| OEM-Vertrag |
1. Ausschnitt aus dem Mustertextzwischen Firma A [....] – nachfolgend "Hersteller" genannt – und Firma B [....] – nachfolgend "OEM-Partner" genannt –
INHALTSVERZEICHNIS Präambel 1. Vertragsgegenständliche OEM-Produkte 2. Produktbeschreibung 2.1 Technische Spezifikation 2.2 Änderungen durch den Hersteller 3. Vertriebslizenz 3.1 Rechtseinräumung 3.2 Inhaltliche Beschränkung 3.3 Erweiterung zur Vollversion 4. Vertragserfüllung 4.1 Bestellungen 4.2 Umsatzvorschau 4.3 Stornierungen 5. Preise und Zahlungsbedingungen 6. Lieferverzug 6.1 Pauschalierter Schadensersatz 6.2 Nachweis eines geringeren Schadens 6.3 Haftung und Rücktritt vom Vertrag 7. Produktabnahme 7.1 Übergabe der Produkte 7.2 Untersuchung und Tests 7.3 Abweichungen 7.4 Abnahme der Produkte 7.5 Zurückbehaltungsrecht 7.6 Behördliche Genehmigungen 8. Ersatzteile und ältere Versionen 9. Sachmängel 9.1 Verjährungsfrist für Sachmängel 9.2 Nachbesserung und Ersatzlieferung 9.3 Serienfehler 10. Haftung 10.1 Haftungsbeschränkung 10.2 Haftungshöhe - Mitverschulden des OEM-Partners 11. Rechte Dritter und Freistellung 12. Vertraulichkeit und Geheimhaltungsschutz 12.1 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse 12.2 Vermerk - "Vertraulich" 12.3 Zugang Dritter 12.4 Dekompilierung 13. Vertragsdauer und Kündigung 14. Allgemeine Bestimmungen 14.1 Salvatorische Klausel 14.2 Schriftform 14.3 Abtretung und Aufrechnungen 14.4 Geltendes Recht und Gerichtsstand ANLAGE A: Zu liefernde Produkte (Beschreibung) ANLAGE B: Technische Spezifikationen
Präambel Mit dieser Vereinbarung erwirbt der OEM-Partner vom Hersteller das Recht, bestimmte vertragsgegenständlich definierte Komponenten, Geräte bzw. Computerprogramme z. B. als Betriebssystem-, betriebssystemnahe oder Standardsoftware (folgend: "die Produkte" oder "Computersoftware") zusammen mit Hardware zu verbinden, zu verarbeiten und diese zu vermarkten. 1. Vertragsgegenständliche OEM-Produkte Der Hersteller ist verpflichtet, während der Dauer des Vertrages den OEM-Partner mit den in der Anlage A näher definierten Produkten gemäß diesem Vertrag zu beliefern. Er verpflichtet sich, die Produkte auf dem jeweils gesicherten Stand von Wissenschaft und Technik zu halten und die Produkte dem technischen Fortschritt entsprechend weiter zu entwickeln und dabei geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen zu ergreifen... Hier müssen wir den Mustertext leider abbrechen.
|