Vormauerung durch Sanitäre Abflussrohre
BAU-Forum: Innenwände
Vormauerung durch Sanitäre Abflussrohre
Ich habe mir vorzeitig in einem 6-Familienhaus eine Wohnung gekauft um am Grundrissplan Änderungen (Änderung der Zimmer) vornehmen zu können. Diese Änderung (Vergrößerung eines Zimmers, d.h. das Verschieben einer Wand um 30 cm war dazu nötig) wurde im Bauplan übernommen und beim Notar zur Baubeschreibung bei Kauf der Wohnung zugefügt. Nun habe ich als Folge im Nebenzimmer (6,5 m²) ein Abflussrohr (kommend vom oberen Bad) in die Ecke bekommen und dadurch eine Vormauerung (25 cm x 21 cm) erhalten. Nun meine Fragen:
1. Gibt es trifftige Gründe die ein Verlegen des Abflussrohrs in die Zwischen-Mauer (zwischen zwei Räumen) verhindert?
2. Müssen solche Vormauerungen nicht in den Bauplänen gekennzeichnet werden oder mir als Käufer genannt werden?
3. Da bereits der Innenputz steht, können solche Vormauerungen nachträglich beseitigt werden. Wer ist der Verantwortliche.
4. Welche Rechte als Käufer habe ich in diesem Zusammenhang?
5. Kann ich für das Zimmer eine Minderung verlangen?
Da es sich hier nicht um meine Materie handelt, bin ich über jede weitere Hilfe dankbar.
Grüße
Christian Peytavi
1. Gibt es trifftige Gründe die ein Verlegen des Abflussrohrs in die Zwischen-Mauer (zwischen zwei Räumen) verhindert?
2. Müssen solche Vormauerungen nicht in den Bauplänen gekennzeichnet werden oder mir als Käufer genannt werden?
3. Da bereits der Innenputz steht, können solche Vormauerungen nachträglich beseitigt werden. Wer ist der Verantwortliche.
4. Welche Rechte als Käufer habe ich in diesem Zusammenhang?
5. Kann ich für das Zimmer eine Minderung verlangen?
Da es sich hier nicht um meine Materie handelt, bin ich über jede weitere Hilfe dankbar.
Grüße
Christian Peytavi
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Gibt es
Hallo Herr Peytavi,
wenn das ein 100er Abflussrohr müsste man in das Rohr einen Knick einbauen mit Revisionsöffnung die nicht verkleidet wird, dass würden Sie noch viel weniger wollen. Das Abflussrohr wird in den Entwässerungsplänen eingezeichnet, die sind aber bei Vertragsunterzeichnung nichz notwendig, außerdem obliegt es der Bauleitung diese den technischen Gegebenheiten anzupassen. Ich denke da haben Sie wenig Aussicht auf Minderung. -
Danke, allerdings
Danke erstmal für die prompte Beantwortung. Mit 100'er Abflussrohr meinen Sie wahrscheinlich den Durchmesser (wie gesagt ich bin Laie). Es handelt sich um ein Abflussrohr mit einem Durchmesser von 14 cm. Das mit dem Knick ist sowieso gemacht worden. Eine Revisionsöffnung sehe ich nicht, geschweige eine Verkleidung. Es tut mir leid das ist für mich immer noch nicht nachvollziehbar. Und warum erhalte ich als Käufer keine Entwässerungspläne bzw. Informationen über Verlegungen von Rohren und können diese Pläne nicht umgezeichnet werden bei Verschiebung einer Mauer.
MfG
Christian Peytavi