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Wer hat Erfahrung mit

Abweichung von Ausführungsplanung bei Abnahme

Hallo Forumsteilnehmer,
unser Haus steht kurz vor der Abnahme vom Bauträger, allerdings sind einige Abweichungen von der Ausführungsplanung aufgetreten.
Hierbei handelt es sich bspw.:

  • Position eines Waschbeckens nicht wie angegeben (ca. 20 cm versetzt).
  • Deckenhohe Abkastung nicht wie geplant (breiter als geplant & hierdurch eine unschöne Ecke im Raum).
  • Position eines Heizkörpers stark abweichend.
  • Balkontür lässt sich nicht komplett öffnen, da eine Wand in den "Öffnungsradius" der Tür hineinragt (wohl ein Fehler in der Ausführungsplanung).

Hierbei handelt es sich sicherlich nicht um Mängel, die die Bezugsfertigkeit in Frage stellen (nehme ich an?) - wie sollte ich hier bei der Abnahme verfahren?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten im Voraus,
mfG
Björn Wesolowski

Name:

  • Bjöern Wesolowski
  1. welchem

    Maßstab hat denn die Ausführungsplanung?
    Geht die Tür nicht 180 ° auf oder nicht 90 °?
    Nimm Dir jemanden mit zur Abnahme, der sich mit sowas auskennt!
    Grüße aus Erfurt!


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