| Architektenvertrag für Vorplanung |
1. Ausschnitt aus dem MustertextArchitektenvertrag für Vorplanung zwischen [....] - Auftraggeber, nachfolgend kurz "AG" genannt - und [....] - Architekt, Auftragnehmer, nachfolgend kurz "AN" genannt - 1. Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages sind die in Ziff. 3. definierten Architektenleistungen für das Bauvorhaben [....], Anschrift: [....]. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als [....] genutzt werden. Die Architektenleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.
2. Vertragsgrundlagen 2.1 Grundlagen und Bestandteil dieses Vertrages sind - die allgemeinen Vertragsbedingungen für Architekten (Anlage 1), - die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, - folgende weitere Unterlagen: [....] [....] 2.2 Der AN hat sich bei der Durchführung der von ihm geschuldeten Leistungen an folgende Vorschriften, Regelwerke etc. zu halten: - die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften - die einschlägigen technischen Normen, Richtlinien und Bestimmungen - die allgemein anerkannten Regeln der Technik - die Vorschriften der VOB/C - die Vorschriften der VOB/B - die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) 2.3 Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsgrundlagen gilt die gemäß der Reihenfolge in Ziff. 2.1 vorrangige Grundlage. Unbeschadet dessen hat der AN den AG auf derartige Widersprüche, sobald sie für ihn erkennbar sind, hinzuweisen. Gleiches gilt, wenn innerhalb einzelner Vertragsgrundlagen Widersprüche vorhanden sein sollten... Hier müssen wir den Mustertext leider abbrechen.
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