Suchefunktion BAU.DE Forum Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung 295: Anschluss ans öffentliche Leitungsnetz

Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

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Anschluss ans öffentliche Leitungsnetz 01.11.07
Für den Trinkwasseranschluss unseres Neubaus hat uns der örtliche Netzbetreiber ein sehr teueres Angebot gemacht. Die Leistungen bestehen aus dem Anschluss, Tief- und Leitungsbau vom öffentlichen Bereich in den privaten Bereich und dem Einbau eines Wasserzählers. Meine Frage ist, ob man solche Leistungen auch von dritten Firmen durchführen lassen kann. Wir befinden uns im Bundesland Niedersachsen, Stadtgebiet Hannover.
Name: Astrid Lindgren  

  1. Das sollte in der Frischwassersatzung Ihre Kommune stehen. 02.11.07
    Meistens ist aber so, dass Sie (bzw. eine von Ihnen beauftragte) Firma den Kanal BIS zur Grundstücksgrenze graben können.
    Das Rohr aber nach Meter berechnet wird, also nicht von Ihnen beschaft werden kann. Und der Anschluss sowieso nicht.
    Und je nach Satzung gibts müssen Sie bei Erstanschluss auch noch eine Beteiligung an den Kosten (sog. Baukostenzuschuß zahlen).
    Je nach Satzung müssen Sie dann ab Grundstücksgrenze zahlen oder die Komune.
    Oftmals hat die Kommune auch einen Jahresvertrag mit einer Firma die dann beides machen kann. (Und ggf. die Teilleistung mit Ihnen verrechnet (wenn man es weiss).
    Ggf. könnten Sie den Anschluss auch in einem Übergabeschacht setzen lassen und der Rest macht dann Ihr Sanilöter. Aber das dürfte aufwänder sein (Freier Zugang wg. Zählerablesen, Frostsicher etc.).
    Fazit: Wer Wasser will muss zahlen. Also Satzung holen und lesen.
    Gilt analog auch für Abwasser.
    Name: kho  
 

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