Eigenheimzulage nach Heirat
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage nach Heirat

Meine Lebensgefährtin und ich planen in diesem Jahr gemeinsam zu bauen auf meinem Grundstück. In 2004 beabsichtigen wir, zu heiraten. Derzeit würde ich keine Eigenheimzulage bekommen, da ich knapp über den Einkunftsgrenzen von ca. 80.000,- € in 2 Jahren liege. Soll man den Bau des Hauses so planen, dass es erst in 2004 bezugsfertig ist und dann heiraten? Oder sollten wir auf jeden Fall noch in 2003 (d.h. vor Bezugsfertigkeit des Hauses) heiraten. Meine Frage ist eigentlich: ist es ausschlaggebend, wann man heiratet, d.h. ob man schon vor der Bezugsfertigkeit verheiratet sein sollte oder reicht es aus irgendwann in dem gesamten Jahr 2004 (auch nach Bezugsfertigkeit) zu heiraten? Muss man die Eigenheimzulage direkt nach dem Einzug beantragen oder irgendwann in dem Jahr des Einzugs (in dem man dann auch heiratet) um das erste Jahr nicht zu verlieren? Wenn wir verheiratet sind, werden dann die Einkommen der Jahre 2003 und 2004 von uns beiden zusammengerechnet für die Ermittlung der Einhaltung der Einkunftsgrenzen, obwohl wir in 2003 noch nicht verheiratet waren?
  • Name:
  • Joerg Boegge
  1. Früher gab es die Liebesheirat..

    jetzt scheint die ersetzt zu werden durch die Eigenheimzulage-Ehe ;-)
    Hier ist die Expertin die Daffner Marion, wo steckt denn die?
  2. Die löst jetzt Rätsel

    beim Thalhammer Josef
    :-)
  3. Es soll ja eben eine Liebes-Hochzeit bleiben ...

    Es soll ja eben eine Liebes-Hochzeit bleiben. Wir hatten sowieso geplant in 2004 zu heiraten, da aber der Hausbau in diesem Jahr dazwischen gekommen ist, ergibt sich für uns nun dieses Problem.
  4. Sie lag auf dem Sofa ...

    Sie lag auf dem Sofa und hat ein Buch gelesen. Die Rätsel waren ja schon gelöst. :-)
    Zu Ihrer Frage, oder Fragen.
    1. Die bewusste Verzögerung der Bezugsfertigkeit macht wirtschaftlich wenig Sinn, es stehen Finanzierungskosten und Mietaufwand dagegen. D.h. bleiben Sie mit der Bezugsfertigkeit in 2003 und steuern die Gewährung der Eigenheimzulage entsprechend, notfalls indem sie schon etwas früher (2003, nur standesamtlich) heiraten.
    2. Wenn Sie knapp über der Einkunftsgrenze von € 81.807 liegen, müssten Sie klären, ob die Einkünfte für 2003 noch gesteuert werden könnten. Wenden Sie sich an einen Steuerberater. Sollten Sie dennoch nicht unter die Grenze kommen, müsste scharf gerechnet werden, ob andere, kostenverursachende Maßnahmen sich rechnen, eventuell ist der Verzicht auf ein Jahr Förderung immer noch günstiger.
    3. Wenn Sie in 2003 fertigstellen und beziehen und unverheiratet sind, zählen nur Ihre Einkünfte. Dagegen, wenn Sie in 2003 verheiratet wären, würden Ihre Einkünfte und die Einkünfte Ihrer Frau aus 2002 und 2003 zusammengezählt, unabhängig von der Veranlagungsform. Analog, wenn sich die Konstellation um ein Jahr verschiebt.
    4. Voraussetzung für Ihre Überlegungen ist, dass für Ihr Objekt noch die "alte" Version des Eigenheimzulagengesetzes anzuwenden ist.
    Grundsätzlich ist in etwas komplizierteren Fällen das Gespräch mit einem Steuerberater anzuraten, aus der Erörterung ergeben sich oft neue Aspekte und Ideen.
    Viele Grüße
  5. Zu Ihrem Punkt 1

    Hallo Frau Daffner, angenommen wir würden es trotz der erhöhten Finanzierungskosten und Mietaufwendungen mit der Bezugsfertigkeit in dem Jahre 2004 belassen. Angenommen das Haus wäre im Januar 2004 bezugsfertig, müssten wir schon vorher verheiratet sein oder reicht es aus, zu einem beliebigen Zeitpunkt im Jahre 2004 zu heiraten. Daran gekoppelt ist natürlich auch die Frage, in welchen Fristen nach Bezugsfertigkeit die Eigenheimzulage beantragt werden muss.
    • Name:
    • Joerg Boegge
  6. wir haben ...

    wir haben eine ähnliche Konstellation.
    Unser Hausbau fand vor der Hochzeit statt da wir gerne in unserem neuen Haus feiern wollen. Ich liege jedoch mit meinem Einkommen über der Grenze. Um trotzdem die Eigenheimzulage zu bekommen, hat meine Freundin allein das Grundstück und das Haus gekauft, ich trete nur bei der Bank zur Finanzierung in Erscheinung.
    Im Partnerschafts- (Ehe) Vertrag sind alle weiteren Dinge geregelt ...
    • Name:
    • ANDRE
  7. Voraussetzungen schaffen

    Hallo,
    ich beharre auf meinen Punkt 1. :-) Bitte rechnen Sie sich das nochmal aus. Wann ist denn die Fertigstellung geplant?
    Zur Verdeutlichung, bei Ihnen geht es darum, im Jahr der Fertigstellung alle Voraussetzungen für die Gewährung zu erfüllen. Knackpunkt sind Ihre Einkünfte, d.h. kommen sie doch unter die Grenzen, können sie ohne weiteres dieses Jahr fertigstellen und einziehen und dann 2004 heiraten. Wenn nicht, und das ist jetzt Ihre Frage, sollten Sie im Jahr der Fertigstellung die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung schaffen. Die Hochzeit kann auch nach Bezug stattfinden.
    Zu Andres Beitrag, seine Konstellation ist ähnlich, liegt aber in einem Punkt daneben, und das ist ein sehr wesentlicher Punkt. Das Grundstück gehört Ihnen schon! Darüber könnte man sich jetzt auch noch weitere Gedanken machen, wird aber meiner Ansicht nach zu keinem befriedigenden Ergebnis führen.
    Viele Grüße
  8. Wenn ich das also richtig verstehe, ...

    Wenn ich das also richtig verstehe, kann ich z.B. am 02.01.2004 das Haus bezugsfertig melden, im Mai 2004 heiraten, nach der Heirat die Eigenheimzulage beantragen und bekomme für die vollen 8 Jahre die Eigenheimzulage?
    • Name:
    • Joerg Boegge
  9. Fertigstellung

    Wenn Sie das Haus am 02.01.2003 bezugsfertig melden, wann ist es denn dann fertiggestellt worden? Da könnten Sie sehr schnell in ein Falle tappen.
    Viele Grüße
  10. Sorry

    02.01.2004 war gemeint.
    Viele Grüße
  11. OK , ...

    OK , dann sagen wir, dass Haus wurde am 15.01.2004 fertiggestellt, und am 30.01.2004 bezugsfertig gemeldet. Mir geht es eigentlich nur darum, zu wissen, ob bestimmte zeitliche Abfolgen in 2004 eingehalten werden müssen, was die Fertigstellung im Zusammenhang mit der Heirat und Antragsstellung für die Eigenheimzulage angeht. Vielleicht muss man ja erst heiraten und darf dann erst das Haus fertigstellen, um die Eigenheimzulage zu bekommen?
    • Name:
    • Joerg Boegge
  12. unter 7.

    Hallo,
    die Antwort steht schon in Beitrag 7.
    Wäre ich Ihre Verlobte, würde ich Sie noch dieses zum Standesamt zerren und mir für die nicht entstandenen Kosten was Hübsches leisten ;-)
    Viele Grüße

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