Wer muss Schachtscheine einholen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Wer muss Schachtscheine einholen

In Thüringen soll eine Tiefbaufirma Fundamente ausschachten. Auf dem Grundstück liegen Versorgungsleitungen.
Muss dazu der Bauherr oder die ausführende Firma Schachtscheine einholen? Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es, wer diese Schachtscheine einholen muss?
  • Name:
  • geisenhainer
  1. VOB hilft

    Hallo,
    auch für den Fall, dass die VOBAbk. nicht vereinbart wurde, so stellt sie in diesem Punkt zu mindestens die allgemeine Verkehrssitte dar.
    § 3 Nr. 1 VOB/B: "Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu überlassen. "
    Ziff. 3.1 DINAbk. 18299 VOB/C: " ... Kann die Lage dieser Anlagen nicht angegeben werden, ist sie zu erkunden. Solche Maßnahmen sind besondere Leistungen ... "
    Ziff. 3.1.4 DIN 18300 VOB/C: "Wenn die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen, Hindernisse und sonstiger baulicher Anlagen vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, ist sie zu erkunden. Solche Maßnahmen sind Besondere Leistungen ... "
    Kurz gesagt, der Bauherr ist für die Angabe der Lage verantwortlich oder er muss die Kosten für die Erkundung tragen.
    Etwas anderes kommt nur in Frage, wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.
    Mit freundlichen Grüßen
  2. ich sach mal ...

    stimmt so nicht , hatte das Problem , als wir bei einem kanalanschluss ein Kabel beschädigt haben . meine Haftpflicht wollte von mir eingeholte Pläne sehen . ausdrücklich.
  3. @Mirko Lenuweit

    Hallo,
    war das bei der Dir auf öffentlichem Gelände?
    Grüße
  4. Unternehmer hat Prüfpflicht

    Hallo Mirko,
    als Unternehmer musst Du natürlich klären, ob Kabel oder ähnliches liegen können. Die Angaben dazu hat allerdings der Bauherr zu machen.
    Wenn der Bauherr "sagt", da sind keine oder nicht alle angiebt, hat er die Kosten einer Beschädigung zu tragen.
    Wenn er "sagt", weiß ich nicht, muss die Lage erkundet werden. (Besondere Leistung)
    Wenn er gar nichts "sagt", muss er darauf hingewiesen werden, dass er Angaben zu machen oder die Erkundung zu veranlassen hat.
    Hast Du als Unternehmer ohne verlässliche Angaben geschachtet, bist durch Deinen Prüf- und Hinweispflichten (Prüfpflichten, Hinweispflichten) nicht ordentlich nachgekommen. Damit bist Du mithaftbar. Da Du Deinen Pflicht aber fahrlässig nicht nachgekommen bist, sagt Deine Versicherung  -  "mit uns nicht".
    Mit freundlichen Grüßen
  5. an

    Herrn oder Frau Geisenhainer:
    Da es ja vertraglich nicht geregelt scheint,
    gelten wohl die von Herrn Stöckel bereits sehr schön dargelegten Festlegungen in der VOBAbk..
    Schlimm genug, dass Sie nicht wissen, wo Leitungen auf Ihrem Grundstück liegen,
    es kann dadurch jetzt auch zur Bauverzögerung kommen.
    Die Leitungsauskunft muss (so ist es hier in Erfurt) beim jeweiligen Versorgungsträger
    schriftlich mit Lageplan beantragt werden, wobei es Bearbeitungszeiten geben wird.
    Also besser die Sache schnell selbst in die Hand nehmen und den Unternehmer informieren.
    Um welche Leitung und welchen Länge geht es?
    Denn Grundsätzlich brauchen sie wohl auf dem eigenen Grundstück keine "Grabegenehmigung".
    Grüße

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