Suchefunktion BAU.DE Forum Sonstige Themen 1467: Baustellenverordnung: Mehrere EInzelhäuser nebeneinander als ein Bauvorhaben zu sehen?

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Hydropol, so legt man heute Mauern trocken!
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Baustellenverordnung: Mehrere EInzelhäuser nebeneinander als ein Bauvorhaben zu sehen? 18.03.08
Ich habe da ein kleines Interpretationsproblem: Wenn innerhalb eines Plangebietes mehrere einzelne Häuser nach und nach, ggf. auch mit geringfügigen zeitlichen Überschneidungen von einem Bauherren erstellt werden, wie ermittelt sich dann die Summe der Personentage zur Beurteilung der Pflichten nach der Baustellenverordnung? je Haus würde die Grenze von 500 Personentage nicht überschritten, wenn alle Häuser in die gleiche Waagschale geworfen würden, dann wohl und mithin würden Erfordernisse aus der Baustellenverordnung gelten, die sonst nicht gelten würden. Hat da jemand bereits einschlägige Erfahrung gemacht oder weiss da jemand Rat?
Name: Helmuth Plecker   E-Mail-Adresse anzeigen  

  1. Ich würde das 19.03.08
    als verschiedene Bauvorhaben ansehen. Knackpunkt ist doch bei den Personentagen, dass die letztlich ein Daumenmaß für die Dauer, Komplexität und das Gefährdungspotential auf einer Baustelle sein sollen. Insofern wären verschiedene Baustellen auch jeweils neu zu beurteilen. Streng formal sind es ja wohl sowieso verschiedene BV mit einzelnen Bauanträgen?
    Name: Ackermann Matthias   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.katumwelt.de

  2. Das sieht die zuständige Landesregierung aber irgentwie anders... 19.03.08
    ... denn die Argumentieren so, da die Baustellen allesamt nach und nach ausgeführt würden, wäre es ein Bauvorhaben. Anders würde es sein, wenn nach jeder Fertigstellung eines Hauses die Baustelle komplett geräumt und eine neue Baustelle neu eingerichtet werde. Kann ich nicht nachvollziehen. Böse Zungen würden dies als Behördenwillkür bezeichnen :-(
    Name: Helmuth Plecker   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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