Allgemeines

Unabhängig von der grundsätzlichen Forderung, die besagt, dass Beton und Stahlbeton den Bedingungen der DIN 1045 unterliegen, ist unter dem Begriff der Leistung die Betonfläche zu verstehen.

Diese Aussage erfährt ihre Bedeutung durch die VOB/A DIN 1960 §9 Abs.1, wonach die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist. Sie gilt als Zulageposition und ist dementsprechend zu kennzeichnen.

Dieses gilt sowohl für die gestalterische Konzeption im Sinne der Ästhetik und eventuell notwendiger konstruktiver Schalungstechnologie, als auch in Hinsicht auf die Planebenflächigkeit (zuständig dafür ist allein die DIN 18202/5 in Bezug auf die Genauigkeit bzw. Bauteil und dessen Funktion) in Abhängigkeit des Gewerks.

Wo diese Angaben fehlen, die Leistungbeschreibung nicht eindeutig ist, ist einerseits der Auftragnehmer verpflichtet, gemäß VOB/B § 4 Abs.3, schriftlich fachliche Bedenken anzumelden. Andererseits gilt, das heißt, wenn keine entsprechende Erklärung des Planverfassers folgt, nach DIN 18202/5 die unterste Genauigkeitsklasse.Widersprüchliche Forderungen der Betonfläche gegenüber der daraus notwendigen Schalungs-Type in Hinblick auf eventuell vorgeschriebene Planebenflächigkeit (z.B. bei sägerauhen Brettern) verpflichten, unter Umständen durch Einschalung einer Probefläche, beide Vertragspartner zur gegenseitigen Abstimmung mit Initiative des Auftragnehmers.

Hieraus ergeben sich die im Inhaltsverzeichnis erwähnten Betonflächen-Typen.

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Dynamische Alumni-Linkpartnerschaft / Dynamic Alumni Link Exchange

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  2. Alumni - Jahrgang 2003: Das Freude-am-Feiern-Team
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