| EDV-Projekt-Vertrag |
1. Ausschnitt aus dem Mustertext
zwischen
[....] - Auftraggeber - und [....] - Auftragnehmer.
1) Dieser Vertrag regelt die EDV-Ausstattung des Auftraggebers mit Hardware/Software durch den Auftragnehmer in folgenden Bereichen: 2) Dem Projekt liegen
folgende Eckdaten zugrunde:
[....] 3) Der
Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferte EDV-Ausstattung den
Anforderungen lt. Bedarfsanalyse vom [....] (Anhang A) entspricht.
B. Projektmanagement 1) Das gesamte Projektmanagement und die Realisierung des Projekts
erfolgen durch den Auftragnehmer.
Die Aufgabenstellung umfasst alle Fragen der DV-Einführung, hierbei insbesondere auch:
[....]
2) Die Realisierung des Gesamtprojekts gewährleistet der Auftragnehmer
bis zum [....].
3) Vertragsstrafe
Bei Nichteinhaltung dieses Termins verpflichtet sich der Auftragnehmer
zur Zahlung eines Betrages in Höhe von EURO [....] pro Tag der
Fristüberschreitung.
C. Hardwareplattform 1) Die Hardwareplattform für das EDV-Projekt wird von der Firma
[....]
geliefert bzw. ist bereits installiert. Dem Auftragnehmer wird durch den
Auftraggeber bei Vertragsunterzeichnung eine Musterdokumentation der
Hardwaresituation übergeben.
2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich vor jeder Installation, die
Hardwareplattform zu überprüfen und jeden Mangel bzw. jede
Unzulänglichkeit der Hardwareplattform dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
3) Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Hardwareausstattung geprüft
hat und diese hinsichtlich ihrer Performance für die vom Auftragnehmer zu
liefernde Software ausreicht, insbesondere ein vernünftiges
Zeitansprechverhalten bietet.
4) Der Auftragnehmer gewährleistet die grundsätzliche Lauffähigkeit und
Funktionsfähigkeit der von ihm zu liefernden Software auf der
Hardwareplattform. 5) Abstimmungen bezüglich der Hardwareplattform nimmt der Auftragnehmer
direkt mit dem Hardwarelieferanten vor. Ein Recht zur Auftragserteilung an
den Hardwarelieferanten ist damit nicht verbunden.
D. Standardsoftware 1) Der Auftragnehmer liefert an den Auftraggeber folgende
Standardsoftware: 2) Lizenzrechte
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das zeitlich unbegrenzte,
nicht ausschließliche Recht ein, die oben genannte Software entsprechend
den eingeräumten Lizenzen zu nutzen, wobei pro CPU/Arbeitsplatz eine
Lizenz vorhanden sein muss.
Der Auftraggeber ist berechtigt, von der Software Kopien, insbesondere
Sicherungskopien anzufertigen, soweit dies dem üblichen Gebrauch dient...
Hier müssen wir den Mustertext leider abbrechen.
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