Suchefunktion BAU.DE Forum Tiefbau und Spezialtiefbau 1579: Stahlfaserbeton und Bodenplatte

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Stahlfaserbeton und Bodenplatte 03.09.07
Hallo
wir bauen gerade ein efh. nun hat der bauunternehmer statt der vereinbarten bewehrten bodenplatte nur einen stahlfaserbeton benutzt. ist das möglich und wenn unter welchen voraussetzungen.
gruß tim
Name: tim sörgel  

  1. Sie haben nicht das bekommen was sie bestellt haben? 03.09.07
    also dann zurückgeben.
    Mfg.
    Name: Yilmaz Ayy  

  2. Definition Mangel 03.09.07
    Das gelieferte "Ist" weicht vom bestellten "Soll" ab = Mangel.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. war denn "bewehrte Bodenplatte" oder "mit Stahlmatten etc ... 03.09.07
    war denn "bewehrte Bodenplatte" oder "mit Stahlmatten etc nach Statik" oder so ähnlich vereinbart. Auch die Fasern sind eine Bewehrung, ob das gleichwertig zu Stahl ist, darüber streiten sich die Gelehrten wohl noch (in die Diskussion kommt durch die Stahlpreise vielleicht wieder Bewegung).
    Name: Karsten Zänkert   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. Mal losgelöst von der rechtlichen Seite 05.09.07
    die technische ist hier erst einmal viel wichtiger.
    Meistens sehen die Zulassungen folgendes vor:
    1. Bettungsziffer von > SF 30 MN/m³. Ein eher geringer Wert, trotzdem in unserer Gegen bei bindigen Böden fast nie gegeben.
    2. Zulagen bei Einspringenden Ecken und großen Öffnungen aus Rundeisen oben und unten.
    3. Sohlenüberstände von mindestens 15 cm, oder Verbügelungen mit Rundstahl unten und oben.(ich hoffe Sie sind unterkellert - obwohl dann hätte ich wiederum Angst vor dem Wasser. Aber nicht unterkellert - aber 15 cm Sohlenüberstand?????
    4. Vorsicht - Einzellasten
    5. max. Raumbreiten von 6,0 m , bei einer Hauslänge von bis zu 11,70m
    Ergo:
    Auf Fels bei lichten Raumbreiten kleiner 6 m und max Aussenlänge des Gebäudes von 11,70 m können SFB-Platten als Kellersohle außerhalb von WW Konstruktionen Zulassungkonform eingesetzt werden.
    Aber bitte ohne Stahl- oder Betonstützen, die nicht gelenkig aufgelagert sind.
    Alternativ auch bei WDV-Konstruktionen mit Dämmstoffdicke >= 16 cm im nicht unterkellerten Bereich.
    Natürlich nur Für EFH/DH
    .
    Für wieviele Eigenheime in D sind diese Voraussetzungen gegeben?
    .
    Es gibt sicherlich auch andere Zulassungen.
    Ich kenne aber keine ;-(
    Name: Mark Carden   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.sv-carden.de
 

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