Einzelfundamente frostfrei gründen?
BAU-Forum: Neubau

Einzelfundamente frostfrei gründen?

Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage, ein Einzelfundament unter dem eine kapillarbrechende Kiesschicht angeordnet ist, muss dies bis in frostfreie Tiefe angeordnet werden?
kurz zur Vorgeschichte :
Bei neuem Anbau eines Einfamilienhauses mit Balkon, der auf 2 Stahlbetonstützen lagert, wurde nun festgestellt, die Einzelfundamente für die Stützen binden nur 60 cm in den Baugrund ein. Unter den Einzelfundamenten ist jeweils eine verdichtete Kiesschicht angeordnet.
Bei uns liegt die Frostfreiheit bei 80 cm.
Was meint Ihr, muss eine Betonunterfütterung erfolgen oder sind die Einzelfundamente trotz fehlender tiefe OK, also von statischen Gesichtspunkten allemal, die Belastung ist sehr gering.
Über Meinungen würde ich mich sehr freuen.
viele Grüße
Britta
  • Name:
  • Britta
  1. Wenn die Tiefe der Kiesschicht ca. 20 cm beträgt ...

    Wenn die Tiefe der Kiesschicht ca. 20 cm beträgt und es sich um kornstabiles Material (F1 o.ä.) handelt ist dies weitestgehend sicher. Kornstabil bedeutet in diesem Fall, dass nicht unbedingt bindiges Erdreich in diese Schicht eingeschwämmt wird. Es sollten ca. 5 % Porenanteil in der Tragschicht vorhanden sein.
    entscheidend ist nicht die Last die auf die Stütze wirkt, sondern die Entlastung des Fundamentes sobald der Frost aus dem belasteten Baugrund entweicht  -  soll heißen, dass nicht die Forsthebung problematisch ist, sondern die Senkung bzw. Sackung des Erdreichs nach einer Frosteinwirkung. Bei aber 60 cm Tiefe und Schotter drunter können Sie davon ausgehen, dass nichts passiert.
  2. bindiger Boden liegt nicht vor

    Hallo Frau Krause,
    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Bindiges Erdreich liegt dort nicht vor. Ich teile Ihre Meinung, es sollte eigentlich nichts passieren. Leider möchte ein Sachverständiger eine 20 cm Betonunterfütterung vorsehen, ich halte das für unnötig bzw. Ich kann mir kaum vorstellen, das dies fachgerecht auszuführen ist, bei dieser kleinen Baustelle.
  3. günstiger Vorschlag:

    ... entfernen Sie das Erdreich um die Stütz in ca. 10 cm Tiefe. Legen Sie danach Perimeter-Dämmplatten (d=6 cm) um die Stütze herum. Die Länge der Platten können Sie so belassen. Danach einfach wieder Rasen o.ä. drüber.
    Danach ist der Bereich unter der Dämmung frostsicher und es muss nicht aufwendig (u.m.E. übertrieben) das gesamte Fundament freigelegt werden.
    Gruß
  4. super Idee

    Hallo,
    vielen Dank, das ist eine sehr gute Idee.
    viele Grüße
  5. Das ist eine sehr *piiiiiiieeeeeep* Idee ...

    Ich vermute mal, die Fragestellerin ist für die Herstellung dieses Murks (mit) verantwortlich.
    Aber egal wie. Das ist und bleibt Pfusch, der Sachverständige hat recht und das Ankleben von Perimeter-Dämmplatten an die Stütze oder noch unsinniger das liegende Verlegen von Perimterdämmplatten 10 cm unter der Grasnarbe ist Humbug. Der Frost wird sich eins Lachen und die Platten ignorieren. Bestenfalls braucht er ein paar Tage länger, um an die Fundamentsohle zu kommen.
    Aber auch nur solange, bis der Pflasterer kommt und die illegale Bauschuttdeponie (Perimeter-Dämmplatten) fachgerecht entsorgt.

    Wie das gehen soll mit dem Fundament? Ganz einfach. Konstruktion abstützen, Fundamente weghacken und vernünftig neu erstellen.
    Kann gar nicht teuer genug werden für den, der solchen Murks hinterlässt.

    Werte Frau Krause, hören Sie auf, Mist zu schreiben. Fachlichen genauso wie den Müll im Streit der Kellerbauer.
    Es es nicht zum Ansehen

    • **
  6. sowas Unhöfliches!

    Was sind denn sie, Herr Dühlmeyer, unhöflich, kennen sie keine Umgangsformen, ich denke, hier wird besonders viel Wert darauf gelegt.
    Ich bin sicherlich nicht diejenige die Murks gemacht habe, nur zu Ihrer Information, mein Beruf ist Bauingenieur im Bereich Hochbau, genannt auch Tragwerksplaner oder Statiker (für die Dusseligen) ...
    Sagen Sie doch mal, meinen Sie wirklich, dass das Einzelfundament hochfrieren kann? Es ist eine kapillarbrechende Kiesschicht darunter und Sie meinen wirklich, es bilden sich hier Eislinsen?
    Einstecken kann ich, aber austeilen noch besser, ...
    viele Grüße, nee, ich bin echt platt ...
  7. Was ist daran unhöflich ...

    mal Klartext zu reden? Ich nichts verstehen.
    Da hat einer Murks geplant, ein anderer hat es ausgeführt und Sie verteidigen das oder suchen Argumente um es schönzureden und zu verteidigen.
    Warum darf ich das nicht öffentlich machen und anprangern?
    Was ich Frau Krause um die Ohren haue, brauchen Sie ja wohl nicht verteidigen  -  oder?

    Zum fachlichen.
    Eine kapillarbrechende Schicht  -  schreiben Sie.
    Ich glaube da liegt (höflich gesagt) ein Missverständnis vor.
    Eine Kapillarbrechende Schicht IM Erdreich funzt nicht.
    Weil sie mehr oder weniger häufig komplett durchfeuchtet wird und somit eben keine Kapillarität gebrochen wird. Unter Wasser Gips keine Kapillarwirkung  -  die findet nur oberhalb eines Wasserspiegels statt!
    Und wenn das alles so toll wäre, warum wird dann selbst im Sand der Lüneburger Heide 80 cm tief gegründet?
    Weil Erdfeuchte immer da ist und zum Auffrieren reicht.
    Außerdem (setzen wir mal ein völlig theoretisches funzen der Kapillarbrechung voraus, müsste die Kiesschicht gegen das einschlämmen von Feinanteilen geschützt sein, z.B. durch ein Geovlies o.ä.
    DAS aber wäre wiederum teurer als gleich bis unten zu betonieren  -  daher wird es wohl nicht gemacht sein (auch wenn Sie diese Annahme schon wieder als schwere Beleidigung empfinden mögen)
    Ich sage es nochmal  -  die Ausführung ist Pfusch und damit zu sanieren.
    Wenn Sie der Meinung sind, der Frost ginge dort grundsätzlich (oder zukünftig-global warming) nur noch 60 cm in den Boden, schlage ich vor, Sie sorgen dafür, dass dies allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) wird.
    Aber bis dahin gilt. Frostfrei 80 cm +.

  8. oje

    Herr düh ...
    erst lesen, dann denken, dann schreiben
    keine Platten an die Stütze kleben! sondern umlaufend legen.
    aber weiter.. :
    schauen Sie mal in die DINAbk. EN ISO 13793:2001 Seite 28 und sehen sich den Isothermenverlauf zwischen -10 °und -5 ° an  -  und? komisch, oder, dass allein die kleine Dämmung ausreicht um 5 ° im Erdreich nahe der Oberfläche "aufzufangen".  -  dies dürfte ausreichen um die fehlenden 20 cm auszugleichen.
    aber weiter: Im Anhang E unter E. 2 wird weiterhin die Möglichkeit beschrieben Bodenplatten mit Erdreichdämmung umlaufend zu versehen.
    abgesehen davon kann die Dicke des (wenn) gut drainfähigem, frostunempfindlichen Materials unter der Stütze hinzugerechnet werden (wäre hier 60 cm + ca. 20 cm).
    aber egal. sie haben sicher recht. Alle anderen die Gründungen mit umlaufender Erdreichdämmung herstellen sind sicher Pfuscher und "dumm wie russland groß ist".
    ist natürlich sinnvoll für eine Stütze mal richtig Aufwand zu betreiben.
  9. Herr Dühlmeyer

    Hallo Herr Dühlmeyer
    "
    ... entfernen Sie das Erdreich um die Stütz in ca. 10 cm Tiefe. Legen Sie danach Perimeter-Dämmplatten (d=6 cm) um die Stütze herum. Die Länge der Platten können Sie so belassen. Danach einfach wieder Rasen o.ä. drüber.
    Danach ist der Bereich unter der Dämmung frostsicher und es muss nicht aufwendig (u.m.E. übertrieben) das gesamte Fundament freigelegt werden.
    "
    Sie haben vollkommen Recht, dieser Tipp ist wohl mit das "dümmste"
    was ich hier gelesen habe. (OK Laienmeinung)
    Aber es geht noch besser!
    Eine Bauingenieur. sagt, dass dies ein guter Tipp ist! (und dies von einem Fachmann/Frau- einfach unglaublich)
    Gruß
  10. ups

    und ich muss mir selber an die Nase fassen  -  habe nicht alles gelesen. Was haben Sie denn für ein Problem Herr Düh? Sie schreiben einen Wahnsinnsmist  -  gelinde gesagt.
    Hoffe, sie bekommens mit Ihren Objekten besser hin wie mit Ihren (oft) beleidigenden Beiträgen. Geben Sie solch endlich mal einen sinnvollen fachlichen Tipp und nicht immer nur Aufzählungen von Versäumnissen anderer. Es ist leicht über die Fehler anderer zu wettern  -  aber selbst konstruktiv zu sein ...
  11. nur ein Beispiel..

    was ein Fehler von mir war, ist die Tiefe die ich angab. Das Erdreich muss ca. 30 cm tief entfernt werden  -  sehen Sie auch auf beigefügtem Link.
  12. Wenn Frau Kause auf zugefrorenen Seen

    angeln gehen will, hat Sie immer ein Stück Dämmung dabei.
    Einfach hingelegt  -  und schwupps  -  fräst sich langsam das Loch rein. Petri Heil!
  13. stimmt-

    • aber nur damitich nicht festfriere.
  14. Falls die Frau Krause ...

    mit Herrn Düh ... mich meinen sollte, schenke ich ihr ein paar l's, m's, e's, y's, e's und r's, damit der Name vollständig geschrieben werden kann.
    Fachlich Tipps habe ich doch gegeben, Frau Kapunkt.
    Absteifen, freischachten, weghacken und fachgerecht neu aufbauen.
    Die von Ihnen vorgeschlagene Methode ist nicht allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.), daher nur nach ausführlicher Aufklärung des Bauherren machbar.
    Außerdem fehtl wg. der abweichenden Verwendung der Perimeter-Dämmplatten eine abZ, es wäre also eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) vorzunehmen. Viele Freude dabei.
    Weiterhin dürfte der Auftraggeber eine solche Ausführung nicht bestellt haben, sondern ein "normales" Fundament. Die von Ihnen vorgeschlagene Ausführung würde also einen technischen Mangel durch einen Vertragsverstoß ersetzen  -  was wäre gewonnen?
    Und nun müssen Sie selber zurückrudern und zugeben dass Ihr Beitrag zumindest in Teilen Mist war. Aber ich bin der böse böse Rüpel  -  ja?
    Zitat FrauKapunkt
    > >Sie schreiben einen Wahnsinnsmist  -  gelinde gesagt. <<
    Wenn Sie sich mit mir auseinandersetzen wollen  -  herzlich gerne.
    Aber unter 2 Bedingungen:

    1) Sie sagen mal, woher Sie all Ihr Fachwissen ziehen  -  sprich bei welchem Kellerbauer Sie beschäftigt sind

    2) Sie setzen sich mit meinen Beiträgen fachlich und nicht derart verallgemeinernt auseinander.
    Argumentieren können wir gerne. Wenn Sie stänkern wollen, müssen bei mir schon eher aufstehen  -  am besten gar nicht erst ins Bett gehen.

    Komisch  -  aber über meine Beiträge beschweren sich eigentlich nur die, bei denen ich auf einen wunden Punkt drücke.
    Welche habe ich den bei Ihnen erwischt :-)).
    Den Tiefbauer vielleicht ;-)) ).

  15. Herr Dü..

    ... ich kann halt einen Fehler zugeben. Allerdings ist dieser "Fehler" nur in der Tiefe begründet, die nötig wäre  -  aber nur, weil ich nochmal nachgelesen habe. Deshalb war der Vorschlag noch lange kein Mist.
    Die Fragestellerin wollte eine unkomplizierte Lösung. Wenn doch AN und AG sich insoweit einig sind, besteht kein Grund dagegen zu sein  -  obwohl ich zugeben muss, das die Konstellation hier unklar ist.
    Sie schreiben ja nun mittlerweile selber, dass es möglich ist  -  aber erst war es der pure Wahnsinn? Da dies bei Ihnen immer so ist, schrieb ich auch, dass sie erst lesen, denken und dann schreiben sollten.
    Legen Sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) fest  -  oder sind der Maßstab der Fachwelt? Es ist längst gängig Erdreichdämmung vorzusehen, auch wenn's manche "alte Hasen" nicht glauben wollen.
    Es ging hier  -  bis zu ihrem auftritt  -  echt ruhig zu. Persönlich wurde es erst mit Ihnen. Wenn Sie sich fragen warum sie keine Kritik bekommen, frage ich mich ob sie lesen können. Eventuell haben die Leute keine Lust mehr sich mit ignoranten persönlich-angreifenden Aussagen anzugeben.
    Jetzt aber ehrlich: Was spricht technisch gegen die Ausführung? Lassen Sie dabei bitte Ihre allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) außen vor. Auch bitte ich von vertraglichen Spekulationen abzusehen  -  nur technisch hätte ich gern Ihre Antwort bzw. Sicht der Dinge zu dieser Art der Sicherung.
  16. Erdreichdämmung ist durchaus bekannt

    aber nicht bei einer Balkonstütze mitten im (kalten) Gelände!
  17. Ein unbewohntes Haus

    muss im Winter auch nicht beheizt werden, wenn es ausreichend gedämmt ist?
  18. Noch eine Meinung

    Wenn denn die verdichtete Kiespackung bis unter die Frosttiefe reicht, auch seitlich des Fundaments eingebracht wurde und aus sog. "Frostschutzkies" (eine kapillarbrechende Schicht ist kein Frostschutzkies) hergestellt ist, hätte ich keine Bedenken hinsichtlich der Frostsicherheit bei diesem untergeordneten Bauteil. Meine Erfahrungen mit solchen Gründungen (Bodenplatte auf Kiespackung) bei Nebengebäuden (Garagen, etc.) zeigen auch zehn Jahre nach Herstellung keine Bauschäden durch Setzung o.ä.)
    Ganz allgemein ist meiner Meinung nach jedoch eine frosttiefe Gründung der Fundamente die sicherste Methode um baulichen Schäden vorzubeugen.
    Eine Ausführung mit einer kapillarbrechenden Schicht und nur 60 cm Gründungstiefe ist keine Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) Diese wäre richtigerweise von einem SV als Mangel anzusehen. Einem Sanierungsvorschlag mit Perimeter-Dämmplatten würde ich keinesfalls zustimmen. Erst recht nicht irgendwie im Erdreich verlegt. Nebenbei ein SV muss einen Sanierungsvorschlag unterbreiten der den Regeln der Technik entspricht. (vgl. Haftung)
    Fragen:
    ? Wieso haben Sie mit einem SV zu tun?
    ? Sind schon Schäden entstanden?
    MfG
    R. Kaiser
  19. Zitat: "Erdreichdämmung ist durchaus bekannt aber nicht bei ...

    Zitat: "Erdreichdämmung ist durchaus bekannt aber nicht bei einer Balkonstütze mitten im (kalten) Gelände! "
    Die EN ISO 13793 beschreibt die Möglichkeit jeweils für beheizte und unbeheizte Bauteil bzw. Gründungsbauteile. Dies ist auch bei Stützen, Einzelfundamenten und unbeheizten Gebäuden durchaus statthaft, da hierbei die Wärmekapazität des Erdreichs, die latente Wärme beim Gefrieren von Wasser etc. berücksichtigt wurden bzw. werden. Siehe unter 1  -  Anwendungsbereich. Hauptgrundlage für die Norm war und sind die sehr positiven Erfahrungen der nordischen Länder, in welchen diese Möglichkeiten seit Jahren eingesetzt werden.
    Wichtig ist, dass das Erdreich unterhalb der Grünung nicht unter 0 °C auskühlt  -  also nicht gefriert.
    Es ist sogar möglich, unter dem gesamten Fundament eine Dämmung anzuordnen, um zu verhindern, dass das Erdreich unterhalb des Fundamentes gefriert  -  aber das geht hier nun mal schlecht.
    Es ist ja richtig, dass ein SV Sanierungsvorschläge unterbreiten muss, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen  -  nur muss die Verhältnismäßigkeit meines Erachtens gewahrt bleiben. Für mich stellte sich die Frage derart dar, dass die Fragestellerin nur einen Lösungsvorschlag für sich haben wollte  -  ohnehorende Kosten und Aufwendungen in Kauf zu nehmen. Und für ein Einzelfundament  -  da steh ich immer noch zu  -  ist das vollständige Freilegen, mit Sicherungen, Unterfüttern usw. nicht verhältnismäßig.
  20. Frau J ...

    Sie dürfen sich jetzt als Held fühlen, weil Sie es trotz meinen HÖFLICHEN Hinweises zum Umgang mit meinem Namen nicht geschafft haben, diesen auszuschreiben.
    Haben Sie ja bei anderen auch nicht nötig.
    So  -  zu Ihrem Beitrag
    > >.. ich kann halt einen Fehler zugeben. Allerdings ist dieser "Fehler" nur in der Tiefe begründet, die nötig wäre  -  aber nur, weil ich nochmal nachgelesen habe. Deshalb war der Vorschlag noch lange kein Mist. <<
    Doch er ist Mist, weil er den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) widerspricht und außerdem keine dauerhafte Lösung herbeiführt. Schließlich kann die blöden Platten in ein paar Jahren der Nachbesitzer/Erbe oder auch nur GaLa-Bauer einfach ausbauen und entsorgen. Und schon ist der alte, mangelhafte Zustand wieder hergestellt.
    > >Die Fragestellerin wollte eine unkomplizierte Lösung. Wenn doch AN und AG sich insoweit einig sind, besteht kein Grund dagegen zu sein  -  obwohl ich zugeben muss, dass die Konstellation hier unklar ist. <<
    Nein  -  ich gehe davon aus (ja  -  ich erlaube mir zu interpretieren), dass die Fragestellerin das geplant oder bei der Bauleitung nicht beanstandet hat  -  also in der Haftungskette steckt und hier einen Weg suchte, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Hiergegen hätte ich durchaus nichts einzuwenden, wenn dazu sachgerechte Lösungen verwendet würden. Bei einer Bauingenieurin würde ich aber erwarten, dass sie ein Problem beschreibt und einen Lösungsvorschlag zu Debatte stellt  -  und es verkraften kann, wenn der zerrissen wird.
    > >Sie schreiben ja nun mittlerweile selber, dass es möglich ist  -  aber erst war es der pure Wahnsinn? Da dies bei Ihnen immer so ist, schrieb ich auch, dass sie erst lesen, denken und dann schreiben sollten. <<
    Wo habe ich geschrieben, dass es machbar ist? Ich habe Ihnen nur aufgezeigt, unter welchen Bedingungen eine Abweichung von a.R.d.T. möglich ist (ich kann dem AG auch einen undichtes Dach planen  -  wenn der das will) und welche Randbedingungen erfüllt sein müssten, damit Ihr Vorschlag überhaupt umsetzbar wäre.
    Zustimmung AG, Zustimmung im Einzelfall (ZiE) ...
    > >Legen Sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) fest  -  oder sind der Maßstab der Fachwelt? <<
    Weder noch. Aber es gehört zu meinem Rüstzeug, diese zu kennen und anzuwenden.
    > >Es ist längst gängig Erdreichdämmung vorzusehen, auch wenn's manche "alte Hasen" nicht glauben wollen. <<
    Es ist längst gängig zu rasen, rechts zu überholen, zu drängeln, Steuern zu hinterziehen, Rechnungen nicht zu bezahlen, Kinder saufen zu lassen ... (ad infinitum fortsetzbar)
    Nach Ihrer Lesart ist es deshalb auch gleich eine gesellschaftlich anerkannte und damit hinzunehmden Tatsache! Nein  -  ist es nicht. Es sind Owi- oder Straftatbestände!
    > >Es ging hier  -  bis zu ihrem auftritt  -  echt ruhig zu. Persönlich wurde es erst mit Ihnen. << Tja  -  wenn ich Ihre Lösung kritisiere und das Verhalten der Fragestellrin bloßlege, geht das nun mal nicht im luftleeren Raum. Und wer Kritik nicht vertragen kann, sollte halt nur bombensichere Äußerungen tun  -  oder si tacuises ...
    > >Wenn Sie sich fragen warum sie keine Kritik bekommen, frage ich mich ob sie lesen können. Eventuell haben die Leute keine Lust mehr sich mit ignoranten persönlich-angreifenden Aussagen anzugeben. << Na dann nicht. Aber wie gesagt  -  Meggern tun nur die, die fachlich nichts entgegen zu setzen haben.
    > >Jetzt aber ehrlich: Was spricht technisch gegen die Ausführung? Lassen Sie dabei bitte Ihre allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) außen vor. Auch bitte ich von vertraglichen Spekulationen abzusehen  -  nur technisch hätte ich gern Ihre Antwort bzw. Sicht der Dinge zu dieser Art der Sicherung. <<
    Es spricht das dagegen, was ich nun schon mehrfach gesagt habe. Ein paar Schaufeln Kies unter einem Punktfundament machen keine Frostsicherheit. Endeaus. Das liegende Vergraben von ein paar Dämmplatten ist  -  selbst wenn eine Einzelfallprüfung eine Frostfreiheit bei 60 cm Tiefe nachweisen sollte  -  keine DAUERHAFTE Mangelbehebung, da die Platten jederzeit entfernt werden können.
    Von den Nutzungseinschränkungen für den AG gar nicht zu reden.
    Stellen Sie sich mal vor, ich beschädige eine Aluminium-Felge an Ihrem Auto. Weil ich nicht den teuren Ersatz bezahlen will, biete ich Ihnen einen Satz Stahlfelgen samt gleichwertiger Bereifung an, die zufällig noch in meiner Garage liegen.
    Die Felgen habern zwar keine aber für Ihre Auto, würden aberr passen. Es sind keine Alufelgen, aberr Sie können damit fahren, es sind andere Reifen, aberr Sie können damit fahren.
    Würden Sie meine Felgen samt Reifen nehmen. Wenn Sie jetzt ja sagen, glaube ich Ihnen nicht und wenn Sie jetzt nein sagen, müssen Sie Ihren obigen Vorschlag wohl zurückziehen  -  oder.

    Noch ein Wort zum Thema Ton, F.J.K..
    Ich erinnere mich da an einen Thread zu einem Tiefbauer  -  da war Ihre Ausdrucksweise nicht mehr Gosse, dass war schon die Betonbosse unter der Gosse.
    Wer also im Steinhaus sitzt, sollte nicht mit Gläsern werfen.

  21. Ach ja ...

    Sie haben immer noch kein Profil gezeigt (Ihres wurde ja gelöscht) und bekannt gegeben, wo Sie denn einzuordnen sind  -  so ohne Afrolook z.B.
  22. Über die Verhältnismäßigkeit ...

    hat ein Sachverständiger IN keinem FALLE zu entscheiden.
    Dies ist einzig und allein Sache eines Gerichts. Nur ein Gericht kann (ggf. unter Befragung eines SV) entscheiden ob Aufwand und Effekt in angemessenem Verhältnis stehen.
    Auch hier wieder mal Unsinn geschrieben, Frau Kapunkt.
    Und jetzt kommen Sie mir bitte nicht mit dem SV ohne Gericht. Auch da hat er nichts zu entscheiden. Bestenfalls beide Varianten zu untersuchen und mit Argumenten pos & contra zu versehen. Entscheiden müssen dann die Betroffenen.
  23. Ach ja ...

    Die Gerichte werden auch zunehemend intolleranter bzgl. Pfusch und deren Halbsanierung. Die Maßstäbe für Unverhältnismäßigkeit sind mittlerweile sehr hoch angesetzt.
  24. Da liegt der Hund wohl begraben

    >>Nein  -  ich gehe davon aus (ja  -  ich erlaube mir zu interpretieren), dass die Fragestellerin das geplant oder bei der Bauleitung nicht beanstandet hat  -  also in der Haftungskette steckt und hier einen Weg suchte, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. <<
    Das zuvor Geschriebene liest sich für mich auch so. Daher besser die kleine Lösung wählen und für den Fehler einstehen und dessen Korrektur gem. dem  -  richtigen  -  Vorschlag des SV auszuführen als noch vor dem Richter zu enden.
    MfG
    R. Kaiser
  25. immer noch nicht

    ... sie sind schon ein sehr durchschaubarer..
    wer spricht davon das dies nicht dauerhaft sei? um mich auf das Niveau ihrer vergleiche zubegeben: wenn jemand bei ihrem Auto die Reifen abmontiert können sie auch nicht fahren  -  oder? aber es macht halt niemand.
    FAchlich ist die Lösung in Ordnung. Die Frostsicherheit ist hergestellt. aus und Ende. hören sie auf sich andauernd auf den schlipps getreten zu fühlen wie ein pupatärer Knabe.
    die Sache mit dem Tiefbauer lassen wir mal lieber-X1234Xwenn sie Hintergründe nicht kennen halten sie sich raus-X1234Xaber ganz im ernst.
    warum ist der Vorschlag "Mist"? bitte geben sie mir ein Argument, warum der Bereich unter der Dämmung nicht frostsicher ist (ab den 60 cm ohnehin vorhandenen Tiefe).
    Mein Vorschlag widerspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)  -  wenn ja bitte begründen sie ihn.
  26. entscheiden müssen die betroffenen  -  genau sind sie ...

    entscheiden müssen die betroffenen  -  genau
    sind sie den Sachverständiger Herr düh?
  27. Wollen Sie mir drohen

    >>die Sache mit dem Tiefbauer lassen wir mal lieber-X1234Xwenn sie Hintergründe nicht kennen halten sie sich raus-X1234Xaber ganz im ernst. <<
    oder wie?
    Oder wollen Sie meinen Meinungsfreiheit beschneiden?
    Oder was sollen solche "Drohgebärden".
    Und warum meinen Sie etwas dazu sagen zu können, wenn ich es nicht kann? Wer sind Sie denn?
  28. ganz einfach ...

    ganz einfach weil Leute wie Sie sich immer wieder in Dinge einmischen, die Sie verdammt nochmal nichts angehen.
    Sie würd ich gern mal auf der Baustelle treffen  -  wird sicher interessant. Bin gespannt, ob Sie da ebenso aufbrausend sind wie hier.
    aber  -  sagen Sie ruhig Ihre Meinung. Wir hören zu.
  29. Was ist ganz einfach ...

    Und wer sind wir?
    Big brother's watching you?
    Was sollen so "unterschwellige" Drohungen?
    Besuchen Sie mich doch mal auf einer meiner Baustellen  -  ich lad Sie ein. Und dann? Kommen dann Ihre "Truppen" gleich mit angeritten, um mich einzuschüchtern, dass ich mich aus Dingen raushalte, die mich nach ihrer Meinung nichts angehen?
  30. schön wie sie ...

    schön wie sie Dinge hochspielen. ehrlich ist beeindruckend.
    da geht doch sicher noch etwas  -  oder?
  31. Ja ...

    aber nicht hier.
    Meine Einladung steht  -  nur glaube ich nicht, dass Sie die annehmen werden, weil Sie dann aus der Anonymität auftauchen würden.
    Und davor haben Sie Angst! Sie schießen lieber aus der Deckung.
    Ich trete wenigstens mit offenem Visier an.
  32. Schüchterne Nebenbemerkung eines Geschockten:

    Auf keinen Fall werde ich mich in dieses beeindruckende "Fachgespräch" einmischen. Ich möchte nur, vorsichtshalber mehr als Frage gemeint, sagen, dass, soweit ich es kenne, im allgemeinen nicht 80, nicht 60 und auch nicht 30 cm abgegraben wird, sondern 40 cm. Wahrscheinlich hängt das u.a. von den Maßen der vorgefertigten Kantelemente bei den Thermobodenplatten ab. Und vorsichtshalber wird dann oft noch eine Ringdrainage gelegt, damit sich unter der Platte auf keinen Fall eine Eislinse bilden kann.
  33. Korrektur

    Es hängt natürlich nicht von den Maßen der Kantelemente ab, da diese ja auf der verdichteten speziellen Kies- oder Schotterschicht (Kiesschicht, Schotterschicht) zu stehen kommen.
  34. Irgend wann ...

    werdet Ihr heiraten  -  da bin ich mir sicher!
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar
  35. Nö ...

    Stode ist mir zu alt. ;-)
    Außerdem habe ich schon eine Frau. ;-))
  36. Die Tiefe ...

    Die Tiefe, in der die Erdreichdämmung angeordnet werden muss wird ebenso wie das entsprechende Material individuell Bauvorhabenbezogen festgelegt. Hierbei spielen die Baugrundkennwerte eine gewichtige Rolle, da zur Festlegung als aller erstes die Frostempfindlichkeit der entsprechenden Böden herangezogen wird. Dann wird entschieden, in wie weit Erdreichdämmung oder konverntionelle Sicherungen zum Einsatz kommen. Die Ringdrainage, die Sie meinen, dient der Entwässerung der Frostschutzpolster aus F1-Material bei sogenannten Thermobodenplatten, da diese des Preises wegen oftmals ohne Betonfrostchürzen verkauft werden.
  37. Bewertung von Mängel

    Ich komm ja kaum mit dem Lesen hinterher, ich möchte mich bei Ihnen bedanken, da ich einige zusätzliche Anregungen bekommen habe.
    Nur um es endgültig zu schreiben, ich habe weder mit der Planung, Statik oder Bauausführung für diesen Anbau etwas zu tun.
    Mich hat ein befreundeter Bauunternehmer angerufen, wie ich diese Sachlage mit der Einbindetiefe der Einzelfundamente einschätze. Ja, dort ist sowas wie ein Sachverständiger für den Bauherrn tätig und es wird jedes "Brett" umgedreht, na ja, um in 1. Linie Kosten für den Bauherrn einzusparen. Die Parteien wollen nicht vor Gericht, sondern es soll eine Einigung für die Restzahlung her, nur wie?
    Das hier ein Mangel vorliegt, ohne Frage, nur wie ist dieser Mangel zu bewerten, ist er sehr gravierend (muss alles neu ) oder könnte der Bauherr damit leben (sind keine Schäden zu erwarten ) und es folgt nur ein gewisser Abzug seiner Leistung?
    Mit der ganzen Frostfreiheit ist doch auch alles so eine Sache, klar heute allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.), was ist mit alten Gebäuden, die sowas gar nicht haben und trotzdem seit 100 Jahren stehen.
    Im Winter 2005-2006 war hier das Erdreich über Wochen bis zu 1,20 m durchgefroren, mir ist jedoch ein Schaden bzgl. Gebäudehebung bzw. -Setzung bekannt, ja Wasserleitungen waren gefroren, aber sonst ...
    Ich bin in dem Beruf auch nicht erst seit gestern tätig, für mich ist der Mangel mit 60 cm Einbindetiefe nicht großartig schlimm und ich wollte einfach andere Meinungen einholen.
    viele Grüße
  38. Zwischenfrage

    Wie viele Ihrer letzten 50 Häuser waren denn frostsicher, Frau Tews?
  39. Hatten Sie denn ...

    die Baugrundkennwerte, als Sie ihren Vorschlag gemacht haben?
  40. nein hatte ich nicht

    ... ich weiß aber, dass es so in Ordnung geht, da die Fragestellerin angegeben hat, dass der Baugrund nicht bindig ist. Es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn diese Variante inkl. der 60 cm und einer untergelagerten Schotterschicht nicht reichen sollte.
  41. Na ...

    da sach ich jetzt einfach mal gar nichts zu  -  weil  -  das ist selbsterklärend ;-)).
  42. na endlich ...

    na endlich sieht er's ein, dass es richtig ist.
  43. Sagt ...

    wer?
  44. oder wie soll ich ihre Ausführung deuten

    ... daher
  45. Antworten

    Hallo Herr JDB,
    ich weiß nun nicht genau was sie richtig meinen? Frostsicher, ich meine schon die vorgegebene Mindest-Frostfreiheit bei Gebäuden. Frostsicherheit wird doch eher im Straßenbau verwendet, oder?
    Meinen Sie, dass ich Gebäude ohne die entsprechenden Vorschriften plane bzw. berechne? Ich betreibe dieses Ingenieurbüro seit 15 Jahren, habe über 2000 Aufträge erledigt und bis heute noch nie meine Berufshaftpflichtversicherung in Anspruch genommen.
    Hallo Herr Dühlmeyer,
    ja, ich kenne die örtlichen Gegebenheiten.
    Hallo Frau Krause,
    sie sind prima!
    Gerade habe ich einen interessanten Bericht von dem Fraunhofer Institut gefunden, 80 cm Frostfreiheit der Gründung völlig übertrieben, es reichen für dieses Gebiet ungedämmt 50 cm aus, gedämmte Konstruktionen noch viel weniger.
  46. Sie ...

    und alle anderen wissen sehr gut, was ich meine  -  eine wahr.
    Also lassens Sies lieber dabei  -  in Ihrem Interesse.
    Ach ja  -  was ist mit der Einladung?
  47. Habe ich je angezweifelt ...

    das SIE die Gegebenheiten kannten? Wohl kaum  -  oder?

    Wenn Sie suchen, finden Sie auch Herrn Konrad Fischer und seine Thesen zum dämmen im Netz.
    Planen Sie demnächst Ihre Häuser ohne Dämmung? Nur weil Sie die Thesen von Herrn Fischer gefunden haben.

    Außerdem noch ein Hinweis zu Ihren Ideen zum Auffrieren. Sie sprechen von Häsuern, die auf gleichmäßigem Baugrund aufgefroren und wieder getaut sind.
    Hier ist aber der Baugrund NICHT gleichmäßig, also besteht die erhebliche Gefahr, das durch unterschiedlichen Wassergehalt auch unterschiedliche Hebungen und somit Zwängungen in das Bauwerk gelangen.

    • **
  48. jetzt ist aber gut!

    Herr Dühlmeyer. Wissen Sie überhaupt, wodurch letztlich Frostschäden an Gebäudegründungen entstehen? Ich habe das Gefühl, dass hier elemtar aneinander vorbeigeredet wird. Die Entstehung von Eislinsen an sich stellt kein Problem dar. Die meisten Böden verkraften dies mit und ohne Belastung.
    Es gibt Veröffentlichungen u.a. von Prof. Klaus Hilmer, der auch sehr gute Vorträge gehalten hat und als unangefochtener Guru in diesem Thema angesehen wird, die eine klare Sprache sprechen.
    Machen Sie den Frost nicht gefährlicher als er letztlich ist.
    Eventuell mal etwas lösungsorientierter denken und handeln  -  und nicht nur problemorientiert. Dann würden unsere Gerichte sicher auch weniger zu tun haben.
    Nochmals  -  dann war es das für mich: es geht um eine Lösung und nicht um persönliche Eitelkeiten und das heraufspielen von Eventualitäten.
    Wegen der Einladung: Danke. Ich nehme diese gern an. Mir liegt nichts an Streitereien und ich bring auch keine "Armee" mit. ;-) Ich würde mich in der Sache separat melden.
  49. Lieber Herr Dühlmeyer,

    es handelt sich immer noch um zwei Einzelfundamente, OK.
    mit freundlichem Gruß
  50. Ja und ...

    was ändert das zum Guten?
    War schon klar  -  ein Balkon (mehrere übereinander) einseitig an das Gebäude angeschlossen (wie auch immer). Und auf der dem Gebäude abgewandten Seite zwei Stützen, die auf Einzelfundamenten ruhen.
    Wenn der Anschluss an das Gebäude nicht für vertikale Bewegungen drehbar gelagert ist, wohin sollen dann die Kräfte aus einem Hochfrieren der Fundamente?
    Die ergeben irgendwo Zwängungen.
    Kaum Auflast, die dem Eisdruck entgegenwirken kann ...

    Ach ja  -  und das mit dem Brett umdrehen ist auch so eine Sache.
    Wer nichts "verbrochen hat" braucht vor Bretterwendern keine Angst zu haben. Entweder finden die nix. Oder wenn sie was "er"finden, kann's doch leicht widerlegt werden.
    Wer aber solche Klöpse hinterlässt, mag nicht ganz unberechtigt das Bretterwenden fürchten.
    Meine Erfahrung zeigt leider, dass sich unter mehr als einem Brett Schlechtigkeiten verbergen, wenn erstmal unter einem was gefunden wurde. Und meist fallen am Anfang nur die Kleinigkeiten auf. Die dicken Dingen folgen erst.
    Manchmal braucht es ganze Bretterstapel, um Dinge zuzudecken.

  51. hi

    Nein, es hadelt sich nur um einen Balkon, haben sie schon gemerkt, das Thema ist durch, nichts für Ungut ...
    Sie sind angeblich ein Sachverständiger, OK, aber die Weisheit hat diese Berufsgruppe sicherlich nicht mit Löffeln gefressen und wenn ich sehe, wieviel Zeit sie heute hatten, viel Erfolg im weiteren Leben ...
    Für mich ist auch Schluss, danke an die User
  52. Jaja ...

    Wenn die Argumente ausgehen, wird es unsachlich und persönlich.
  53. "hmmm"

    nur mal so als Halblaie hätte ich auch ein paar Fragen:
    es geht um nen Balkon mit Stahlbetonstützen und den
    dazugehörigen Fundamenten (!)
    1.) was steht den eigentlich in der Statik? ...
    Fundament Größe X * Y * Höhe =? ... da ist
    doch bestimmt ein Körbchen statisch intus oder?
    2.) wieviel Last hat dieses Fundament laut Statik zu tragen?
    3.) das Fundament wurde geschalt oder wild betoniert? ...
    iss da keine Bewehrung im Fundament?
  54. Zitat: "Außerdem noch ein Hinweis zu Ihren Ideen zum ...

    Zitat: "Außerdem noch ein Hinweis zu Ihren Ideen zum Auffrieren. Sie sprechen von Häsuern, die auf gleichmäßigem Baugrund aufgefroren und wieder getaut sind. " und das von Ihnen Herr Dühlmeyer?
    Denken Sie im Ernst, dass ein Haus auf der vollständigen Grundfläche hochfriert und sich dann wieder senkt? Also- ich meine vollständig und nicht nur am Rand. Sieht sicher interessant aus, wenn man auf so ein Schauspiel mal im Zeitraffer sieht ...
    ... lauter hüpfende Häuser!
    da fällt mir noch was ein: schrieben Sie nicht, dass der Baugrund unklar wäre? Wie kommen Sie dann auf gleichmäßigen Baugrund? unabhängig natürlich davon, dass Ihrer Theorie ein gewisses Maß an Jules Verne nicht abzusprechen ist.

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