Umnutzung zu Wohnzwecken und Hof-Begrünung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Umnutzung zu Wohnzwecken und Hof-Begrünung

Ich habe Gewerberäume in einem Mehrfamilienhaus in München (Bayern) gekauft, die ich als Wohnung nutzen möchte.
Die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnung erfordert einen Bauantrag. Den habe ich gestellt
Da das Objekt letztlich nichts weiter als eine Wohnung ist, die in den letzten 10 Jahren gewerblich genutzt wurde,
ist der Bauaufwand nichts weiter als eine Renovierung. Wände bleiben, wo sie sind, außen ändert sich am
Gebäude nichts.
Jetzt habe ich eine Baugenehmigung erhalten mit der Auflage der Unteren Naturschutzbehörde, dass ich den
Hinterhof gemäß Freiflächengestaltungsordnung begrünen muss, inklusive Sandkiste und Kinderspielbereich.
Der Hinterhof ist zurzeit eine fast völllig vesiegelte Asphaltfläche (von etwa 250 m²) und ist mit 10 Garagen bebaut.
Die Lokalbaukommission sagte mir, dass 2/3 der Fläche als Zufahrt für die Autos genügen und der Rest
begrünt werden muss. Dafür sei ich jetzt verantwortlich.
Meine Fragen:
  • Wie ist die rechtliche Lage, kann ich gesetzlich dazu gezwungen werden, den Hof zu begrünen, nur weil ich

eine Umnutzung der Räume erreichen will?

  • Der Hof gehört mir nicht. Auch wenn ich den Hof begrünen wollte, muss ich die Zustimmung der 16 Miteigentümer

haben. Dazu gibt es demnächst eine Eigentümer-Versammlung. Was geschieht, wenn die Miteigentümer
ablehnen? Dann hätte die Baubehörde mir eine Auflge erteilt, die ich nicht erfüllen kann. Wie sieht die rechtliche
Lage in so einer Situation aus?
Bin auf ähnliche Erfahrungen und Tipps neugierig.

  • Name:
  • Karl Hettling
  1. da wird übers Ziel hinaus Geschossen

    Sie sind offensichtlich eine WEGAbk..
    Zuerst kommt es darauf an, was in der Teilungserklärung steht.
    Wenn es als Wohn- und Gewerberaum (Wohnraum, Gewerberaum) beschrieben ist, brauchen Sie die WEG nicht fragen.
    Wenn Gewerberaum zwingend vorgeschrieben ist, benötigen Sie für die Änderung einen einstimmigen Beschluss aller Eigentümer.
    Diesen werden Sie nun nicht mehr erhalten, denn die Umgestaltung kostet Geld.
    Die Bauauflagen verletzen die Rechte der gesamten WEG.
    Das ist nun der Trick einer Baubehörde, Missstände (hier fehlende Begrünung) bei jeder Änderung fordern zu können.
    Ob das in Bayern rechtes ist sagt Ihnen MH.
    Notfalls müssen Sie zu einem Trick greifen: melden Sie ein Gewerbe an und wohnen Sie in den eigenen Gewerberäumen, bedenken Sie aber, dass Sie schlafende Hunde geweckt haben.
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Wieso hebt Umnutzung den Bestandsschutz auf?

    Im Beitrag Nr 2557 lese ich, dass eine Nutzungsänderung automatisch den Bestandsschutz aufhebt, und dass dann immer die neuesten Vorschriften und Auflagen angewendet werden können.
    Darum geht es auch in meinem Fall: Umnutzung zur Wohnung löst Auflage der Hof- und Garagendachbegrünung aus.
    Mich interessiert der rechtliche Hintergrund: Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Aussage? Ich habe es zwar schon öfter gehört, aber bis jetzt noch keinen Paragraphen dazu gefunden. Wer weiß etwas dazu? Welche Entscheidungen und Urteile gibt es dazu?
    Karl Hettling
    • Name:
    • Karl Hettling

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