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Besondere Vertragsbedingungen

1. Ausschnitt aus dem Mustertext

    Besondere Vertragsbedingungen

     

    1. Vertragsgrundlagen

    1.1 Vertragsbestandteile sind die im Bauvertrag aufgeführten Unterlagen in der dort bezeichneten Reihenfolge.

    1.2 Im Fall von Unklarheiten, Widersprüchen und dergleichen in oder zwischen den Vertragsgrundlagen gilt jeweils diejenige Bestimmung in den Vertragsgrundlagen und/oder diejenige Auslegung, die dem beidseitigen Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht und/oder am nächsten kommt. Sollte ein solcher Parteiwille nicht feststellbar sein, gilt diejenige Vertragsgrundlage und/oder diejenige Auslegung, die den Anforderungen der VOB/A entspricht und/oder am nächsten kommt.

    1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Lieferungs-, Montage-, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wird.

    1.4 Mündliche Nebenabreden, Änderungen und/oder Ergänzungen zu den in den Vertragsgrundlagen enthaltenen Vereinbarungen sind nicht getroffen. Sollten später Änderungen und/oder Ergänzungen zu den Vertragsgrundlagen vereinbart werden, ist aus Beweisgründen die Schriftform zu wählen.

     

    2. Angebot des Auftragnehmers

    Der Auftragnehmer ist an ein dem Auftraggeber gegenüber abgegebenes Vertragsangebot,
    z. B. in Form eines von ihm ausgefüllten und unterzeichneten Leistungsverzeichnisses,
    30 Werktage nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber gebunden.

     

    3. Informationspflicht des Auftragnehmers

    3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Abgabe seines Angebots ein Bild von der Baustelle zu machen und diese zu besichtigen, es sei denn, die Baustelle wäre nicht zugänglich und/oder nicht besichtigungsreif.

    3.2 Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, sich über Lage und Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu vergewissern. Sollten hiernach bei dem Auftragnehmer Zweifel hierüber verbleiben, hat er bei dem Auftraggeber eine entsprechende Auskunft zu verlangen.

     

    4. Vergütung

    4.1 Durch die vereinbarten Vertragspreise werden sämtliche sich aus den Vertragsgrundlagen ergebenden Lieferungen und Leistungen einschließlich der zugehörigen Nebenleistungen abgegolten. Die Vertragspreise umfassen sämtliche Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen und vollständigen Ausführung der sich aus den Vertragsgrundlagen ergebenden Lieferungen und Leistungen notwendig sind...

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