Rechte und Pflichten von Vermietern 2015

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Rechte und Pflichten von Vermietern 2015

Rechte und Pflichten von Vermietern 2015. Anfang nächsten Jahres treten einige neue Gesetze im Mietrecht in Kraft, die grundlegende Neuerungen für Vermieter mit sich bringen. Jeweils ab Januar 2015 sollen die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen sowie das Besteller-Prinzip Geltung erhalten, ab 08.07.2015 gilt die Aushangpflicht des Energieausweises für gewerblich genutzte Immobilien schon ab 250 Quadratmetern Nutzfläche.

Inhalt und Schnellsprungziele

Mietpreisbremse für Neuvermietungen ab Januar 2015

In der jüngsten Vergangenheit sind die Mietpreise in deutschen Großstädten geradezu explodiert. Um diese Entwicklung auszubremsen, hat die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, das im Januar 2015 in Kraft treten soll. Nach Bekanntwerden der sogenannten Mietpreisebremse sind Anfang des Jahres die Mieten noch einmal rasant gestiegen, vor allem in mittleren Großstädten, darunter Trier, Jena und Regensburg.

Das neue Gesetz regelt die Erhöhung von Mietpreisen bei einer Neuvermietung. Zieht der Mieter aus, kann der Vermieter den Preis, den der neue Mieter monatlich zu zahlen hat, nun nicht mehr in billiger Höhe festlegen. Die Miete bei Neuvermietung darf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen, wenn sich die Immobilie in einem Gebiet mit Wohnungsknappheit befindet. Die Bundesländer legen für fünf Jahre fest, welche Regionen von Wohnungsknappheit betroffen sind.

Kein Gesetz ohne Ausnahme: Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten, deren Nutzung erst ab dem 1. Oktober 2014 begonnen hat. Ebenfalls ausgenommen sind sanierte Altbauwohnungen, für deren Renovierung ein Drittel der Investitionen aufgewendet wurde, die eine vergleichbare Neubauwohnung verursachen würde.

Besteller-Prinzip bei Maklerprovision ab Januar 2015

Bislang sind Vermietern keine Kosten entstanden, wenn sie einen Makler mit der Vermarktung ihrer Immobilie beauftragt haben. Die Vermittlungsprovision hat in der Regel der Mieter gezahlt. Dies soll sich nun ab Januar 2015 ändern. Die gesetzliche Neureglung zur Maklergebühr beruht auf dem Besteller-Prinzip. Dieses besagt, dass derjenige die Kosten zu tragen hat, der die Dienstleistung in Auftrag gegeben hat. In den meisten Fällen ist das der Vermieter selbst. Ebenso wie die neue Mietpreisbremse stellt dieses Gesetz die Vermieter schlechter als bislang. Denn im Gesetz ist auch ein Verbot enthalten, die Maklerprovision in irgendeiner Form zu verrechnen und so auf den Mieter abzuwälzen. Wer zukünftig die Suche nach einem neuen Mieter einem Profi überlassen möchte, muss die Kosten dafür selbst tragen.

Aushangpflicht des Energieausweises für gewerblich genutzte Gebäude ab Juli 2015

Am 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, in Kraft getreten. Sie legt fest, dass alle Immobilienbesitzer - nicht nur Besitzer von Neubauten - einen Energieausweis benötigen, wenn sie ihr Wohneigentum verkaufen oder vermieten möchten. Der Energieausweis teilt Immobilien in Energieeffizienzklassen ein, ähnlich wie bei Elektrogeräten, und ermöglicht es dem zukünftigen Käufer oder Mieter, sich einen besseren Eindruck vom energetischen Zustand des Gebäudes zu verschaffen. Der Energieausweis ist eine Hilfe, um entstehende Nebenkosten für die Energieversorgung einschätzen zu können. Wenn Hausbesitzer ihre Immobilie in kommerziellen Medien zur Vermietung anbieten, müssen sie nach der EnEV 2014 nun einige Pflichtangaben in der Immobilienanzeige öffentlich machen. Werden diese Angaben nicht gemacht, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Den Energieausweis selbst müssen Vermieter den potentiellen Mietern spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Kommt ein Mietvertrag zustande, ist dem Mieter zumindest eine Kopie des Ausweises zu übergeben.

Zum 08.07.2015 kommt nun eine weitere Pflicht hinzu, die gewerblich genutzte Gebäude betrifft. Ab diesem Stichtag muss bei gewerblich genutzten Gebäuden mit großem Publikumsverkehr, die eine Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern haben, der Energieausweis öffentlich ausgehängt werden. Der Ausweis ist in diesen Gebäude an einer öffentlich gut zugänglichen Stelle auszuhängen.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Neuregelungen, die 2015 auf Vermieter zukommen, finden Sie auf immobilienscout24.de. Das Portal stellt hier außerdem Informationen, Tipps und Dokumente für Immobilieneigentümer bereit.

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    Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das den Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er bietet detaillierte Informationen über den Energiebedarf und mögliche Verbesserungen, um die Effizienz zu steigern. Energieausweise sind in vielen Ländern bei Immobilienverkäufen oder -vermietungen vorgeschrieben und dienen als Leitfaden für energetische Sanierungen und Umweltschutz.

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