Carport in NRW: Kann ich mit Bau schon nach dem Einreichen der Statik beginnen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Carport in NRW: Kann ich mit Bau schon nach dem Einreichen der Statik beginnen?

Wir bauen einen Carport 7 m + 2 m Schuppen in Herten NRW. Der Bauunternehmer hat uns bisher die Statik noch nicht überreicht, will sie uns aber in 2 Tagen geben, damit wir sie inklusive des Bauantrags abgeben können. Auf der Web-Page

" las ich folgendes: "Wenn die Baubehörde Ihren eingereichten Plänen nicht iderspricht, können Sie anfangen! " Da der Unternehmer verständlicherweise nun nicht 1-2 Wochen warten will, bis der Bauantrag genehmigt ist, will er parallel mit dem Bau beginnen. Wir haben aber auch einen Nachbarn (Architekt bei der Stadt), der nach Möglichkeiten sucht, unsere Baumaßnahme zu verhindern  -  dies tat er bereits beim Vorbesitzer des Hauses. Können wir als Bauherren Probleme bekommen, wenn der Bau parallel gestartet wird?

  • Name:
  • Steve Eaglestone
  1. Vorsicht ist die Mutter des Elefanten

    oder so ähnlich. Wir hatten in Dortmund einen ähnlichen Fall. Da musste der arme Kerl wieder abreißen und eine Woche später durfte er wieder aufbauen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. Das ist doch keine Antwort

    mit der der Fragesteller etwas anfangen kann Herr Beisse. Ohne zarte Familienbande zu bemühen: was der Fragesteller anführt, ist eine aus dem Zusammenhang gerissene Passage aus § 67 Bauordnung NRW. Sie  -  als Fragesteller  -  dürfen erst dann mit dem Bau des Carport beginnen, wenn

    1. für das Baugrundstück ein Bebauungsplan vorliegt,

    2. der Gemeinde Bauvorlagen (Statik nicht erforderlich) eingereicht wurden,

    3. die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Alles andere ist ein Schwarzbau mit den möglichen  -  und auch richtigen  -  Konsequenzen: Abbruch (noch sicher nicht Wiederaufbau innerhalb einer Woche) und Bußgeld. Punkt.

  3. Ich habe mal etwas anderes gelernt!

    Zwar bin ich (leider) keine Architektin, habe aber mal kurz angerissen Baurecht gelernt, und da lautete der allgemein gültige Grundsatz, dass ein Abriss nur dann gefordert werden darf, wenn das Projekt nicht hätte genehmigt werden können! Alles andere wäre auch völlig unverhältnismäßig. Gilt das denn nicht mehr? Ich denke eher, es ist nach wie vor so, abgerissen werden muss (evtl.) höchstens das, was nicht genehmigungsfähig ist. Es wird also keiner gezwungen, heute etwas abzureißen, was nächste Woche genehmigt werden könnte und wird! Man belehre mich eines Besseren, wenn es anders ist! Wer sich also sicher ist, die Bestimmungen des Bebauungsplanes einzuhalten bzw. sicher ist, dass die Sache genehmigungsfähig ist (z.B. Nachbarbeispiel) kann ohne größere Sorge anfangen! Gruß
    • Name:
    • Jeannetty
  4. Gelernt und erlebt

    Ich habe doch geschrieben, dass es so passiert ist. Ob das rechtens war oder nicht, ob da irgendwelche Gesetze eingehalten wurden oder nicht weiß ich nicht. Eben nur, dass es abgerissen wurde. Scheint wohl ziemliche Willkür zu sein.
    • Name:
    • Martin Beisse

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