Wintergarten ober Balkonverglasung??? 23.05.06 Hallo alle miteinander, mich interessiert der rechtlichen Unterschied in der Deffinition eines Wintergartens im Vergleich zu einer Balkonverglasung. Soll soviel heißen, an welchen Merkmalen wird nach der deutschen Rechtssprechung festgelet ob es sich um eine Balkonverglasung oder einen Wintergarten handelt? Und ab wann beides genehmigungspflichtig bzw. genehmigungsfrei ist. Wann entsteht durch die Verglasung eines Balkones mittels Wintergarten bzw. Verglasung ein neuer Wohnraum bzw. erhöhen sich dadurch die m² der Wohung und wenn ja hätte dies eine Änderung der Teilungserklärung zur Folge?Danke schon mal im Voraus für die Bemühungen. Gruß Martin Name: Martin
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