Einhaltung von DIN Norm 18181 bei BGB Vertrag
BAU-Forum: Innenwände
Einhaltung von DIN Norm 18181 bei BGB Vertrag
Wir haben ein Fertighaus bekommen, bei dem wir Verspachteln und Malern selbst übernehmen werden. Nun haben wir festgestellt, dass die Gipskartonplatten beim Befestigen so beschädigt worden sind, dass (auch laut Aussage der Herstellerfirma) die Stabilität beeinträchtigt ist. Da wir keinen Vertrag nach VOBAbk., sondern einen Vertrag nach GBG haben, ist nun meine Frage: Habe ich Anspruch auf Einhaltung der DINAbk. 18181, die ja die Verarbeitung von Gipskartonplatten regelt? Und wenn ja nach welcher Gesetzesgrundlage?
MfG
Kathrin Lückenga
MfG
Kathrin Lückenga
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nicht ganz so einfach
Es gibt ca. 600 DINAbk.-Normen im Baubereich, die als eingeführte technische Baubestimmungen allgemein verbindlich sind, auch ohne Vereinbarung. Leider ist die 18181 nicht dabei, nur die 18180 "Gipskartonplatten; Arten, Anforderungen, Prüfung". Sie müssen also auf das normale Werkvertragsrecht ausweichen, nach dem das Werk frei von Mängeln sein muss. Ist das strittig, hilft nur ein Sachverständigengutachten, z.B. im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens. Sie können natürlich argumentieren, dass die DIN 18181 die anerkannten Regeln der Technik wiedergibt, auch wenn das bei Normen im Einzelfall von Gerichten nicht immer so gesehen wird. Die Gegenargumentation überlassen Sie aber der Firma. Anerkannte Regeln der Technik wären bei Werkverträgen einzuhalten. Im Link die Liste der DIN-Normen, die rechtsverbindlich sind.Weiterführende Links: