Drainage und zulässiger Wasseranfall in Pumpensumpf
BAU-Forum: Keller

Drainage und zulässiger Wasseranfall in Pumpensumpf

Liebe Fachleute,
wir haben ein Haus gebaut und haben nun eine Menge Ärger was die Kellerabdichtung angeht (anderen auch noch, aber das soll hier nicht Thema sein). Bei der von einem Gutachter (Parteigutachter) begleitet Rohbauabnahme wurde festgestellt, dass die Drainage nicht Ordnungsgemäß erstellt wurde. Die Drainageplatten wurden falsch montiert (Riffelung zur Wand) und es wurde kein Filterfließ eingebaut.
Das eingeholte Bodenguatchten (vom Bauträger) geht vom Lastfall 18195-4 in Verbindung mit Drainage nach DINAbk. 4095 aus. (Versickerungsfähigkeit 7,5*10-7 m/s, Boden ist Fels und verwitterungs Fels / Schichtenwasser wird ausgeschlossen).
Der Bauträger sträubt sich noch die Drainage DIN gerecht auszulegen, er ist der Meinung das tut es auch so. Diesen Punkt werden wir nun über ein Schiedsgutachten klären lassen.
In diesem Zusammenhang und für den Themenkomplex sensibilisiert, tauchen bei uns weitere Fragen auf.
  • Wie lange muss die KMB Beschichtung trocken bevor Styropor  -  Drainplatten aufgebracht werden können. Die komplette Abdichtung und Anlage der Drainage wird in einem Tag durchgeführt. Morgens hat meine Frau gesehen wir KMB gestrichen wurde, abends war alles angefüllt. Meine Sorge ist nun, dass durch zu kurzes Trockenen die Bitumenschicht undicht wird.
  • Wird eine Gleitschicht benötigt?
  • Die Drainage muss Filterfest sein. Reicht es dazu aus ein Vliesummanteltes Drainrohr zu verwenden? Die DIN sagt ein Vlies um die Kiesschicht oder etwas gleichwertiges.
  • Sind die Kontrollschächte DN300 die in der 4095 beschrieben sind zwingend erforderlich oder handelt es sich um ein "Soll". Kann man hier mit dem Stand der Technik argumentieren? Dieser Punkt ist Streitig.
  • Was mir allerdings größte Sorge bereitet ist der Anfall der Wassermengen an Drainagewasser, dass in unseren im Kellerliegenden Pumpensumpf läuft. Mein persönlicher Eindruck ist das hier kontinuierlich Wasser einläuft.

Bei starken Regenfällen wie in den vergangenen Tagen liefen hier bis zu 400 Liter die Stunde in den Pumpensumpf. Die Pumpe springt alle 3,5 Min an.
Gibt es hier irgendwelche Vorschriften, die sich über die Menge des erlaubten Wasseranfalls auslassen? Bei den Anfallenden Wassermengen ist mir sehr unwohl. Wenn die Pumpe bei einem starken Regen mal 5 Std. unbemerkt ausfällt, saufe ich wohl ab.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichem Gruß
Götz Langer

  • Name:
  • Götz Langer goetz@aix-langer.de
  1. Es gibt eine KMB Richtlinie 2. Auflage 2001

    Hier wird genauestens beschrieben, wie und wo KMB verwendet werden darf. Des weiterem sind die Verarbeitungsrichtlinien des Hersteller und die 18195 zu beachten.
    1. Ich gehe mal davon aus, dass Sie einen geschlossenen Wandbildner ohne Fehlstellen größer 5 mm haben. Wenn dieses so ist, darf auf eine Kratzspachtelung verzichtet werden. Wenn nicht, muss eine Kratzspachtelung erst austrocknen.
    2. Eine Grundierung ist auf zu tragen.
    3. Die KMB ist in mindestens 2 Arbeitsgänge in Ihre Endgültige Stärke (Trockenenstärke) aufzubringen. Die KMB ist 10 cm die Sohle herunter zu führen.
    4. Die Kanten sind zu fasen und die Kehlen mit einem Mineralischen Mörtel zu runden.
    5. Manche Hersteller (Remmers etc. verlangen noch mehr als das)
    6. Die Schutzschichten dürfen erst nach Vollständiger Durchtrocknung aufgebracht werden.
    Wenn nun alle diese Arbeiten an einem Tag ausgeführt wurden, zuzüglich der Dränung und des Verfüllens  -  dann fällt mir hier nichts mehr zu ein  -  doch  -  das war wohl nichts.
    Selbst wenn auf eine Mineralischen Hohlkehle und einer Schlämme gegen hinterläufiges Wasser (von Innen) aus Bautenstandtechnischen Gründen, Bzw. Materialgründen (mancher Hersteller erlaubt eine Kehle aus KMB  -  Deitermann) entfallen kann, benötigt eine KMB zu Vollständigen Durchtrocknung unter Ideal Bedingungen sicherlich mindestens 3 Tage. Die Durchhärtung ist durch eine Zerstörenden Prüfung an einem in der Baugrube gelagerten Referenzstück nachzuweisen.
    Dann kann erst des Vlies (um die Kiesfilterpackung), das Dränrohr mit Kontrollschächten an allen Richtungsänderungen (muss DINAbk. 4095) und das Filtervlies eingebaut werden. Das Dränsystem der Wand muss auf (in) der Drainagepackung entwässern. Eine Gleitschicht ist empfehlenswert aber nirgends zwingend vorgeschrieben, wenn mit Füllsand / Kies verfüllt wird. Wenn mit bindigem Boden verfüllt wird ist auch diese verpflichtend einzubauen. Es gibt übrigens keine mir bekannten Dränrohre mit Zulassung, welche eine Filtervlies haben. Diese werden zur Fehlentwässerung und nicht zur Gebäude Entwässerung nach 4095 eingesetzt. Es müssen Stangenwaren mit Zulassung sein.
    Die Dränung ist in einem Vorfluter einzuleiten. Hier ist "wenn Möglich" ohne Pumpe zu arbeiten. Dieses in die Hebepumpe in den Keller einzuleiten, halte ich für nicht zulässig.  -  Ich habe aber zurzeit nicht zum Nachschlagen zu Hand. Aber wenn die Möglichkeit des absaufens besteht, entspricht dieses nicht den Anforderungen.
    Eine Dränage ist nach DIN 4095 zu warten und zwar alle 2 Jahre. Fragen Sie Ihren AN mal, wie dass ohne Kontrollschächte gehen soll.
    Mein Fazit: und ich urteile selten gerne so hart. Alles raus und Neu.
    Hier wurden alle Regeln der Technik außer Acht gelassen. Es wurde weder die KMB Richtlinie, noch die DIN 18195-4 und 10 eingehalten, noch die VOBAbk./C Bestimmungen zu diesen Punkten.
    Wer an einem Tag Abdichtet und Verfüllt  -  gehört bestraft  -  dass kann nicht gut gegangen sein.
  2. Ach ja,

    wenn Sie den Anfangs teureren Weg über einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen scheuen, hohlen Sie sich einen Vertreter des Produktes auf der Baustelle, Der wird auch alle Hände übern Kopf zusammen schlagen.
    Welches Produkt wurde verwendet.
  3. Gut gebrüllt, Löwe!

    ...
  4. Danke soweit

    Vielen Dank für die ausführliche Ausführung. Wenn es auch nicht das war was ich hören wollte ;-), aber schon immer vermutet habe.
    Ich habe aber noch ein Nachfrage:
    Der Keller ist ein gegossener Betonkeller, ich gehe also davon aus, das auf die Kratzspachtelung verzichtet werden kann. Richtig?
    Der Bauträger meint man könne die Drainage ja über die Zuläufe der Kellerlichtschächte spülen und warten. In der DINAbk. steht nur, dass eine Drainage Kontrollier und Wartbar sein muss. Die Ausführung als Ringdrainage und die Schachtdurchmesser sind als "soll" bezeichnet. So argumentiert auch der Bauträger.
    Ein weiter Punkt den ich aber nicht als so kritisch an sehe ist, dass die Drainage nicht als Ringdrainage ausgeführt wurde. Das Haus ist nur Teilunterkellert. In dem Bereich in dem die Bodenplatte EGAbk. an den Keller anschließt, ist die Drainage nur kurz (1-2 m) um die Ecke gezogen. Ist das OK? Die DIN sagt: "die Drainage muss alle Erdberührenden Wände erfassen".
    Wie ist eine Gleitschicht auszuführen, die Verfüllung ist natürlich mit bindigem Boden erfolgt. Ob das Kies um die Drainage ist, werde ich durch Grabungen wohl selber ermitteln müssen.
    Danke nochmal für die detaillierte und schnelle Antwort. Ich weiß nicht wie es anderen Bauherren geht, aber die Dinge die da so schief gehen, beschäftigen einen doch sehr und erzeugen zumindest bei mir einen dauerflauen Magen. Da ist so ein Forum hier, eine große Hilfe. An wen wendet man sich als Laie? Zu dem Bauträger habe ich jedenfalls das Vertrauen verloren und wenn der mir sagt, irgend etwas ist so OK werde ich immer stutzig.
    In diesem Sinne Danke an alle die aktiv mitwirken und Helfen.
    Gruß
    Götz Langer
  5. Ja, ja die Bauträger,

    und alle anderen die keine Ahnung haben. Es gibt aber auch Bauträger die Ahnung haben  -  OK.
    Es stimmt, das da soll steht.
    Es ist aber als muss zu verstehen.
    In den DINAbk. Normen stehen viele soll, welche aber muss heißen.
    Es ist nach den aRdT (anerkannten Regeln der Technik) zu bauen  -  und es muss funktionieren. Es gibt in der DIN 4095 ausführlich Bilder, wie eine Dränage auszusehen hat. Hier sind die Kontrollschächte "eindeutig" dargestellt. Es ist gar nicht Möglich über die Entwässerungsöffnungen der Lichtschächte zu spülen.
    1. Diese liegen hinsichtlich Ihrer Lage nicht an Richtungswechsel der Dränrohre.
    2. Der Durchmesser ist zu gering.
    3. Es ist nicht Möglich den Spülschlau in die Richtige Richtung zu dirigieren.
    4. und, die Dürfen gar nicht an den Dränrohren angeschlossen sein, bzw. direkt eingeleitet werden. Ergo  -  wo keine Verbindung,?
    Gerade beim Betonwandbildner muss gekratzt werden. Ich weiß, das hört sich erst einmal Merkwürdig an, aber der Beton ist nie frei von Lunkern. Die hier eingeschlossene Luft, wird bei Sonneneinwirkung zur Blasenbildung führen, wenn diese im Vorfeld nicht zugekratzt werden. Je größer der Temperaturunterschied Bauteil / Sonneneinstrahlung, desto größer die Gefahr.
    Keine Ringdränung?
    Die Rohre sollen das Wasser vom Fußpunkt ableiten. Wie kommt der AN auf die Idee, dass im Nichtunterkellertem Bereich kein Wasser anfallen wird. Ergo  -  keine Dränung in diesem Bereich = 18195-6 Drückendes Wasser oder aufstauendes Sickerwasser.
    Die Gleitschicht ist Richtung Abdichtung einzubauen. Systemen welche Dränwirkung, und Gleitschicht bzw. Anfüllschutz in einem darstellen, werden somit, mit dem Vlies nach außen gestellt.
    An wen wendet man sich als Laie?
    Nur ein unabhängiger Fachmann kann hier weiter helfen. In diesem Fall würde ich zu einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen raten. Dieser ist in der Lage, ein Gutachten auch verwertbar zu Papier zu bringen, ohne die üblichen Fehler hierbei zu begehen. Adressen erfahren Sie bei den Handwerkskammern.

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