wie wird Bodenaushub und -Einbau berechnet
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

wie wird Bodenaushub und -Einbau berechnet

Hallo alle zusammen,
brauche mal dringend Hilfe.
Wir lassen uns gerade ein Haus bauen. Haben von der Baufirma einen Festpreis. Das Abschieben des Mutterboden ist im Preis drin. Was wir selbst bezahlen müssen, ist der weitere Aushub nach den Angaben laut Baugrundgutachten und Statiker und so.
Nun haben wir von der Erdbaufirma drei wahnsinnig überhöhte Rechnungen bekommen. Unser Architekt (gehört nicht zur Baufirma) hat die Massen für den Erdbau ermittelt und kommt auf die Hälfte des Preises. Der Erdbauer meint, das wären am Bau vorkommenden normale Abweichungen?
Außerdem enthält die höchste der drei Rechnungen nur einen Gesamtpreis und keinerlei Massenermittlung.
Nun ist unserem Architekten aufgefallen, dass der Erdbauer alles immer mit Auflockerungsfaktor berechnet hat. Wir kennen es allerdings so: Ausbaggern nach den Maßen, Abfahren mit Auflockerungsfaktor, Anfahren mit Auflockerungsfaktor, Einbau und Verdichten wieder nach Maß.
Weiß jemand noch was anderes?
Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Fühlen uns ziemlich über den Tisch gezogen..
  • Name:
  • Jasja
  1. Festmasse

    Ihr Architekt hat doch sicherlich auch die Ausschreibung gemacht und das LVAbk. aufgestellt, oder?
    Wenn man es richtig macht, schreibt man gleich nach Festmasse in m³ aus. Der Auflockerungsfaktor ist dann Sache des AN. Fragen Sie ihn, ob er die Massen vorab richtig ermittelt hat, oder nur grob geschätzt hat.
    Bodengutachter und Statiker ermitteln im allgemeinen keine Massen.
  2. Massenermittlung ...

    Werte (r) Jasja
    Größe der Bodenplatte + Arbeitsraum (i.d.R. 50 cm) * Grubentiefe + Böschung (abhängig vom Boden).
    Ob mit Auflockerungsfaktor oder ohne hängt am Vertrag.
    Gibt es denn einen Definition, ob Lochvolumen oder Transportvolumen abzurechnen ist?
    Wenn nein, könnte der Unternehmer recht haben.
  3. überweisen Sie 25 %

    und sagen, das wären die am Bau vorkommenden normalen Abweichungen.
    Mal ernsthaft: ein Auflockerungsfaktor von 2 ist unrealistisch. Selbst wenn Sie oder der Architekt versäumt haben zu definieren wie abgerechnet wird sollte nicht mehr als 50 % Volumenmehrung rauskommen.
  4. wer, wie, was,? wer nicht fragt bleibt ...

    Zuerst einmal folgende Punkte klären:
    • WER hat den Erdbauer BEAUFTRAGT?
    • WIE BELEGT der Erdbauer das (prüfähige Rechnung)?
    • WAS steht im Vertrag?
    • WER hat die Leistung ABGENOMMEN?
    • mit WAS ist der Architekt von wem beauftragt?

    Klingt mal wieder nach der typischen "Schnittstellenfalle" zwischen "schlüsselfertig zum Festpreis" und "Eigenleistung/bauseits" ...

  5. weiter nachgefragt

    um welche Dimensionen geht es? Sie schreiben:
    "Abschieben Mutterboden ist im Preis drin. Was wir selbst bezahlen müssen, ist der weitere Aushub nach den Angaben laut Baugrundgutachten und Statiker und so. ".
    Bauen Sie mit Keller? Warum ist dann Mutterbodenabschieben beim Haus "mit drin"? Komischer Vertrag ...
    Geht es hier um hunderte, tausende oder zehntausende €?
  6. viele Fragen auf einmal

    also, werde mal versuchen, auf alles zu Antworten:
    • Erdbauer wurde von unserer Hausbaufirma beauftragt
    • Architekt wurde von uns beauftragt, hat unsere Planung gemacht und macht nun die Bauüberwachung in unserem Namen (unabhängig zu der von der Baufirma)
    • Erdbauer belegt seine Rechnung gar nicht, keine seiner angegebenen Massen lässt sich irgendwie herleiten, nicht mal wenn man großzügig aufrundet
    • abgenommen? an sich hat es niemand abgenommen. Es fand vorher ein Termin vor Ort stand mit Bauherr, Architekt, Bauleiter d. Baufirma und Chef d. Erdbaufirma, wo besprochen wurde, was gemacht werden soll. Das wurde dann gemacht. Unser Architekt war an dem Tag fast vollständig auf der Baustelle und hat am Ende der Arbeiten (vor dem Verfüllen) für uns alles protokolliert, was gemacht wurde. Und nach 14 Tagen kamen die Rechnungen. Inzwischen wurden natürlich schon Fundamente und Bodenplatte eingebracht und EGAbk.-Wände hochgezogen. Wir hatten nach Rechnungslegung bereits einen Termin (wieder mit allen Beteiligten) vor Ort, der Erdbauer hat hier und da mit dem Spaten rumgestochert und wollte die Rechnungen ändern. Jetzt kamen die Rechnungen neu und es sind wieder nur Gesamtpreise und nicht nachvollziehbar. (Rechnungen sind nun rund 300 € geringer.)

    Weil nach den Dimensionen gefragt wurde. Der Erdbauer will summa summarum rund 3.496,80 € (vorher 3.826,26 €). Wir kommen auf rund 2.000 €.
    Nein Keller ist keiner dabei. Das mit "Mutterbodenabschieben ist im Preis drin" hatten alle Angebote, die wir geprüft haben (3 in der engeren Auswahl, 10 in der Vorrunde). Erschien mir auch plausibel, weil der muss ja vorm Bauen eh runter und den sonstigen erforderlichen Aushub kann man ja erst wissen, wenn man weiß, was für Baugrund man hat, und folglich wie weit runter man Boden austauschen muss. Bodengrundgutachten war zum Zeitpunkt der Angebote noch nicht vorhanden.

  7. Wer beauftragt, bezahlt ...

    Alos wär ewohl erstmal Ihr Häuslebauer dran.
    Und dann sind Massen zu belegen. Ohne Massennachweis ist die Rechnung (falls nicht ausdrücklich als Pauschal oder nachweislos vereinbart) nicht prüfbar und damit nicht fällig.
    Gemäß VOBAbk. (vereinbart?) sind Aufmaße nach Möglichkeit gemeinsam zu erstellen, insbesondere bei Leistungen die nicht oder nur schwer nachvollzogen werden können.
    Da bleibt Ihrem Erdmännchen dann wohl nur die Abrechnung nach Zeichnung.
  8. überschlagen Sie doch mal selbst die Massen:

    für den Fall, dass Sie eine rechteckige Baugrube haben, ist das nicht so schwer und Sie brauchen auch kein Winkelmaß für den Böschungswinkel:
    Messen Sie
    Die Tiefe der Ausschachtung der Baugrube = h
    Die Länge der beiden Seiten der Baugrube
    am oberen Rand: Nennen wir mal o1 und o2
    und am unteren Rand, also an der Sohle der Baugrube, Arbeitsraum bitte mitmessen: die nennen wir u1 und u2
    Das Volumen des rechteckigen Pyramidenstumpfes errechnet sich dann folgendermaßen:
    Volumen = (h/3) x ((o1 x 02) + (u1 x u2) + (o1 x o2 x u1 x u2) ^0,5)
    Dabei bedeutet "^0,5" Quadratwurzel des Inhalts der vorhergehenden Klammer und "x" Multiplikation sowie "/" Division.
    Dann haben wir einen Eindruck von der Größenordnung und dem Kubikmeterpreis und Sie haben eine Überprüfung der Massenermittlung des Architekten.
    Gruß
  9. einige Antworten und neue Fragen

    >  -  Erdbauer wurde von unserer Hausbaufirma beauftragt
    Arrrrgnn ... Doofe Situation, vermutlich hat mal jemand gefragt "Sollen wir uns drum kümmern" und Sie haben gedacht "Super weniger Arbeit für mich ... " Denen ist es egal, da es für sie ein druchlaufender Posten ist. Die nehmen die gelben Seiten und wenn's einen Anton gibt, hat er den Auftrag ohne weiteres Angebot ... => Mit Bauunternehmer klären, was beauftragt wurde.
    > - Architekt wurde von uns beauftragt, hat unsere Planung
    > gemacht und macht nun die Bauüberwachung in unserem Namen
    > (unabhängig zu der von der Baufirma)
    das ist schon mal SEHR gut. LOB!
    >  -  Erdbauer belegt seine Rechnung gar nicht, keine seiner
    > angegebenen Massen lässt sich irgendwie herleiten, nicht mal
    > wenn man großzügig aufrundet
    s.o. Dann fordern sie eine richtige Rechnung mit Massenermittlung und weisen diese als unprüfbar zurück
    > Architekt war an dem Tag fast vollständig auf der Baustelle
    > und hat am Ende der Arbeiten (vor dem Verfüllen) für uns alles
    > protokolliert, was gemacht wurde. Und nach 14 Tagen kamen die
    auch gut ...
    > summa summarum rund 3.496,80 € (vorher 3.826,26 €). Wir
    > kommen auf rund 2.000 €.
    > Nein Keller ist keiner dabei.
    Das ist eine Menge. Was wurde denn da alles gemacht? Abschieben kostet kaum was, Frostschürze/Grundleitungen ausheben ist mit einem Minibagger in wenigen Stunden gemacht. Zusammen sind das nicht mal 1000 €. Kiesschicht geliefert und eingebaut? Schotter? Wurde was ausgetauscht? Wie tief? (Was sagt der Architekt?) Ne Baugrube scheinen Sie ja nicht gehabt zu haben, oder?
    > Das mit "Mutterbodenabschieben ist im Preis drin" hatten alle
    > Angebote, die wir geprüft haben (3 in der engeren Auswahl, 10
    sorry, sehe gerade, war bei uns auch so, bzw. diese Leistung wurde uns gutgeschrieben, da wir den Erddabuer auch selber beauftragt haben (allerdings mit Kellerbau). Ist aber eh "nur" ein Betrag im Centbereich pro m² ...
  10. Baggereinsatz

    Also was wissen wir jetzt.
    Keller gibt es nicht, somit auch keinen Aushub einer Baugrube.
    Bodenaustausch, Auffüllung?
    Einen Architekten der zwar protokolliert, was eigentlich?
    Einen Erdbauer der seine Massen nicht belegen kann, oder?
    Unklare Auftragsvergabe?
    Streitsumme 1400,- €!
    Ist die Leistung als solches in Ordnung, dann einigen Sie sich mit dem Erdbauer auf 2700,- €.
    Bei einer gerichtlichen Klärung käme vermutlich auch nichts anderes heraus.

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