Verzug im Bau => Preisminderung möglich?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Verzug im Bau => Preisminderung möglich?

Hallo,
Unser Bau sollte in 6 Monaten soweit fertig sein, allerdings sind wir nun schon im 9 Monat und es sieht so aus als würden es noch weitere 3 Monate dauern, ich muss ständig meinen Architekten (Bauleiter ) ermahnen nun endlich die Handwerker herbei zu bekommen, es wird immer mal ein Tag gearbeitet danach so in der Regel 2 Wochen nichts! Leider habe ich es versäumt mir die 6 Monate schriftlich geben zu lassen und habe in meinem Vertrag keinerlei Zeitangaben wann der Bau fertig zu stellen ist. Die 6 Monate wurden mir mündlich vor dem Baubeginn genannt. Die bitte mir Verbindliche Termin für die Fertigstellung der einzelnen Gewerke zu geben ist nach mehrmaligem Anfrage nicht Erfolgt. Habe ich eine Möglichkeit für die restlichen Gewerke Fristen zu nennen und bei Überschreiten Preisnachlass zu fordern?
Der Architekt ist unser Bauleiter und wir haben einen Festpreis für alle Gewerke ausgehandelt.
Danke!
Gruß
Arman
  • Name:
  • Arman Imas
  1. nicht so einfach

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Wenn ein Vertrag keine Fristen enthält, heißt das nicht, dass bis zum St. -Nimmerleinstag gebaut werden darf. Einmal begonnene Arbeiten sind nach der allgemeinen Verkehrssitte "angemessen zu fördern und zu vollenden". Das lässt sich aus der VOBAbk. und dem BGBAbk. ableiten. Ob 5 oder 9 Monate angemessen sind, darüber lässt sich allerdings streiten.
    Eigentlich haben Sie ja eine Terminvereinbarung, die 6 Monate. Da die mündlich sind, müssen sie dingfest gemacht werden. Am einfachsten schreiben Sie einen kurzen Brief "Am xx. xx. haben Sie mir eine Bauzeit von 6 Monaten genannt. Diese sind nun vorüber. Ich bitte um Ihre Stellungnahme. " Damit geben Sie die mündliche Vereinbarung wieder. Unrichtigen Gesprächswiedergaben muss der Vertragspartner in angemessener Zeit (ca. 1 Woche) widersprechen. Tut er das nicht, hat er das Geschriebene als richtig anerkannt.
    Vielleicht habe ich das als Nichtjurist etwas vereinfacht und optimistisch dargestellt. Aber wenigstens sind dann die 6 Monate geschrieben und unwidersprochen, wenn keine Antwort kommt. Dann können Sie darauf aufbauen und den Unternehmer in Verzug setzen, Nachfristen setzen (keine neue Frist), die Kündigung androhen, auch vollziehen, und Schadensersatz fordern. Wenn es zu kompliziert ist, Rechtsanwalt fragen.
    Widerspricht Ihr Vertragspartner den 6 Monaten, landen Sie bei dem mühsamen Weg, dass Sie unangemessen langsames Bauen nachweisen müssen. Das machen Sie am besten, indem Sie regelmäßig schreiben wann nicht gearbeitet wird. Auch das verbinden Sie mit Inverzugsetzen, Nachfristsetzung, ggf. Kündigungsandrohung und Schadenersatzankündigung.
    Der Preis kann nicht "einfach so" gemindert werden. Sie müssen Schäden nachweisen.
  2. Vertragsstrafe

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Eine Minderung des Preises ohne Schadensnachweis wäre eine Vertragsstrafe und die müsste bei Vertragsabschluss vereinbart werden  -  und das ist offensichtlich nicht geschehen.

    Als Schaden dürften Sie z.B. die längere Mietzahlung in Ihrer jetzigen Wohnung geltend machen können, wie auch evtl. längere Bereitstellungszinsen bei der Bank.

    Aber wahrscheinlich erfordert das jetzt alles einen baurechtserfahrenen Anwalt  -  um wenigstens einen Teil von dem nachzuholen, was bei Vertragsabschluss versäumt wurde.

  3. Lustig ist das ...

    Lustig ist das wer ist denn überhaupt Ihr Vertragspartner? Ein Architekt, der Bauleiter und Generalunternehmer ist wird es sicherlich nicht sein. Wenn jetzt noch jemand eine Behinderungsanzeige schreibt ...
  4. "Der Architekt ist unser Bauleiter und wir haben einen Festpreis für alle Gewerke ausgehandelt. "

    Hallo,
    @R+M Berg genau die Frage ist mir auch als erstes durch den Kopf Geschossen.
    @Stubenrauch nichts gegen die Ratschläge, die aus meiner Sicht i.d.R. gut und fundiert sind, aber der/die Fragesteller (in) scheinen mit Vertragsrecht hoffnungslos überfordert zu sein. Hier kann wohl nur noch der berühmt berüchtigte Anwalt helfen. Hoffentlich finden sie wenigstens einen, der was von seinem Handwerk versteht.
    Mit freundlichen Grüßen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN