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Programmerstellungsvertrag

1. Ausschnitt aus dem Mustertext

    Programmerstellungsvertrag

    (mit Verbleib des Quellcodes beim Auftragnehmer zur weiteren Verwertung)


    zwischen [....] - nachfolgend Auftraggeber genannt - und [....]
    - nachfolgend Auftragnehmer genannt.


    § 1 Vertragsgegenstand

    1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Planung, Erstellung und Lieferung eines DV-Programms durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber.

    2) Der Auftragnehmer wird das Programm sowohl im Quellcode als auch im Objektcode an den Auftraggeber liefern.

    3) Der Auftragnehmer wird die Entwicklung des DV-Programms in ausreichender Form schriftlich dokumentieren und die Anwendung des DV-Programms in einem Handbuch erläutern.

    4) Die Software muss hinsichtlich

    • Funktion
    • Leistungsfähigkeit
    • Benutzeroberfläche
    • Grafikfähigkeit
    • Druckerkompatibilität
    • [....]
    die Voraussetzungen erfüllen, die durch die Parteien im Anhang "Produktbeschreibung" festgelegt sind.

    Die Produktbeschreibung ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und wird mit der Unterschrift verbindlich.

    § 2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer / Pflichtenheft

    1) Der Auftragnehmer wird versuchen, den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages zu beraten. Um dies zu ermöglichen, wird der Auftraggeber der Firma selbstständig alle Informationen und Hinweise geben, die im weitesten Sinne mit den Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmer in Zusammenhang stehen. Der Auftraggeber wird darauf achten, dass alle für ihn relevanten Punkte im Vertrag schriftlich fixiert werden. Auf Aussagen der Auftragnehmer vor Vertragsschluss kann sich der Auftraggeber nur berufen, wenn eine schriftliche Fixierung erfolgt ist.

    2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Erstellung der Software erforderlichen Informationen und Daten kostenlos zu Verfügung.

    3) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Erstellung des schriftlichen Pflichtenhefts. Er sorgt insbesondere für eine Aufklärung des Auftragnehmers über die spezifischen, sich aus der Eigenart des Auftraggeberbetriebes ergebenden Anforderungen an die zu erstellende Software.

    Stellt der Auftragnehmer fest, dass der Inhalt der Produktbeschreibung nicht mit den Anforderungen übereinstimmt, die der Auftraggeber tatsächlich verlangt, so wird er den Auftraggeber hierauf unverzüglich schriftlich hinweisen und Alternativvorschläge unterbreiten. Die Parteien entscheiden dann einvernehmlich über eine Ergänzung der Produktbeschreibung.

    4) Stellt der Auftragnehmer fest, dass Angaben oder Informationen des Auftraggebers fehlerhaft, unvollständig oder sonst zur Durchführung des Auftrages nicht geeignet sind, so wird er den Auftraggeber darauf schriftlich unverzüglich hinweisen. Der Auftraggeber wird über eine sich aus diesem Hinweis ergebende Änderung der Produktbeschreibung sofort entscheiden.

    5) Jede Partei nennt der anderen eine fachkundige Person, die befugt ist, die mit der Erstellung der Software zusammenhängenden Entscheidungen herbeizuführen.

    § 3 Änderungsverlangen

    1) Solange die Software nicht vom Auftragnehmer geliefert wurde, kann der Auftraggeber jederzeit schriftlich eine Änderung der Anforderungen und der Produktbeschreibung verlangen. Der Auftragnehmer wird diesem Änderungsverlangen Folge leisten, es sei denn, dass ihm dies aufgrund der konkreten betrieblichen Situation unzumutbar ist.

    2) Führt ein Änderungsverlangen des Auftraggebers dazu, dass ...

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