drainage am abwasserkanal 26.03.08 Hallo an Alle, wir haben ebenso wie einige direkte Nachbarn ein Schreiben unserer Gemeinde erhalten, dass wir größere Mengen Fremdwassers in den städitschen Abwasserkanal einleiten würden. Es wäre von uns zu überprüfen, ob Leitungen undicht seien, oder es sich um Grund- oder Quellwasser handeln würde. Wir wohnen am Fuße eines Hanges. Von älteren Einwohnern haben wir schon vor längerer Zeit erfahren, dass es sich wegen Quellen und Schichtwasser vom Berg um ein sehr feuchtes Gebiet handele. Als wir 1991 die Doppelhaushälfte kauften, war diese bereits bezugsfertig, und Drainage, Kanalanschlüsse usw. fertiggestellt. Auf den von der Baufirma erstellten, der Stadt vorliegenden und 1990 genehmigten Plänen ist eine Drainage eingezeichnet, und mit einem Pfeil mit der Anmerkung "zum städtischen Kanal" markiert. Der Anschluß der Drainage war somit ja wohl genehmigt und bislang auch 17 Jahre geduldet. Lt. Stadt gibt es in der näheren Umgebung keinen zweiten Kanal, das Zweikanalsystem würde nur in den Neubaugebieten genutzt. Welche Maßnahmen kann die Stadt von uns verlangen, solange es keinen zweiten Kanal gibt (Versickerug ist bei unserer Gundstücksgröße unmöglich). Ist eine deutlich höhere Abwasserabgabe von den betroffenen 6 Haushalten gerechtfertigt, oder müßte diese auf alle Anwohner dieses Hanges, bzw. auf die Allgemeinheit umgelegt werden. Für konkrete Tipps wäre ich sehr dankbar, Waldi
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