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EDV-Projekt-Vertrag

1. Ausschnitt aus dem Mustertext

    EDV-Projekt-Vertrag

    (ohne Übergabe des Quellcodes zwecks weiterer Nutzung durch den Auftragnehmer)


    zwischen

    [....]

    - Auftraggeber -

    und

    [....]

    - Auftragnehmer.


    A. Projektbeschreibung

    1) Dieser Vertrag regelt die EDV-Ausstattung des Auftraggebers mit Hardware/Software durch den Auftragnehmer in folgenden Bereichen:

    • Projektmanagement
    • Hardwareplattform
    • Standardsoftware
    • Individualsoftware
    • Schulung
    • Softwarepflege
    • [....]

    2) Dem Projekt liegen folgende Eckdaten zugrunde:

    [....]
    [....]
    [....]

    3) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferte EDV-Ausstattung den Anforderungen lt. Bedarfsanalyse vom [....] (Anhang A) entspricht.

    B. Projektmanagement

    1) Das gesamte Projektmanagement und die Realisierung des Projekts erfolgen durch den Auftragnehmer.

    Die Aufgabenstellung umfasst alle Fragen der DV-Einführung, hierbei insbesondere auch:

    [....]
    [....]
    [....]

    2) Die Realisierung des Gesamtprojekts gewährleistet der Auftragnehmer bis zum [....].

    3) Vertragsstrafe

    Bei Nichteinhaltung dieses Termins verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung eines Betrages in Höhe von EURO [....] pro Tag der Fristüberschreitung.

    C. Hardwareplattform

    1) Die Hardwareplattform für das EDV-Projekt wird von der Firma [....] geliefert bzw. ist bereits installiert. Dem Auftragnehmer wird durch den Auftraggeber bei Vertragsunterzeichnung eine Musterdokumentation der Hardwaresituation übergeben.

    2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich vor jeder Installation, die Hardwareplattform zu überprüfen und jeden Mangel bzw. jede Unzulänglichkeit der Hardwareplattform dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

    3) Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Hardwareausstattung geprüft hat und diese hinsichtlich ihrer Performance für die vom Auftragnehmer zu liefernde Software ausreicht, insbesondere ein vernünftiges Zeitansprechverhalten bietet.

    4) Der Auftragnehmer gewährleistet die grundsätzliche Lauffähigkeit und Funktionsfähigkeit der von ihm zu liefernden Software auf der Hardwareplattform.

    5) Abstimmungen bezüglich der Hardwareplattform nimmt der Auftragnehmer direkt mit dem Hardwarelieferanten vor. Ein Recht zur Auftragserteilung an den Hardwarelieferanten ist damit nicht verbunden.

    D. Standardsoftware

    1) Der Auftragnehmer liefert an den Auftraggeber folgende Standardsoftware:
    [....]
    [....]
    [....]

    2) Lizenzrechte

    Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Recht ein, die oben genannte Software entsprechend den eingeräumten Lizenzen zu nutzen, wobei pro CPU/Arbeitsplatz eine Lizenz vorhanden sein muss.

    Der Auftraggeber ist berechtigt, von der Software Kopien, insbesondere Sicherungskopien anzufertigen, soweit dies dem üblichen Gebrauch dient...

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