Schotter, um in die Garage fahren zu können". Auf der anderen Seite habe ich jedoch auch mit dem SU keinen Vertrag, ich möchte mich halt wehren, für etwas zu zahlen, was ich mit dem Bauleiter besprochen habe und nicht mit dem SU...
    Oder sehe ich das ganz falsch: kann mir jeder SU nach Gutdünken Rechnungen für Leistungen senden, die er erbracht hat, aber nicht direkt mit mir vereinbart hat?
 

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