Guten Tag liebe Forumsteilnehmer! Mir stellt sich gerade ... 18.11.05 Guten Tag liebe Forumsteilnehmer! Mir stellt sich gerade eine wahrscheinlich dumme Frage: Im Antrag zur Feuerrohbauversicherung/Wohngebäudeversicherung kommt die Frage, haben Sie ein a) Flachdach b) nicht ausgebautes Dachgeschoß c) ausgebautes Dachgeschoß Ich baue ein EFH im Bungalowstil ohne Keller. Das Dach hat 26 Grad Neigungswinkel und wird mit Betondachsteinen gedeckt. Im Dachboden ist ein Laufsteg und später werden OSB-Platten verlegt. Was muß ich ankreuzen a,b oder c??? Meine Versicherungstante sagt a. Kann ein Flachdach trotz 26 Grad-Neigungswinkel trotzdem ein Flachdach sein? Ich bin völlig perlex. Vielen Dank Hartmann Name: Rolf Hartmann
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