Mehrkosten durch Bodenklasse 6-7
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Mehrkosten durch Bodenklasse 6-7

Hat jemand Erfahrungswerte bzgl. anzusetzender Mehrkosten für den Mehraufwand bei auftretender Bodenklasse 6-7?
Ich habe aktuell den Fall, dass bei aufgetretener Bodenklasse 6-7 Mehrkosten von 31,00 €/m³ verlangt werden, obwohl
a) nur max. 1 Tag Mehraufwand
b) nur 1 Baggerführer
c) ein Bagger mit einer besseren Schaufel
eingesetzt wurden.
Bei 135 m³ entstehen so Mehrkosten von über 4.000 €!
Eingerechnet sind dort auch Mehraufwände für
  • Schnurgerüste im Fels herstellen
  • seitliche Abschalung der Bodenplatte kann nur seitlich fixiert werden
  • erhöhter Verbrauch an Schalmaterial

Bundesland: Bayern

  • Name:
  • Herr Leffer
  1. Mehrkosten

    heißt Zuschlag zum Grundpreis. Da sind 31 €/m³ schon viel. Etwa die Hälfte für die reinen Bagggerkosten wäre so der Durchschnitt.
  2. Ausschreibung/Angebot

    Welche Bodenklasse war den in der Ausschreibung und im Angebot angegeben? Hatte den der Unternehmer zur Angebotserstellung das Baugrundgutachten vorliegen?
  3. Ausschreibung

    Bodenklasse 3-5 war Basis. Das Mehrkosten anfallen ist aus meiner Sicht ja verständlich. Ich finde nur die Höhe der Mehrkosten als deutlich zu hoch
    • Name:
    • Leffer
  4. Mehrkosten durch schlechtere Bodenklassen

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo, Herr Leffer!
    Ich zitiere mal aus dem Buch von Schmitz/Gerlach/Meisel, "Baukosten 2004  -  preiswerter Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern (Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern)", 15. Aufl., Verlag Hubert Wingen, Essen:
    Boden ausheben und lagern, vollständig mit Maschineneinsatz:
    Bodenklasse 3-5 Mittelpreis 6,00 €
    Bodenklasse 6 Mittelpreis 9,50 €
    Bodenklasse 7 (Fels) Mittelpreis 20,50 €
    Boden ausheben und abfahren, vollständig mit Maschineneinsatz:
    Bodenklasse 3-5 Mittelpreis 9,00 €
    Bodenklasse 6 Mittelpreis 13,50 €
    Bodenklasse 7 (Fels) Mittelpreis 24,50 €
    Es müsste also in der Rechnungslegung unterschieden werden zwischen BK 6 (schwer lösbarer Boden) und BK 7 (Fels). Es muss auch aus der Rechnung hervorgehen, wieviel m³ Boden der BK 6 und wieviel m³ Boden der BK 7 angefallen sein sollen. Der AN schuldet Ihnen grundsätzlich auch einen Nachweis über die Mengen, entweder durch Aufmaß (nachvollziehbare Mengenbezifferung), oder ggf. durch Vorlage von Wiegescheinen der Deponie. BK 6 und BK 7 müssen separat in Rechnung gestellt werden, da es zwischen beiden erhebliche preisliche Unterschiede gibt. Mögen mich die Baufachtechniker, die hier mitlesen, bitte korrigieren, aber meiner Meinung nach gibt es keine abrechenbare Einheit "Bodenklasse 6-7".
    Falls Sie in dem diesbezüglichen Werkvertrag die VOBAbk./B vereinbart haben: bitte daran denken, dass Sie solche Einwendungen gegen die Prüfbarkeit einer Schlussrechnung max. innerhalb von 2 Monaten (§ 16 Nr. 3 VOB/B) vorbringen müssen. Wenn nicht, wären Sie mit solchen Einwendungen nach neuerer Rechtsprechung des BGH ausgeschlossen, vgl. BGH, Urteil vom 19.02.2004, Az. III ZR 147/03, z.B. in Baurecht 2004, S. 1937.
    Ob 31,00 € Mehrkosten zu viel sind, hängt u.a. auch davon ab, ob darin Deponiekosten enthalten sind. Wie hoch Deponiekosten i.d.R. sind, weiß ich nicht.
    Viele Grüße
    Ralf
    Hinweis: meine Beiträge sind stets privat und ohne Gewähr!
  5. @Ralf Wortmann

    Deponiekosten sind bei den Mehrkosten eigentlich kostenneutral.

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