Balkon Endreihenhaus
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Balkon Endreihenhaus

Folgende Situation:
Wir haben (in Baden-Württemberg) ein Endreihenhaus (5Reihenhausgruppe) gebaut. Unser Haus weicht jedoch insofern ab, dass es 3 m länger (zur hinteren Baugrenze hin) als das Nachbarshaus ist. Bis zur hinteren Baugrenze sind es noch 0,5 m.
Unsere Bauunterlagen hat der Architekt im Kenntnisgabeverfahren dem Bauamt vorgelegt und diese wurden auch nicht beanstandet.
Der Balkon im OGAbk. erstreckt sich über die gesamte Hausbreite  -  6,33 m  -  (wie auch bei den restlichen 4 Reihenhäuser) und ist 2 m tief. Die Sichtschutzwand ist auch 2 m breit. Gem. dem Bebauungsplan ist eine Überschreitung der Baugrenze mit untergeordneten Bauteile bis zu 1 m als Ausnahme zulässig. D.h. wir überschreiten um 0,5 m die zulässige Baugrenze. Eine Befreiung hierfür ist nicht möglich, also haben wir einer Kürzung des Balkons und der Sichtschutzwand um 0,5 m zugestimmt. (Eigentlich hätte unser Architekt wissen müssen, dass wir mit dem Balkon die Baugrenze überschreiten!)
Es geht hier um Bauteile die bereits vor einem Jahr errichtet wurden (sich jedoch noch im Rohbauzustand befinden).
Nun verlangt unser Nachbar auch noch, dass wir mit dem Balkon und der Sichtschutzwand 2 m von seinem Grundstück fernbleiben.
Das würde für uns bedeuten, dass wir mit einem Balkon mit den Maßen 4,33 x 1,5 m bleiben würden.
Dazu kommt noch, dass wir bereits mittig zur Balkonseite ein 2 teiliges Fensterelement von 3,84 x 2,09 m haben, genauer gesagt 114 cm vom Fenster bis zur Nachbarsgrenze. Nun stellt man sich vor, wie ein Balkon (?) mit dem o.g. Maß aussehen könnte (grausam!).
OK, der Architekt hat geschludert, das Amt hat eventuell nicht auf die Balkonsituation geachtet; Tatsache ist: wir haben nun diese Situation, dass der Nachbar auf den Abriss des Balkons und der Sichtschutzwand besteht. (Kurze Info: der nette Nachbar hatte bereits von Anfang an versucht unser Bauvorhaben zu untergraben  -  ich berichtete genau vor einem Jahr im Forum darüber  -  also kann man mit diesem Nachbarn keineswegs ein vernünftiges Gespräch führen  -  die restlichen Nachbarn haben leider auch ihre Erfahrungen mit ihm machen dürfen, das nur noch am Rande gesagt!).
Was wir nun nicht verstehen können ist, dass der Balkon der restlichen 4 Reihenhäuser über die gesamte Hausbreite gebaut werden durfte und nur unserer 2 m von der Nachbargrenze wegbleiben muss, um nachbarschützende Rechte nicht zu verletzen. Desgleichen wurde an jedem Haus eine Sichtschutzwand gebaut. Wir dürfen dies wiederum nicht.
Von der Bauweise entspricht unser Haus dem Erscheinungsbild der restlichen 4 Häuser (bis auf die Hauslänge). Wie wird es mit dem verkürzten Balkon aussehen?
Gibt es da besondere Vorschriften oder sind Präzedenzfälle bekannt was Reihenhäuser betrifft? Vielleicht kann mir da jemand einen Tipp geben. Vielen Dank im Voraus. Gruß Monika
  • Name:
  • Monika Bera

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