Hydropol, so legt man heute Mauern trocken!
Sicherheit auf der Baustelle 02.08.07 Wir sind mit unserem Neubau fast fertig und wohnen auch schon im Haus. Jetzt haben wir die Gestaltung der Aussenanlagen beauftragt. Bei der Ausführung der Bauarbeiten ist ein Arbeiter in der Garage in eine provisorisch abgedeckte Montagegrube mit 2 m Tiefe gestürzt und hat sich verletzt. Er hat die Garage betreten, um die Steckdose zu nutzen. War der beauftragte Unternehmer verpflichtet, sich von der Sicherheit zu überzeugen, oder waren wir als Bauherren/Eigentümer verpflichtet, die Grube abzusichern? Wer muss jetzt für den Schaden aufkommen? Name: Heike
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