Suchefunktion BAU.DE Forum Tiefbau und Spezialtiefbau 1571: Bodenaushub Lehmboden

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Bodenaushub Lehmboden 16.08.07
Bundesland NRW, wir haben ein Angebot für das Freischachten der Kellerwände per Hand für die Bodenklasse 3-5 erhalten (98,75 zzg. Mwst pro cbm). Nun soll für das Ausschachten des Lehmbodens ein Zuschlag von 24,90 zzgl. Mwst. pro cbm fällig sein. Ist Lehmboden nicht Bestandteil der Bodenklasse 5 ?
Name: Elke Kruse  

  1. Da ist irgendwas faul! 16.08.07
    Per Handschachtung?
    98,75 Euro/m³??
    Wie viel m³ sind es den?
    Bei normaler objekt größe sind es ja über 20.000 Euro nur fürs ausschachten!?
    Mfg.
    Name: Yilmaz Ayy  

  2. faul... 16.08.07
    kann auch sein ,daß Bodenaustausch und Verbau ,sprich Kippgebühr und Füllmateriallieferung mit drin sind?Wiederherstellung des Oberbaus?
    Ein Zuschlag ist sicherlich ok wenn der Boden abgefahren wird ,die Kippgebühr für Lehm geht in unserem schönen Bundesland in nie gedachte Dimensionen .
    Lieber Fragesteller: Lehmboden entsorgen kostet mich hier etwa 24 Euro/to ,Straßenaufbruch und recyclingfähige Materialien etwa die Hälfte und weniger .
    Also stossen Sie sich weniger am Mehrpreis ,bedenklicher find ich die Aushubkosten generell.....:-)
    Name: Mirko Lenuweit   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.lenuweit.com

  3. Na dann passt es ja?? 16.08.07
    1 cbm ungefähr 2to?
    ...und mit der Hand ausheben ist eine sch.. Arbeit. Und wenn der Lehm richtig schön fest ist schafft man keinen cbm pro Stunde...
    gruss
    Name: Bernhard Furch   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. Aber wenn das Angebot 17.08.07
    tatsächlich für Bodenklassen 3 - 5 ist, ist Lehmboden mit drin - ohne wenn und aber.
    Name: Ackermann Matthias   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.katumwelt.de

  5. Vertragsfreiheit steht über Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen 17.08.07
    Ja, natürlich beinhaltet die Bodenklasse 3 - 5 auch stark bindigen Boden wie z.B. Lehm, Ton usw.
    Diese Lösbarkeitsklassen sind aber primär für das Lösen von Boden mit Bagger u.ä. geschaffen worden.
    Es steht jedem Unternehmer frei, nach eigenem Ermessen zu kalkulieren und ein entsprechenden Angebot abzugeben.
    Individuelle Vereinbarungen stehen dabei über Allgemeinen.
    Zu überlegen ist in diesem Fall, ob es nicht doch Möglichkeiten gibt, mit Gerät wirtschaftlicher zu arbeiten.
    Wer übrigens festen, halbtrockenen Lehm schon einmal mit der Hand freigeschachtet hat weiss, dass das eine zeitaufwändige Knochenarbeit ist.
    Name: Robert Thoma   E-Mail-Adresse anzeigen  

  6. Unklare Formulierung 17.08.07
    ich hatte den Ausgangsbeitrag so verstanden, dass das Angebot bereits beauftragt und der Vertrag zustande gekommen war. Steht aber tatsächlich nicht so eindeutig da.
    Name: Ackermann Matthias   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.katumwelt.de
 

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