Suchefunktion BAU.DE Forum Sonstige Themen 1457: Können wir Subunternehmer Hausverbot erteilen?

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Hydropol, so legt man heute Mauern trocken!
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Können wir Subunternehmer Hausverbot erteilen? 07.12.07
Liebe Bau-Forums-Leser,
wir haben einen Generalunternehmer mit dem Bau unseres Einfamilienhauses beauftragt (VOB Vertrag). Dieser setzt lokal ansässige Subunternehmer ein, die - laut Vertrag - von dem Generalunternehmer bestimmt werden.
Die Heizungs- und Sanitärfirma hat an unserem Bau jedoch mehrfach mangelhafte Arbeiten verrichtet, die nachweislich nicht gem. DIN ausgeführt wurden. Nun soll eine Zirkulationsleitung nachgerüstet werden (hat der Generalunternehmer 'vergessen' dem Subunternehmer in Auftrag zu geben) und die ausführende Firma ist natürlich genau die Firma, die schon mehrfach 'Pfusch' an unserem Bau gemacht hat.
Haben wir das Recht unter diesen Umständen dem Subunternehmen Hausverbot zu erteilen? Unser Generalunternehmen lässt leider gar nicht mit sich reden und besteht darauf, dass besagte Sanitärfirma die auszuführenden Arbeiten durchführt. Habe ich denn keinerlei Möglichkeit, mich vor erneutem Pfusch zu schützen?
Mir ist bekannt, dass dies kein Rechtforum ist, aber mich würde interessieren, ob jemand mit dieser Konstellation schon Erfahrung gemacht hat und wenn ja, welche Möglichkeiten ich habe, ein Hausverbot durchzusetzen.
Vielen Dank im Voraus für die Mühen,
P. Ehrhardt
Name: P. Ehrhardt  

  1. Da bleibt Ihnen 08.12.07
    vermutlich nicht viel übrig, als das zu "dulden". Denn Vertragsparnter ist ihr BT und nicht der der SUB.
    (Leienmeinung, keine Rechtsberatung).
    ABER:
    Dokumentieren Sie alles ganz gründlich (Fotos, Protokolle etc.). Denn spätestens bei der Abnahme könnten Sie das gebrauchen müssen.
    Und vrmtl. wäre die Einschaltung eines Bauleiters der von IHNEN bezahlt wird, ne gute Sache.
    Problem sehe ich wie folgt: Wenn Sie jetzt beim BT reklamieren, dann gibts das nur ne "gespannte" Stimmung. Wäre zwar für den BT die "billigeste" Lösung, aber manche wollen es einfach nicht anders.
    Daher bleibt Ihnen nur übrig, bis zur Abnahme zu warten und dort alles zu Reklamieren. (In der Hoffnung dass das Grundstück bereits Ihr Eigentum im Grundbuch ist, sonst könnte es ggf. für Sie Hausverbot geben).
    Fazit: Wenn Sie es genau wissen wollen, dann Erstberatung bei einem RA für BAUrecht....
    Name: kho  

  2. Es ist 08.12.07
    keine Bauträgermaßnahme, sondern Generalunternehmervertrag n. VOB.
    Bei Mängeln, die schon während der Ausführung erkannt werden gilt VOB/B § 4:
    "Leistungen, die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen. Hat der Auftragnehmer den Mangel oder die Vertragswidrigkeit zu vertreten, so hat er auch den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Kommt der Auftragnehmer der Pflicht zur Beseitigung des Mangels nicht nach, so kann ihm der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§ 8 Nr. 3)."
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. falscher 08.12.07
    Zungenschlag bei Dir? Hallo Karl-Heinz!
    -
    Nicht erst am Schluss reklamieren, wenns ans zahlen geht
    und manches nicht mehr zu beheben ist!
    Bei Unregelmäßigkeiten usw. dem BT sofort und solange auf den Geist gehen bis dieser selbst handelt.
    Wenn wie hier einiges zwischen BT und Sub nicht koordiniert ist,
    da kann doch der Sub nichts für.
    Grüße
    Name: Uwe Michael Filusch   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. dem 08.12.07
    BT ... dem BauTätigen GU ;-)
    Ändert aber sonst nichts am Inhalt.
    Ansonsten wie Manfred.
    Grüße
    Name: Uwe Michael Filusch   E-Mail-Adresse anzeigen  

  5. Falscher Zugenschlag ? 09.12.07
    schon klar, dass man das VORHER ansprechen sollte, wenn man es erkennt. Auch weils dann noch ganz einfach zu beheben ist.
    Aber wie hier aus dem Beitrag hervorgeht, WILL der BT wohl gar nicht überhaupt drauf eingehen. Also muss der wohl "die Harte Methode" lernen, auch wenn den das richtig Geld kostet.
    Klar, kann man da aufs Recht pochen und das Durchsetzen. Ist aber für den Bauherren "streß". Und dann ist das Klima eh "kaput". Dann gehts eh nur noch mit Anwalt. Was den Bauablauf leider nicht vereinfacht.
    Daher ja auch den TIPP: ALLES Dokumentieren, auch die Gespräche wo die Mängel VORHER schon genannt wurden. Wenns dann doch zum "Streit" kommt, hat man wenigstens gute Karten.
    Natürlich ist mir auch klar, dass sich manche Mängel danach NICHT mehr beheben lassen.
    Daher muss das naütürlich abgewägt werden.
    Name: kho  

  6. immer noch 09.12.07
    der Zungenschlag
    und der GU! ;-)
    Dieser sträubt sich ja nicht vorrangig gegen die Mängel,
    sondern gegen das "Hausverbot" sprich die Kündigung des Subs.
    Grüße
    Name: Uwe Michael Filusch   E-Mail-Adresse anzeigen  

  7. OK, verstanden... 09.12.07
    muss wohl etwas genauer lesen. Sorry.
    Ich denke, der SUB bekommt deswegen kein Hausverbot, weil der SUB dem GU "abhängig" ist. Der GU wird schon dafür sorgen, dass sein SUB günstig anzubieten hat, damit auch für den GU am Ende noch was übrig bleibt. Daher wäre ein Wechsel des Handwerkes wohl teuerer für den GU.
    Und unterm Strich dürfte es immer noch günstiger sein, 3 Mängel zu beheben und darauf zu hoffen, dass die restlichen x Mängel nicht bemerkt werden, als den Handwerker zu wechseln.
    Aber wenn der Kunde den "Braten" gerochen hat und dann beginnt eigene Doku zu machen / eigener Bauleiter etc., spätestens dann sollte dem GU klar sein, dass hier das "Versteckspiel" nicht mehr Funktioniert. Aber ist ja erstmals das Problem vom GU.
    Ich denke hier immer noch an den alten Satz, Recht haben und Recht bekommen.
    Denn spätestens wenn der Kunde dem GU Mängel bereits während dem Bau anzeigt, dürfte das Verhältnis "getrübt" sein. Auch wenn das für beide Seiten das einfachste und günstiges wäre. Aber das ist wohl nicht überall der Fall.
    Und daher auch die Frage, ob das Grundstück dem Kunden rechtlich bereits gehört.
    Denn Abnahme ist eine Sache. Beseitigung der Mängel ne andere. Und wenn der Kunden dringend einziehen will, weil die alte Wohnung gekündigt ist oder aus Kostengründen, dann hat halt leider der GU die Hand am Drücker. Und im Extremfall gibts halt kein Schlüssel oder Einzug ist damit automatische Abnahme.
    ...Sie wollen einziehen... Aber wir müssen ja erst noch die vielen, angeblich von Ihnen gefundenen Mängel beseitigen... Das dauert bis...
    Und genau das sehe ich als Problem. Aber muss ja nicht so kommen...
    Name: kho  

  8. Danke für die vielen Kommentare...... 09.12.07
    Erst einmal vielen Dank für den Input. Noch einige Bemerkungen zur Klarstellung unserer Situation:
    - wie oben geschrieben handelt es sich um einen GU (nicht BT!)
    - die Abnahme hat schon vor 2 Monaten stattgefunden, allerdings mit dem Vorbehalt, dass eine Zirkulationsleitung nachzurüsten ist.
    - Es geht nicht um Mängelbeseitigung (damit hätte der Sub ja das Recht, diese zu beseitigen), sondern die Zirkulationsleitung wurde von dem GU nicht in Auftrag beim Sub gegeben. Damit handelt es sich um einen neuen, in sich geschlossenen Auftrag, der durchaus von einem anderen Unternehmen durchgeführt werden könnte
    - alle vorherigen Mängel, die vom Sub verursacht wurden, sind ausreichend dokumentiert (incl. Fotos und zahlreicher Schreiben, Mahnungen, etc. von uns an den GU).
    Bin mal auf Euer Feedback gespannt... eine Rechtsberatung ist dann der nächste Schritt.
    Danke, P.E.
 

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