Können Abgasrohre durch Außenwand ins Freise geleitet werden?
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Können Abgasrohre durch Außenwand ins Freise geleitet werden?

Unser Haus wurde am 30.09.00 bezugsfertig. Das Haus der Nachbarn ca. Juni 01. Der Abstand zum Nachbarhaus beträgt 6 m. Die Grenze verläuft genau in der Mitte. Das Abgasrohr der Nachbarn ragt waagerecht 0,80 m aus der Außenwand in Richtung unseres Hauses heraus. Je kälter, desto stärker die Rauchentwicklung. Unsere Fenster im Frontbereich des Hauses beschlagen. Wenn die Fenster geöffnet sind dringt feuchtwarme Luft ein. Der Schornsteinfeger hat die Heizungsanlage der Nachbarn abgenommen, ohne jedoch auf die evtl. Belästigung der Nachbarn zu achten. Die Gemeinde geht auf unsere Einwände nicht ein und verweist auf das Privatrecht. Durch die Bauordnung NRW ist diese Abgasabführung zwar erlaubt, aber nur wenn keine unzumutbaren Belästigungen entstehen. Im Moment sind wir dringend auf Hilfe angewiesen. Gibt es entsprechende Gerichtsurteile? Müssen wir wirklich damit leben? Kann die Gemeinde sich einfach aus der Sache heraushalten? Wir können die Fenster nicht öffnen, ohne vorher nachzuprüfen, ob Rauch aus der Anlage austritt. Wir haben auch mehrere Briefe an die Nachbarn und den Architekten geschrieben und keine Antwort erhalten. Danke für die Hilfe!
  • Name:
  • Carmen
  1. § 906 BGB

    Das ist wohl ein Standardfall für § 906 BGBAbk.. Leider ist da immer viel Auslegung und Abwägung bei. Wenn sich Ihr Nachbar uneinsichtig zeigt, hilft wohl nur ein Gang zum Anwalt, der sich mit so etwas sicher besser auskennt als ich
    Sparsam
    • Name:
    • Sparsam
  2. Vielen Dank!

    Leider reagieren unsere Nachbarn nicht. Es kann aber auch nicht sein, dass die Gemeinde sich aus der Angelegenheit heraushält. Laut ursprünglicher Planung sollte die Heizungsanlage im Dachgeschoss in einer Abstellkammer untergebracht werden. Das Haus wurde aber ganz anders gebaut. Der Heizungsinstallateur hat uns erzählt, dass der Dachgeschossausbau schon abgeschlossen war, sodass er keine andere Möglichkeit hatte. Ich hoffe, dass es entsprechende Gerichtsurteile gibt, die uns auch so schon helfen können. Vielen Dank für Ihre Antwort.
    • Name:
    • Carmen
  3. Beim Blackman beschweren!

    Hallo Carmen,
    einfach beim Schornsteinfegermeister schriftlich auf den Umstand hinweisen, dieser hat wahrscheinlich gar nicht registriert was da passiert. Er muss für Abhilfe sorgen, oder die Anlage stilllegen!
    Gruß Kai-Uwe
    • Name:
    • K. Schweitzer
  4. Schon erledigt!

    Hallo Kai-Uwe, ich habe schon beim Schornsteinfeger angerufen. Leider keinen Erfolg gehabt. Bei unserem ersten Gespräch sagte er uns lediglich, dass nur Wasserdampf entsteht. Beim zweiten Gespräch sagte er, dass die Abgaskonzentration bis zu unserem Haus sehr gering ist. Kaum messbar. Der Abstand muss mind. 5 m betragen und das wäre hier der Fall. Das die Abgase mit Hilfe eines Ventilators in unsere Richtung getrieben werden, interessiert ihn nicht. Auch er hat auf das Privatrecht hingewiesen. Ein schwieriger Fall. Aber vielen Dank für Deine Antwort. Gruß Carmen
    • Name:
    • Carmen
  5. Können Sie nicht ...

    Können Sie nicht Ihren Nachbar bewegen, entweder ein zusätzliches Kniestück (zzgl. Hutze) oder einen normal ausgelegten Ventilator einzusetzen. Wenn bei einem Abstand von 5,2 zwischen Abgasrohr und Fenster Ihre Fenster beschlagen bzw. der Dampf (kein Rauch!) in Ihr Haus gelangt, dann hat der Venti einige Pascal zu viel an Pressung. Geräuschentwicklung?
    Die Aussage, dass da bloß Wasserdampf entsteht ist absoluter Schwachfug (oder verbrennt Ihr Nachbar reinen Wasserstoff?). Die Abgase enthalten mit Sicherheit Kohlenmonoxid und -dioxid, sowie Spuren anderer Gase.
  6. Noch etwas

    und zwar Links
    (bekomme keine Provision von Bosch/Junkers).
    • Name:
    • Reg2003-FPT
  7. Sie brauchen einen Anwalt!

    Dass Gemeinde und Schornsteinfeger sich raushalten, kann ich schon verstehen. Sie schreiben ja selbst, dass die Vorschriften alle eingehalten sind und der Rest ist nun mal Auslegungsfrage.
    Zum Privatrechtlichen:
    Hier zunächst einmal § 906 BGB (zu finden bei:

    )
    (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben.
    (2) Das gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt.
    (3) Die Zuführung durch eine besondere Leitung ist unzulässig.
    Ich würde einmal herausarbeiten, inwiefern Ihr Nachbar Sie tatsächlich beeinträchtigt (Abs. 1) (beschlagene Fenster, Abgasgeruch etc.). Außerdem würde ich darauf verweisen, dass das Rohr mit dem Ventilator schon als "Zuführung durch eine besondere Leitung" zu sehen ist (Abs. 3). Dann würde ich versuchen, den Nachbarn davon zu überzeugen, dass Sie ein Recht auf Unterlassung haben (Abs. 1). Wenn das nichts hilft, müssen Sie wohl zum Anwalt. Der wird zunächst einmal ca. DM 350 haben wollen, aber vielleicht reicht ja schon ein Schreiben von ihm, um den Nachbarn zu überzeugen, sein Abgasrohr zu verlegen (nach oben zu verlängern). Der sollte auch in der Lage sein, Ihre Erfolgsaussichten abzuschätzen, wobei man natürlich berücksichtigen muss, dass er ein gewisses Eigeninteresse an einem handfesten Rechtsstreit hat, denn er bekommt auch Geld (Ihres), wenn er (Sie) den Prozess verliert.
    Literaturtipp: Suchen Sie mal bei amazon.de unter dem Schlagwort Nachbarschaft, Nachbarschaftsrecht, Nachbarschaftsstreit. Da werden Sie schon einiges finden.
    Es gibt auch eine Internet-Seite

    Schöne Grüße
    Sparsam

    • Name:
    • Sparsam
  8. Schon viel versucht!

    Ein zusätzliches Kniestück kann laut Heizungsfirma nicht eingebaut werden. Ventilator ist nicht laut. Der Schornsteinfeger kann sich nicht vorstellen, dass wir bei diesem Abstand belästigt werden. Er wohnt aber auch nicht dort, dann denkt man anders darüber. Die pdf-Dateien konnte ich nicht öffnen. Trotzdem vielen Dank. Carmen
    • Name:
    • Carmen
  9. Schade, ...

    Schade, ...
  10. wollte ich sagen (da ging mir die

    Return-Taste durch) dass sie die pdf-Dateien nicht öffnen können. Fragen Sie doch mal einen Heizungshersteller Ihrer Wahl ganz unverbindlich. Die müssten doch auch wissen, was man da TECHNISCH auf der "anderen Seite" machen könnte und die Vorschläge Ihrem Nachbarn unterbreiten. Ansonsten sehe ich auch nur den direkten Weg zum Rechtskundigen.
  11. Der Weg zum Anwalt..

    ist natürlich immer gut.
    Aber, da das Abgasrohr ja offensichtlich behördlich in Ordnung ist, sehe ich voraus, dass sich unter Umständen die Anwälte beider Parteien erheblich streiten können, was weder ihrer Brieftasche noch den nachbarlichen Beziehungen- den Anwalt können Sie wechseln, den Nachbarn nicht! -gut tun wird. Also würde ich eine Flasche Sekt kaufen oder den Nachbarn zum Essen einladen und mit ihm in Ruhe das Ärgernis besprechen. Eine gütliche Einigung, das ist das , was Ihnen wirklich nützt!
    • Name:
    • JG

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