Hydropol, so legt man heute Mauern trocken!
keine Altersminderung, Baumängel im Wertgutachten 19.04.08 Guten Tag, wir haben ein Wertgutachten eines Architekten enthalten, der offensichtlich mit Mängeln versehen ist bzw. ein Gefälligkeitsgeschäftes. Dieser Archtiket ist leider verstorben, um überhaupt Rückfragen stellen zu können. Wir treten als potentielle Käufer aus. Es geht um ein bebautes Grundstück, welches gewerblich genutzt wird. Im Groben werden eine Halle, ein Stall, Land und ein Fertighaus angeboten. Baujahr aller Objekte: 1983 In dem ganzen Gutachten werden weder Altersminderung nach Ross noch Abzüge aufgrund Baumängel berücksichtigt. Nun ist die Frage: Sollen wir als potentielle Käufer ein neues Gutachten erstellen lassen? Der Inhaber beruft sich - ob vorsätzlich oder fahrlässig - auf sein Gutachten. Wie kann man diesem Menschen diplomatisch ins Geschäft kommen? Grüße, Manfred Name: manfred
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