Dachrinne zu Traufkeil  -  welche Toleranzen?
BAU-Forum: Dach

Dachrinne zu Traufkeil  -  welche Toleranzen?

Kehrer-Krökel
Wir haben heute leider feststellen müssen, dass wir bis zu 6 cm Abweichung zwischen Regenrinne und Traufbohle haben. Regenrinne ist mit Schnur ausgerichtet worden. Die Durchbiegung der Traufbohle ist auch optisch sehr gut erkennbar und stört uns. Gibt es feste Toleranzen, oder müssen wir mit unserem Zimmermann ein ernstes Wort reden? Des weiteren steht der Ortgangsparren 2 cm über der Fußpfette über. Dies wird später zwar nicht mehr sichtbar sein (wird verkleidet), aber wir würden gerne wissen, ob die zulässig ist. Danke für Ihre Hilfe.
MfG
Dirk Kehrer
  • Name:
  • Dirk Kehrer
  1. Ähm ...

    Was ist denn nun krumm und wieviel? Mal genau nachgemessen? Ist es nicht vielleicht nur das Gefälle der Rinne?
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. Die Sparrenköpfe

    sollten eigentlich relativ gerade ein und eben ein waagerechte Linie bilden. Leider kommt es ab und aneben schon mal vor dass der eine oder andere Kopf etwas hängt oder steht ... ist letztendlich ein Frage der Holzauswahl.
    Haben Sie eine großen Dachüberstand dann kann dies noch eher passieren ... wobei das für mein Empfinden dann eher eine Frage der Planung ist (zusätzliche Pfette oder andere Maßnahmen)
    Die Traufbohle wird schon oft benutzt um etwas mehr Stabilität in die Trauflinie zu bekommen.
    Oder haben Sie eventuell auch Gauben in der Dachfläche, sodass die Sparren unterbrochen sind dass deswegen die Köpfe aus der Reihe sind?
    Ein über die Pfette stehender Sparren sollte eigentlich überhaupt nicht sein, da hat entweder einer beim Nageln oder beim Ausrichten der Pfette geschlampt.
    Ob es feste Toleranzen gibt kann und will ich so nicht beurteilen ohne die Situation genau einschätzen zu können.
    Abgesehen davon dass mir im Moment keine bekannt sind.
  3. vielleicht

    Foto von Stefan Ibold

    Moin zusammen,
    vielleicht hilft Ihnen die DINAbk. 18202 / 18203 weiter. Die gilt zu mindest bei Neubauten. Auch in den einschlägigen Fachregeln stehen dazu Hinweise.
    Eine Beurteilung kann man jedoch nur bei einem Ortstermin vornehmen.
    MfG
    Stefan Ibold
  4. Aber nur vielleicht

    Dann schon eher in der VOBAbk.. In der DINAbk. 18202 ff steht zu solchen Fällen nix. In der VOB steht allerdings, dass bei linienförmigen Bauteilen (da mag man sich jetzt streiten, was das außer Dachlatten ist) eine Toleranz von bis zu 2 cm ausgeglichen werden muss. Bis dahin gehört es noch nicht zu besonderen Leistungen, muss also auch nicht extra vergütet werden.
    • Name:
    • Martin Beisse

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