Austragshaus / Altenteilerhaus
BAU-Forum: Neubau
Austragshaus / Altenteilerhaus
Bayern, Landkreis Erding, Landwirtschaft (Haupterwerb)
Hallo,
auf unserem Hof wohnen 3 Generationen in bis jetzt einem Haupthaus (Bauernhaus) und einem Austragshaus. Wir möchten nun ein weiteres Austragshaus dazu bauen, um aus dem Bauernhaus ausziehen zu können. Nun unsere Frage: Ist es möglich noch ein zweites Austragshaus hinzu zu bauen? Wenn ja, in welcher m²-Größe darf gebaut werden?
Falls es nicht möglich ist, ein zweites Austragshaus zu bauen, könnte man (das Austragshaus wird Aufgrund des hohen Alters der Großeltern nicht mehr lange bewohnt sein), das erste Austragshaus in Gewerbe oder landwirtschaftl. Fläche (z.B. Halle oder Garagen) umzuwandeln und dafür ein neues Austragshaus auf landwirtschaftlicher Fläche zu bauen?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Hallo,
auf unserem Hof wohnen 3 Generationen in bis jetzt einem Haupthaus (Bauernhaus) und einem Austragshaus. Wir möchten nun ein weiteres Austragshaus dazu bauen, um aus dem Bauernhaus ausziehen zu können. Nun unsere Frage: Ist es möglich noch ein zweites Austragshaus hinzu zu bauen? Wenn ja, in welcher m²-Größe darf gebaut werden?
Falls es nicht möglich ist, ein zweites Austragshaus zu bauen, könnte man (das Austragshaus wird Aufgrund des hohen Alters der Großeltern nicht mehr lange bewohnt sein), das erste Austragshaus in Gewerbe oder landwirtschaftl. Fläche (z.B. Halle oder Garagen) umzuwandeln und dafür ein neues Austragshaus auf landwirtschaftlicher Fläche zu bauen?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
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Austragshaus - Außenbereich
Hallo Christine,
ich würde Ihnen folgende Vorgehensweise vorschlagen, da Ihr Hof
sicher im Außenbereich liegt.
a) Architekten suchen.
b) Zusammen mit dem Architekten zum Landratsamt gehen und ein
Vorgespräch führen. Abklären der Möglichkeiten.
c) Entscheidungsfindung - Neubau oder Umbau
Mit freundlichen Grüßen -
und Steuerberater, falls der Baugrund noch Betriebsvermögen ist
Ihr Schreiben klingt danach, als würde der Hof noch bewirtschaftet - falls ja, kann das vorgesehene Baugrundstück noch BVAbk. sein, dann ist eine steuerfreie Entnahme möglich!
Gruß Susanne