Dach Verlängerung Abstand Nachbargrenze
BAU-Forum: Dach

Dach Verlängerung Abstand Nachbargrenze

Hallo
Ich Wohne in RH. -Pfalz Kreis Alzey-Worms
ich habe das Problem das mein Haus aus den 50er Jahren ist und damals leider nicht darauf geachtet wurde das man das Dach etwas über das Haus ragen lässt mein Hauptproplem besteht darin das dadurch Feuchtigkeit in die Wände eindringt und ich dadurch Schimmel an die Wände bekomme
nach kurtzer Rücksprache mit einen Architekt wurde mir gesagt das ich das Dach ohne Genehmigung verlänger darf da es unter der anmelde Pflicht liegt. Gesagt Getahn fing ich an das Dach zu Verlängern darauf hin gekamm ich heute Netten Besuch vom Bauarmt
die mir nun sagten das gegen die Verlängerung nichts einzuwenden wäre aber ich einen Grenzannäherung bis auf max 2 m Vorterkante Rinne nicht überschreiten dürfte.
1. Stimmt das oder gibt es dafür ausnahmen
2. wenn sich die Grenze nach hinten verbreitert und es hinten stimmen würde kann es dann vorne näher am Nachbar sein
3. kann man von mir verlangen das ich alles wiederAbbaue obwohl dann die Bausubstanz gefährtet ist
4. kann mir jemand vielleicht erklären warum das Dach wenn kein Gebäude unmittelbar in der nähe ist, sondern nur Garten der Abstand 2 m beträgt oder betragen muss
5. was kann man tuhen um vielleicht diesen (wenn dieser stimmt) Abstand zu verringern
vielen Dank im Voraus MfG Patrick
  • Name:
  • Patrick Ölmann
  1. wie "weit"

    wollen Sie das (Dach) noch treiben?
    Schon mal über eine "Abdichtung" der Fassade nachgedacht?
    Grüße
  2. Antwort

    die Verlängerung betregt ca. 70 cm mit Rinne
    Fassade abdichten kommt später
    und es geht eigentlich nicht nur um die Wand, sondern auch um das Erdreich das leider nicht abdrocknen kann wenn der Regen immer wieder runter kann was dann bedeutet, dass das Fundament spröde wird/ist und ich das drocken bekommen muss also wäre net wenn was sinnfolles rauskäme und nicht etwas was mit dem eigenlichen Thema nichts zu tun hat thx
    • Name:
    • Patrick Ölmann

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