Zugstangen im Blockhausbau
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Zugstangen im Blockhausbau

Wir haben ein einschaliges Blockhaus gebaut bei dem bedauerlicherweise sehr viele Mängel bereits aufgetreten sind. Seit diesem Winter (das Haus wurde im Sommer 2000 aufgeschlagen, ist aber immer noch nicht bewohnbar ...) dringt vor allem an der Wetterseite an allen Verkämmungen bei stärkerem/windigen Regen Wasser in das Haus ein.
Nun mussten wir feststellen, dass in die Verkämmungen keine Zugstangen eingearbeitet sind  -  wir vermuten, dass die Wände nicht ausreichend unter Spannung stehen und durch das arbeitende Holz Undichtigkeiten entstanden sind, die durch Nachspannen behebbar wären. Evtl. wäre dann auch das "Ziehen durch die Wand" an einer Nordwand erledigt.
Wer kann mir hier Auskünfte zum "Stand der Technik" geben oder sagen, wo ich Informationsmaterial über die Bedeutung der fehlenden Zugstangen bekommen kann? Der Hersteller würde die Mängel "eindringendes Wasser" gerne durch Streichen mit Ceresit bzw. "es zieht" durch Verkorkung lösen ...
Welche Möglichkeiten gibt es als Alternativen zu den Zugstangen um Spannung auf die Wände zu bekommen?
Bin um jeden noch so winzigen Tipp dankbar, auch über Ideen, welche Institute o.ä. mir evtl. weiterhelfen könnten.
  • Name:
  • Birgit Jourdan
  1. Zugstangen im Blockhausbau

    Wir machen gerade unseren Blockhausplan fertig und achten darauf, dass dabei genügend Spindeln (M16 Gewindestangen!) drin sind!
    Ich habe früherer selber in der Branche gearbeitet und wir haben es meist in etwa folgendermaßen gemacht, hängt aber immer von den konkreten Bedingungen und dem Grundriss ab
    Ich gehe bei Ihnen mal von einwandiger Bauweise, also eher Richtung Gartenhaus aus :
    • Spindeln nicht direkt in die Verkämmungen, sondern etwa 20 cm in die Wand rein.
    • Dann mindestens aller 3 m eine Spindel
    • Haarige Ecken sind die Stellen direkt neben Türen und Fenstern, da die Balken, die die Ausschnitte überdecken leicht rausspringen, wenn sich eine Seite stärker setzt. da sollte auch wenn möglich eine Spindel hin.

    Wenn ich Ihren Bau richtig verstehe, sind da überhaupt keine Spindeln drin?!
    Meine persönlichen Meinung nach, ist jeder Versuch, das Problem OHNE Zusammenziehen der bereits auseinandergegangenen Balken zu lösen nur Notlösung.
    Die Balken haben ja aus einem Grund eine Profilierung, die das ganze dicht macht, wenn sie richtig ineinander liegen!
    Wenn Sie da also was dazwischen stopfen (lassen), haben Sie keine Chance mehr, das je wieder ineinander zu bekommen!
    Nun zu Vorschlägen :

    • Eigentlich sollten die Wände produktionsseitig mit Bohrungen über die ganze Höhe versehen sein und die Spindeln wurden nur "vergessen". Dann besteht vielleicht noch die Chance diese nachträglich reinzubringen.
    • Wenn dies nicht der Fall ist, geht vielleicht dies :
    • Schrauben Sie mindestens in den 4 Ecken innen an den obersten und den untersten Balken je einen stabilen Winkel.
    • Ziehen Sie von oben nach unten eine Spindel ein und spannen Sie diese.
    • Das ganze sieht zwar nicht schön aus, ist aber die einzige Lösung, die mir für den Fall einfällt.
    • Ziehen Sie die Spindeln regelmäßig nach, wenigstens aller 2-3 Tage, bei trockenem Wetter, wenn das Holz trocknet, müssen Sie richtig hinterher sein!
    • Bei langen Wänden reicht dies aber nicht, weil nur die Ecken zusammen kommen aber auf Länge nichts passiert.
    • Suchen Sie sich also weitere passende Ecken, und zwar wo Innenwände mit den Außenwänden verkämmt sind.

    Ecken haben den Vorteil, das Sie 2 Wände auf einmal erwischen!
    Wenn es bei Ihnen schon durchzieht, haben die Wände schon sehr große Lücken. Da ist offensichtlich der Schluss zwischen den Balken durch die Profilierung schon gar nicht mehr gegeben!
    Achten Sie in dem Fall darauf, dass die Balken beim zusammenziehen wieder richtig ineinander gehen!
    Wenn die Balken beim Zusammenziehen versetzt aufeinander kommen und nicht von allein ineinander rutschen, wirkt ein gefühlvoller Schlag mit einem Vorschlaghammer (natürlich mit Unteregholz) wahre Wunder :-)
    Sie haben eventuell noch ein anderes Problem oder Mangel, was der Hersteller nur sehr schwer lösen kann.
    Die Häuser, die wir früher gebaut haben, waren zwar nicht allzugroß, sobald sie aber auf einer Fundamentplatte zu stehen kamen, mussten sie mir dieser verbunden (verschraubt) werden!
    D.h., nicht nur den untersten Balken aufschrauben, sondern das ganze Haus, das ging natürlich nur, wenn die Wände von oben bis unten verschraubt waren.
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein paar Anregungen geben.

  2. Info fehlt!

    Zu Lösungsvorschlägen fehlt die Info, ob man an die Bohlenwand von innen noch Zugang hat ohne Wandaufbau zu entfernen. Vermutlich haben Sie nur noch die Möglichkeit von außen etwas zu machen.
    Sie können neben den vorgeschlagen Winkeln mit Zugstangen (sieht ja außen nicht besonders aus .. ; außer Sie verkleiden das wieder) auch nur von oben "drücken". :
    • In der Ecke Dach/Außenwand montieren Sie umlaufend eine Balken an die Dachsparren und schaffen mit Winkeln / "Drückstangen" eine Verstellmöglichkeit nach "unten".

    Nachteil: -Sie müssen zum Nachstellen immer per Leiter bis Höhe Dachrinne. -Das Dach wird "angehoben" (halten die Verbindungen?)
    Also, wenn ich mir das noch einmal überlege ... ist die Variante neue Zugstange/Winkel aus dem ersten Vorschlag besser. Allerdings
    muss das verkeidet werden, am besten als Verkämmung getarnt.
    Sie kommen um Zugstangen nicht herum, denke ich. Ich habe auch schon ein paar kleine Spalte aufgefüllt. Sieht optisch bescheiden aus. Zumal Sie nie wissen ob die nicht größer werden oder irgendwo neue entstehen.

    • Name:
    • Reg2023-Herr MaDö
  3. Zugang von innen

    Ich war zugegebenermaßen davon ausgegangen, dass innen keine Verkleidung ist, wenn es merklich durch die Ritzen zieht.
    Wenn es innen nicht mehr geht, kann man natürlich fast nur von außen was machen.
    Die unschönste Lösung wäre, außen eine extra Verkleidung (Leisten + z.B. Verschalung) vorzusetzen.
  4. Vielen Dank, die Herren!

    Tja, Zugstangen in den Ecken sind offensichtlich nicht drin  -  Bohrungen auch nicht. Die sind zwar wohl üblich ... in unserem Fall aber offensichtlich einfach vergessen worden. Dass das anders geplant war, merkt man auch daran, dass an einer Verkämmung die Bohrung von oben bis unten durchgängig drin ist ... leider aber ohne Zugstange (man kann jedoch wunderbar Steinchen durchschmeißen ... :) )
    Von Außen kann man evtl. schon noch mit Dachabdecken und Spezialwerkzeug was machen. Von Innen mit Sicherheit optisch nichts Vernünftiges mehr machbar  -  wobei wir mittlerweile an dem Punkt sind, dass wir sagen, man kann fast alles kaschieren, die Funktionstüchtigkeit ist wichtiger. Und zwar auf Dauer Funktionstüchtig, nicht nur für 2-3 Jahre.
    Wichtig wäre mir aber vor allem irgendeinen Beweis zu bekommen, dass Zugstangen nun mal nach dem heutigen Stand der Technik zwingend in ein Blockhaus gehören ... oder es kann mich jemand stichhaltig überzeugen, dass ein Blockhaus ohne ausreichende Zugstangen mangelfrei ist.
    Klar kann ich mir auch wieder einmal einen Gutachter für dieses weitere Problem nehmen. Unser letzter Gutachter  -  gerichtlich vereidigt, Beweissicherungsgutachten, da der Hersteller unser Privatgutachten ignoriert hat  -  hat uns fast ein Jahr gekostet: erst dauerte es monatelang bis es zu einem Termin kam ... dann hat er noch nicht einmal 2 Std. lang die Liste, der von uns bereits beanstandeten Mängel "abgearbeitet" ... und uns anschließend 6 Monate (!) auf das Gutachten warten lassen. Von den weiteren Zusatzkosten rede ich gar nicht erst.
    Ich werde mir Ihre Vorschläge durch den Kopf gehen lassen  -  und vielleicht kommt mit ganz vielen Lösungsvorschlägen kombiniert irgendwas raus, was sich in unserem Fall umsetzen lässt. Vielen Dank für die Ideen!
    • Name:
    • Birgit Jourdan
  5. Stand der Technik

    suchen Sie z.B. mal bei

    nach
    blockhaus spannstangen
    Viele, vor allem skaninavische, Hersteller haben im Lieferumfang die Verspannung extra aufgeführt.
    Wenn ich es richtig gelesen habe, hängt die notwendige Verspannung hauptsächlich von der Statik ab.

  6. Nachtrag

    >oder es kann mich jemand stichhaltig überzeugen, dass ein Blockhaus ohne ausreichende Zugstangen mangelfrei ist.
    Dann sollte man das Dach auch nicht festschrauben! Wenn mal etwas Sturm ist, reißt es dann wenigstens nicht den Wandaufbau an der obersten Bohle auseinander :-)
  7. Unfug!

    lassen sie sich mal vom Hersteller die statische Berechnung vorlegen.
    ich möchte wissen, wie der ihr Haus ohne Verspannung "rechnerisch" zum
    halten bringen will. das geht  -  wenn überhaupt  -  nur in speziellen Ausnahmefällen.
    die Argumentation muss über die Schiene "winddicht" und "Standsicherheit"
    nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) laufen.
    Lösungsansätze für e. nachträgliche Ertüchtigung des Tragwerks gibt es durchaus
    mehrere  -  aber das bedeutet, über ungelegte Eier zu brüten.
    falls das Problem mit fachlicher Hilfe diskutiert werden soll, wenden sie sich an einen
    der ganz wenigen "Prüfingenieure für baustatik, Fachrichtung Holzbau".
    das scheint, ebenso wie ein in Baurecht erfahrener Rechtsanwalt, unvermeidlich.
    wen das Gericht als öbuvAbk.-SV bestellt, ist mitunter xxxxxxxxxxxx.
    kontern sie mit einer richtigen kapazität.
    viel Erfolg  -  von einem, der Blockhausmania nicht versteht ;-)
  8. Da muss ich doch noch mal nachhaken ...

    Danke für die Tipps! An der Statik bin ich schon dran, baurechts erfahrener Anwalt zerbricht sich mit mir gemeinsam schon den Kopf und das Gutachterproblem ist in der Tat ein Problem der Extraklasse. Der Gutachter, den ich privat beauftragt hatte ist sehr gut und gründlich ... aber leider nicht gerichtlich vereidigt. Da der Hersteller bockt nützt mir das Gutachten im Gerichtsfall nur eingeschränkt etwas, da es immer noch heißt "wes Brot ich ess, des Lied ich sing ... "  -  meine Erfahrungen der letzten Monate sind nun mal die, dass es in unserem Staat leider nicht um "gerecht" oder "ungerecht" geht, sondern nur nach Gesetzesauslegungen. Und das bestätigen mir selbst sämtliche Anwälte, hat mit Gerechtigkeit leider meistens wenig zu tun. Da drüber könnte ich mittlerweile einen Roman schreiben.
    Ein gerichtlich vereidigter Gutachter kann dafür jeden Mist verzapfen  -  er ist unangreifbar. Und auf diese Auswahl hat leider weder mein Anwalt noch ich irgendeinen Einfluss  -  man kann lediglich höflich bitten und je mehr man vorschlägt umso weniger passiert in der Richtung.
    Aber eines sagt mir leider nichts  -  was bitte ist allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)?!?!? Ich habe zwar mittlerweile viel "Fachchinesisch" gelernt, komme beruflich aber nicht aus der technischen Ecke und muss mich deshalb mühselig durchhangeln ...
    • Name:
    • Birgit Jourdan
  9. aardt

    = allgemein anerkannte regeln der Technik.
    wer danach baut, baut nicht unbedingt richtig, aber wer nicht danach
    baut, handelt sich im Schadensfall ärger ein.
    zu den aaRdTAbk. gehören u.a. DINAbk.'en  -  hier speziell Holzbaugrundnorm
    DIN 1052 (u.a. Standsicherheit), lastannahmengrundnorm DIN 1055 Teil 4
    (windlasten) und DIN 4108 Teil 3 (Feuchteschutz).
    die Forderungen der EnEVAbk. (Bundesgesetz) und ihrer LBOAbk. sind sowieso einzuhalten
    • und damit noch eine Menge angebundener DIN'en ;-)

    wenn ihr Gutachter gut ist, sollte er gemeinsam mit ihrem Anwalt die richtigen
    fragen an den öbuvAbk.-SV stellen können  -  oder wissen, wer sonst noch zu
    bemühen ist.
    die Frage "gehören zugstangen in die Ecken" wird zu nichts führen -
    da ist schon etwas mehr abstraktionsvermögen bei der Fragestellung und
    der Logik der fragen erforderlich ...

  10. Danke, Herr Sollacher ...

    Danke, Herr Sollacher werde mir die DINAbk.-Geschichten angucken. Abstaktionsvermögen bei der Fragestellung setzt allerdings nun mal Fachkenntnisse voraus  -  und so viel ich auch die letzten Monate gelernt habe  -  es ist mit Sicherheit kein Ing-Studium im Schnelldurchlauf ... Was ich allerdings gelernt habe ist das, dass es garantiert kaum eine größere "Grauzone" als den Blockhausbau gibt. Es gibt jede Menge Fachleute für "Holzschutz" ... die aber keine Ahnung vom Blockhausbau haben, es gibt jede Menge Baurechtsanwälte  -  was aber nicht heißt, dass diese Anwälte jede Woche einen Blockhausfall auf den Tisch bekommen ... und wenn man beim dt. Blockhausverband anruft  -  dann vertreten die nur ihre Mitgliedsfirmen, haben zwar einen Gutachter (... und man könnte die Hoffnung haben, dass der Experte für Blockhäuser ist) wissen aber noch nicht einmal, ob dieser vielleicht zufällig gerichtl. vereidigt ist und seine Aussage im Schadensfall felsenfest vor Gericht bestand hat.
    Und ich habe ein gerichtliches Gutachten, dass sich seitenweise über Feuchtigkeit, Tauwasser und ähnliches ausläßt  -  demnach hätte ich nie und nimmer was befürchten müssen und mein Haus müsste eher staubtrocken als sonst was sein. Lauter logische Berechnungen. Leider hält sich mein Haus nicht dran, denn ungefähr zeitgleich mit dem Gutachten nach sechs Monaten kamen die ersten Wassereintritte durch die Verkämmungen ... ;:) Dieser Gutachter ist angeblich eine der Kapazitäten für Holzbauten und ganz fürchterlich ausgebucht ... vor Ort machte er aber weniger den Eindruck, als ob er schon viele Blockhäuser in Natura gesehen hätte.
    Mag sein, dass ich unlogisch "stochere" ... aber mangels verfügbaren Fachleuten kommen auf diese Weise trotzdem wenigstens soviel Information zusammen, dass die beauftragen "Gehirne" wenigstens mal anfangen das "warum" zu hinterfragen ...
    Viele Grüße Birgit Jourdan
    PS: ... trotz allem Ärger: ich würde immer noch ein Blockhaus bauen. Allerdings mit Sicherheit mit einem anderen Hersteller und mit einem Anwalt bei Vertragsabschluss ... nichts "Blockhaumania", mein Haus ist alles andere als rustikal, eher Blockhausuntypisch modern geschnitten ... aber mit einem Raumklima, das für mich als Allergiker so richtig toll zum durchatmen ist ...
    • Name:
    • Birgit Jourdan
  11. gerne ...

    aber mit den DINAbk.'en sollte sich IHR Fachmann auskennen, der ihren RA
    instruiert, der dem öbuvAbk. die richtigen (möglichst fachlich korrekt peinlichen)
    fragen stellt ...
    hatten sie auch so verstanden, oder? gut! :-)
    einer der renommiertesten fachmänner für Blockbau residiert in München  -  ich
    hoffe, nicht gerade der hat sie erzürnt ;-)
  12. nee, der war's nicht ...

    nee, der war's nicht aber vielleicht ist das dann der, der für den dtsch. Blockhausverband wurschtelt  -  die sitzen ja schließlich auch in München. Und eines habe ich mittlerweile gelernt  -  so lange ein Gutachter nicht gerichtlich vereidigt ist  -  kann er noch so gut sein, es nützt leider im Zweifelsfalle gar nichts. Verraten Sie mir den Namen dieses renommierten Experten?!? Dann kann ich da ja mal nachhaken ...
    Und was das andere angeht: wenn nicht ich die richtigen Fragen Stelle ... stellt sie trotzalledem niemand anderes. Weder der Anwalt (... Spezialist für Recht auch wenn's Baurecht ist ...)  -  mein Gutachter hat dummerweise das gleiche Rechtsgefühl wie ich auch  -  und das weicht leider von der dtsch. Rechtsprechung ab. Da geht es nämlich um gerecht und ungerecht und um die Tatsache, wer einen Schaden verursacht hat kann ihn gefälligst auch beseitigen. Juristisch gesehen wird die liebe Baubranche dann wieder geschützt  -  ich habe einen optischen Schaden im Haus, der im Laufe der Zeit immer drastischer werden wird. Der Gutachter befand, dass der Beseitigungsaufwand zu hoch sei und der Firma nicht zuzumuten wäre und fuhr die Schiene "ein paar Mark Entschädigung" (- anderenfalls müsste die komplette Deckenschalung im OGAbk. wieder runter). Mir ist es jedoch zuzumuten, diesen Murks für immer und ewig anzusehen und im Falle eines Hausverkaufs eine wesentlich größere Wertminderung in Kauf nehmen zu müssen als die Entschädigung. Gerecht?!?
    Mit Sicherheit nicht.
    Sie haben mit Ihren Argumenten völlig recht. In der Theorie. Die Praxis sieht anders aus. Und Sie wissen hoffentlich, dass Baustreitereien aus allen Rechtsschutzversicherungen ausgeklammert sind (... da auf dem dtsch. Bau zu viel gestritten wird ...)  -  klar kann ich auf einen tollen Richter hoffen und dann zahlt die Gegenseite meinen Anwalt und sämtliche Gutachten. Und wenn nicht?!? Oder wenn ich dann jahrelang um mein Geld klagen muss?!? Was habe ich dann gewonnen  -  nichts. Aufwand und Entschädigung stehen in keinerlei Verhältnis zueinander.
    Statt tausend Fachleute aufzufahren habe ich nur eine einzige Chance, um ein gutes Ergebnis zu bekommen  -  ich kann nur zusehen, dass ich die besseren Argumente habe und gemeinsam eine Lösung gefunden wird. Auf Gutachter reagiert mein Hersteller nämlich grundsätzlich damit, dass er erst mal wieder den Bau einstellt ... und ewig kann keine Familie heutzutage zwei Häuser unterhalten. Und das wissen die Hersteller ganz genau ... Zermürbungstaktik nennt man so was. ;:)
    • Name:
    • Birgit Jourdan
  13. sofern die Probleme noch nicht behoben sind, helfen ...

    sofern die Probleme noch nicht behoben sind, helfen wir Ihnen gerne weiter
    der Blockhausdoktor

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