Hydropol, so legt man heute Mauern trocken!
Baustellenverordnung: Mehrere EInzelhäuser nebeneinander als ein Bauvorhaben zu sehen? 18.03.08 Ich habe da ein kleines Interpretationsproblem: Wenn innerhalb eines Plangebietes mehrere einzelne Häuser nach und nach, ggf. auch mit geringfügigen zeitlichen Überschneidungen von einem Bauherren erstellt werden, wie ermittelt sich dann die Summe der Personentage zur Beurteilung der Pflichten nach der Baustellenverordnung? je Haus würde die Grenze von 500 Personentage nicht überschritten, wenn alle Häuser in die gleiche Waagschale geworfen würden, dann wohl und mithin würden Erfordernisse aus der Baustellenverordnung gelten, die sonst nicht gelten würden. Hat da jemand bereits einschlägige Erfahrung gemacht oder weiss da jemand Rat? Name: Helmuth Plecker E-Mail-Adresse anzeigen
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