Darf Straßenabwasser in privaten Brunnen geleitet werden?
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Darf Straßenabwasser in privaten Brunnen geleitet werden?

Hallo liebes Forum,
Meine Frage: Darf Straßenabwasser in einen privaten Brunnen geleitet werden ...?
Erklärung: Bei uns vorm Haus wird die Straße erneuert. Dabei wurden auch die Gullies (Ablaufschächte für das Wasser, welches auf der Straße anfällt) untersucht.
Das Ergebnis: Die Rohre führen direkt (maximal 5 Meter lang) vor unser Haus und dort in einen alten gemauten Brunnen auf unserem Grundstück.
Das wohl schon seit den 60 er/70er Jahren.
Der Brunnen wurde noch nicht geöffnet; dürfte aber laut Aussagen von Nachbarn mit ähnlichen Brunnen sicherlich 30 Meter tief sein.
Wir hatten eigentlich vor das Brunnenwasser zur Gartenbewässerung zu Nutzen ;-)
Weitere Gedanken/ Fragen:
  • Ist das ganze jetzt Umweltfrevel oder nicht?
  • Wie sieht es mit einer Verjährung/ Haftung (Wir/ diejenigen, welche die Straße unterhalten) aus? Was wenn unser Brunnenwasser mal untersucht wird und sich Öl, Salz etc. findet?

Jetzt auf eine Wasseruntersuchung bestehen?
Wie eventuellem zukünftigem Ärger entgehen?
Ach so, das Land ist NRW.
Ich danke!
Gruß,
reddelmix

  • Name:
  • reddelmix
  1. Gibt es denn

    darüber Eintragungen in der Grundstücksakte (Leitungsrecht, Baulast)? Wenn nicht, was spricht gegen eine Umplanung der Straßenentwässerung ohne urkundliche Eintragung der Belastung Ihres Grundstücks (sofern technisch möglich)?!
    Müsste man wohl mal einen Baufachanwalt bemühen. Frage Gewohnheitsrecht dürfte hier wohl nicht greifen.
    Andererseits: Wenn der Brunnen schon immer mit Straßenabwasser belastet wurde, so dürfte die Qualität schon jetzt eher mäßig sein. Gerade deshalb sollte vielleicht (wenn eine Abschaffung dieses Entwässerungskonzeptes nicht möglich ist) zumindest eine offizielle Eintragung in der Grundstücksakte erfolgen, damit Sie nicht später irgendwann für die Grundwasserverunreinigung verantwortlich gemacht werden.

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