Nutzungsänderung "landwirtschaftlicher Betrieb"
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nutzungsänderung "landwirtschaftlicher Betrieb"

Hallo zusammen,
ich interessiere mich für einen alten Hof in der Eifel (Außenbereich/ Rheinland-Pfalz), der leer steht aber mit einer Nutzung als landwirtschaftlicher Betrieb belegt ist. Ich will natürlich lediglich drin wohnen und keine große Ackerwirtschaft oder Viehzucht betreiben. Die Substanz verfällt langsam. Das Haupthaus soll etwas ausgebaut werden, Scheune und Ställe sollen bleiben. Ein paar Tiere will ich dann doch.
Nun meine Fragen:
Wie kann ich erreichen, dass die Nutzung zum Wohnen zugelassen wird? Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Da der Grund schon lange nicht mehr für Landwirtschaft genutzt wurde  -  kann sich das vielleicht positiv auswirken?
Was sind ersatzweise die Voraussetzungen für einen "landwirtschaftlichen Betrieb"? Der Gesetzestext sagt es nichts konkretes. In welchem Umfang müsste ich anbauen oder Tiere halten?
Vielen lieben Dank für jede Anregung.
S.
  • Name:
  • Hempel, Susan
  1. fragen

    Foto von Martin G. Halbinger

    Am besten sprechen Sie mal mit Ihrer Bauaufsichtsbehörde (z.B. Landratsamt) oder mit einem entsprechend versierten Architekten.
    Am ehesten Relevant ist vermutlich § 35 Abs. 1,1. BauGB

    Abschließend beurteilen kann dies nur der Fachmann vor Ort.
    Als Landwirt muss es mind. einen Teil der Erwerbsgrundlage darstellen. Hobbyviehzucht o.ä. reicht i.d.R. nicht aus.

  2. nebenerwerb

    vielen Dank zunächst.
    Also könnte ein bloßer Nebenerwerb in der Landwirtschaft ausreichen. Schon mal interessant. Immerhin sind lediglich 15 T Quadratmeter Land dabei  -  die würden für einen Haupterwerb kaum ausreichen.
    Bekomme ich bei der Baubehörde zunächst kostenlose Auskunft? Oder kassieren die gleich, sobald man sich interessiert? Bin da total unsicher.
    Der Architekt ist noch nicht möglich, weil ich noch kein Käufer/ Eigentümer bin und gar nicht allein aufs Grundstück komme. Das behindert einiges.
    Wo finde ich vergleichsweise Grundstücks- / Kaufpreise für Höfe der Region? Wie weiß ich, was da angemessen ist?
    lieben Dank,
    S.
    • Name:
    • Susan Hempel
  3. Gewinnerzielungsabsicht

    als Landwirtschaft muss dahinter stehen. wenn sie als Landwirt da einziehen  -  die lanndwirtschaft später aufgeben  -  kann sie niemand vom Hof jagen. noch eine Möglichkeit: steht der Hof unter denkmalsschutz? dann könnten die Interessen des denkmalschutzamtes höher bewertet werden als die Regelungen des § 35 bg.
    Gruß
    jens
  4. 1,5 h

    reicht für ca. 10 ziegen oder eine Kuh  -  nichts mit Gewinnerzielungsabsicht!
    wenn das man gut geht.
    Gruß
    jens
  5. hey

    ... das habe ich noch nicht bedacht.
    Stimmt, die Fassade vom Haus ist aus Backstein und Schiefer  -  alles alt aber in ausreichend gutem Zustand, um sie zu erhalten. Der Denkmalsschutz könnte die Hand drauf haben. Und bevor alles verfällt, sollte doch lieber einer drin wohnen, der nicht Landwirt ist.
    Vielen Dank für die Anregung. Ich häng mich gleich ans Telefon.
    S.
    • Name:
    • Susan Hempel
  6. Warum so kompliziert?

    Servus,
    was soll dagegen sprechen ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Gehöft vor dem Verfall zu retten, in dem man es bewohnt?
    Solange keine genehmigungspflichtigen Maßnahmen am Wohnhaus vorgenommen werden, das Gebäaude instandgesetzt und die Technik modernisiert wird, um darin zu wohnen zu können, ändert sich doch nichts an der Nutzung.
    Es werden derzeit viele staatliche Forsthäuser verkauft, drain darf man auch ohne Probleme dauerhaft seinen Wohnsitz nehmen.
    Bei der Bauaufsicht fragen kostet nichts.
  7. Beratung

    Foto von Martin G. Halbinger

    Die Beratung bei den Ämtern ist i.d.R. kostenlos aber auch z.T. unverbindlich. Eine Grundtendenz ist aber erkennbar (eher chancenlos, eher möglich ...)
    Für verbindliche Auskünfte müssen meist andere Fachstellen beteiligt werden, Hintergründe ermittelt werden usw. Dies wird i.d.R. nur bei (kostenpflichtigen) Bauanträgen oder Vorbescheidsanträgen gemacht.
    Sie können ja dem Eigentümer klar machen, dass Sie nur ein Interesse haben, wenn Ihre Vorstellungen realisierbar sind. Seine Zustimmung zu weitergehenden Ermittlungen (z.B. des Architekten) sollten dann unproblematisch sein.
  8. @liebler

    Foto von Martin G. Halbinger

    Widerspruch!
    Die normale Wohnnutzung stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Das Wohngebäude ist bisher ein "Nebengebäude" des landwirtschaftlichen Betriebs zur "Unterbringung der Arbeiter". Zukünfig soll es (wenn keine Nebenerwerbslandwirtschaft) ein Wohnhaus mit div. Nebengebäuden werden.
    Diese Nutzungsänderung wird aber oft von den neuen Eigentümern nicht gemacht. z.T. wird es auch von den Behörden geduldet.
    Ähnlich ist's auch mit Forsthäusern, Bahnwärterhäuschen usw. Nicht immer ist die (z.T. schon seit Jahrzehnten) vorhandene Wohnnutzung zulässig.
    Wenn jedoch Missstände auftreten, wird es evtl. problematisch ...
  9. susan

    wies alles ausgeht  -  lass und mal wissen  -  bitte!
    man lernt immer noch dazu.
    Grüße aus Preußen
    jens
  10. martin

    du als Prüfer vom Bauordnungsamt  -  wie siehst du das  -  wenn die susan da mit einer Kuh im schlepptau (oder ein paar ziegen) einzieht und die nebenerwerbslandwirtschaft später aufgibt. gibt es da ein Hebel für irgendjemanden sie zu vertreiben  -  oder funzt das?
    Gruß
    jens
  11. @raabe

    Foto von Martin G. Halbinger

    eine Entscheidung entsteht i.d.R. aus der Abwägung verschiedener Belange. In vielen Fällen ist eben § 35 Abs. 1,1. BauGB maßgeblich für die Zulässigkeit einer Wohnnutzung. Wenn die Bauherren bereit sind einzelne Einschränkungen hinzunehmen (z.B. nur begrenzte Erweiterung, Auflagen einzelner Fachstellen usw.) sind oft Chancen vorhanden.
    Vieles hängt aber auch von den Stellungnahmen der einzelnen Fachstellen ab. Wenn hier z.B. durch entsprechende Vorgespräche alle Probleme beseitigt werden konnten, ist eine Genehmigung leichter ...
    Aber ich will meinen Kollegen nicht eine Entscheidung vorwegnehmen.
    Wenn z.B. schon der Bestand ein Schwarzbau ist, sehe ich für eine Nachgenehmigung als normales Wohnhaus weniger Chancen.
  12. ziegen?

    ... lieber eine Kuh und ein paar Hühner. auf die freue ich mich schon.
    Das sind alles super Anregungen. Ich glaube, jetzt habe ich Stoff zum Arbeiten: Denkmalschutz kontaktieren, Bauaussicht anrufen, über Nutzungsänderung und Umfang des Landwirtschaftlichen Betriebes informieren, der ja schon über Jahre brach liegt ...
    ach, und eine Kuh kaufen.
    : o)
    vielen Dank,
    Susan
    • Name:
    • Susan

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