Drückendes Grundwasser und keine "Wanne"! Gibt es Rettung?
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Drückendes Grundwasser und keine "Wanne"! Gibt es Rettung?

Liebe Experten, meine Frau und ich sind Käufer einer fast fertig gestellten Doppelhaushälfte (geplante Übergabe war: 31.3.01). Während des letzten Ortstermins vor Abschluss des Kaufvertrags (der Keller war trocken) fragte ich den vermittelnden Makler zwar: "Gibt es hier Probleme mit Grundwasser? " Als er dies mit den Worten "keine Probleme" verneinte, schlossen wir den Kaufvertrag ab (passiert mir nicht nochmal). Inzwischen musste ich feststellen, dass durchaus mit hohen Grundwasserständen zu rechnen ist. Dies ist im wesentlichen darin begründet, dass ein relativ nahe gelegener Fluss (die Nahe) bei Hochwasser zu stark ansteigenden Grundwasserspiegeln führt. Der Keller unserer Doppelhaushälfte ist inzwischen mehrmals mit Wasser voll gelaufen (3-4 cm Höhe). Auch ist inzwischen mehr oder weniger unstrittig dass die Abdichtung der gemauerten Kellerwände entgegen der Ausschreibung unseres Bauträgers nicht fachgerecht gegen drückendes Grundwasser durchgeführt worden ist. Sobald die Stellungnahme des im inzwischen beantragten Beweissicherungsverfahrens tätig werdenden Gutachters vorliegt, soll eine erneute vollständige Abdichtung des Kellers durchgeführt werden. Ich weiß nun (leider erst seit einigen Tagen), dass viele der benachbarten Neubauten mit einer weißen oder schwarzen Wanne ausgestattet wurden. Dies ist bei unserem Objekt natürlich nicht mehr möglich. Die Bodenplatte besteht zwar aus 25 cm dicken WU-Beton ... Mehr weiß ich zum Thema Bodenplatte allerdings (noch) nicht. Hier nun meine Fragen:
  • A) Ist es möglich, eine nachhaltige und dauerhafte Abdichtung gegen drückendes Grundwasser herzustellen, auch wenn weder eine weiße noch eine schwarze Wanne zur Anwendung gelangen können (eine fachgerechte Ausführung der Maßnahmen an den gemauerten Kellerwänden gemäß DINAbk. 18195-6 vorausgesetzt)?
  • B) Ich habe inzwischen auch "gelernt" dass WU-Beton allein nichts heißen muss. Gibt es nachprüfbare Mindestparameter (Rissbewehrung o.ä.), die eine WU-Beton-Bodenplatte bei drückendem Grundwasser erfüllen muss?
  • C) Sollte eine WU-Betonplatte zur Abdichtung gegen drückendes Grundwasser ebenfalls gemäß der DIN 18195-6 beschichtet sein?
  • D) Wenn diese oder andere Abdichtungen nicht vorhanden sind, muss ich dann damit rechnen, dass die Bodenplatte mittelfristig den Beanspruchungen durch das Grundwasser nachgibt und z.B. reißt?
  • E) Wäre es in meiner Situation sinnvoll, zusätzlich eine Innenabdichtung der WU-Bodenplatte vornehmen zu lassen, wenn ja wie?
  • F) Kurz ... gibt es Rettung?

Ich danke Ihnen, liebe Experten, im Voraus für Ihre fachkundige Antwort. Jede Antwort wird für mich, einen sehr besorgten, verunsicherten und leider völlig inkompetenten Bauherren bestimmt von unschätzbarem Wert sein ... Mit besten Grüßen

  • Name:
  • Markus Weymann
  1. dieses Mal dann auch nicht aus der Hüfte

    ohne wirklich exakte Angaben kann und soll man nicht aus der Ferne nicht viel dazu sagen, Grundsätzlich vielleicht :
    war denn eine 'schwarze Wanne' mit Bitumendickbeschichtung nach DINAbk. 18.195-6 geplant? Dann geht diese natürlich auch unter der Kellersohle durch (nicht auf der Bodenplatte 'beschichtet' ), da habe ich allerdings noch keine vernünftigen Ausführungen gesehen, aber vielleicht weiß jemand mehr.
    wie sieht die vorhandene Abdichtung denn im Detail aus, es gibt ja viele Firmenvorschläge außerhalb der DIN, die gg Druckwasser dicht sein sollen.
    welche nachträglichen Maßnahmen jetzt möglich sind, muss wirklich im Detail, angepasst an die vorhandene Belastung und die Konstruktionen genau geplant werden, dazu wird der Beweissicherungsgutachter wohl auch eine Aussage machen, wenn er einen Auftrag dazu hat.
  2. Eine Wanne war nicht geplant ...

    Lieber Herr Feldwisch-Drentrup, erst einmal Danke für Ihre Antwort. Die Antwort auf Ihre Frage ist Nein. Meine Bauträger sagte mir explizit: "Man muss bei drückendem Grundwasser nicht zwingend eine Schwarze (oder Weiße) Wanne verwenden. " Deswegen wurde auch nicht so Verfahren. Ich weiß eben nicht einzuschätzen, ob diese Aussage stimmt ... Ich habe zwar meinen Bauträger gebeten, mir mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Abdichtung der Bodenplatte durchgeführt wurden ... er konnte mir das aber nicht sagen. Vielleicht bekomme ich diese Info noch und kann das dann genauer mitteilen. Ich habe, da ich selbst nicht Verfahrensbeteiligter im Beweissicherungsverfahren bin, meinen Bauträger gebeten prüfen zu lassen, ob eine prinzipielle Abdichtung ohne Wanne den Gegebenheiten ausreichend Rechnung trägt ... Ihrer Schlussbemerkung entnehme ich, dass ich zumindest zuversichtlicher sein kann, sollte der Beweissachverständige zu dem Schluss kommen, dass der Schaden unter Nennung der erforderlichen Maßnahmen (auch ohne Wanne) behebbar ist ... Leider weiß ich bisher wohl noch viel zu wenig über das, was zu einer Beurteilung notwendig ist ... trotzdem vielen, herzlichen Dank und beste Grüße. PS: ich finde es bemerkenswert, dass es so etwas wie dieses Forum von Bau. DE gibt. Man "gibt als Bauherr seine Probleme ab" und bekommt dann auch noch von hilfsbereiten Fachleuten einfach so eine Antwort ... Hut ab!
    • Name:
    • Markus Weymann
  3. wenn keine Wanne vorgesehen war

    dann wird es sich wohl um eine sog. alternative Abdichtung mit Bitumendickbeschichtung BDB handeln, die aber dann auch nicht der in der neuen DINAbk. 18.195 vorgeschlagenen Ausführung (auch nur für zeitweise stauendes Wasser) entspricht. Ob diese Art der Abdichtung den Regeln der Technik bzw. den Forderungen des Vertrages entspricht, wird wohl im Gutachten erörtert, wenn so eine Abdichtung, die nicht der DIN entspricht, versagt, hat normalerweise derjenige, der sie ausführt, schlechte Karten, d.h. er wird beweisen müssen, dass sie den technischen Regeln entspricht und nicht mangelhaft ausgeführt ist. Wer sind denn die Verfahrensbeteiligten im Beweisverfahren und wer hat die Fragen formuliert?
  4. Die Verfahrensbeteiligten ...

    sind mein Bauträger und der von ihm mit der Errichtung des Rohbaus beauftragte Unternehmer. Die Fragen wurden seitens meines Bauträgers, der das Beweisverfahren beantragt hat, formuliert. Gruß
    • Name:
    • weymann@ing. boehringer-ingelheim.com
  5. Wenn der Bauträger dem Bauunternehmer

    den Auftrag nach einer von ihm gefertigten Planung und Ausschreibung erteilt hat, ist er selber möglicherweise auch zumindest Mitverursacher des Schadens, insofern ist das Ergebnis des Verfahrens für Sie nicht unbedingt gültig, da der Bauträger ihnen gegenüber für ein mangelfreies Bauwerk gewährleistet. Sie müssen und haben hoffentlich ihre Rechte vorbehalten und sollten das Ergebnis des Gutachtens dann noch einmal gesondert bewerten.
  6. Was für ein Gutachten?

    Ist das schon ein Gutachten in einem selbständigen Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren). Denn dann würde der Gutachter ja vom Gericht bestellt.
    Hier müsste man die genaue Fragestellung kennen. x
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. Da die Übergabe noch nicht erfolgt ist ...

    werde ich natürlich das Gutachten des im Beweisverfahrens tätig werden Sachverständigen abwarten. Dieser wurde übrigens nicht vom Gericht "vorgeschlagen", vielmehr haben sich die Parteien Bauträger und Rohbauer auf den Herrn verständigt. Sollte dieser festsellen, dass die Mängel ohne verbleibenden Schaden behoben werden können (und bei Übergabe auch behoben sind), werde ich mich dieser Feststellung wohl fügen müssen ... Vielleicht darf ich abschließend noch einmal diese letzte Frage stellen ... es ist die, die mir nämlich am meisten auf den Nägeln brennt ... jeder (ob kompetent oder nicht) sagt mir: "Da hätte ein Wanne hingemußt! " Diese Optimallösung kenne ich nun und weiß auch, dass ich sie nicht mehr bekommen kann. Wenn nun (unter der Annahme, dass die Bodenplatte den technischen Regeln gemäß verlegt worden ist), alle denkbaren "Reparaturmaßnahmen" korrekt und ebenfalls entsprechend den allgemein anerkannten technischen Regeln durchgeführt werden, kann es dann prinzipiel auch ohne Wanne gut gehen? ... oder anders formuliert: Gibt es bei drückendem Grundwasser überhaupt dauerhaft dichte Keller auch ohne Wanne? ... beste Grüße
    • Name:
    • weymann@ing. boehringer-ingelheim.com
  8. Dicht schon ...

    x
    • Name:
    • Martin Beisse
  9. Sehr gute Fragen..

    die ich allerdings noch nicht klären konnte. Ein von mir inzwischen beauftragter Gutachter (vereidigt von der Architektenkammer und auch in der Liste der öffentlich bestellten Sachverständigen) kannte den Herrn nicht. Ich versuche aber, das herauszubekommen ... beste Grüße
    • Name:
    • Markus Weymann
  10. Druckwasserdicht mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen

    ... und zementgebundenen Schlämmen im AIDA Kiesol-System sicher abdichten ist machbar (wir dichten ca. 10 Keller pro Jahr die auf einer WU-Beton-Bodenplatte sogar gegen Grundwasser (bei Wasserhaltung während der Bauphase) ab und haben damit seit 8 Jahren keine Probleme obwohl die Keller bis zu 1,3 m im Wasser stehen). Herr Weymann, Feldwisch-Drentrup: DINAbk. 18195 T. 6 beschreibt seit August 2000 die Abdichtung auf waagerechten bzw. schwach geneigten Flächen  -  drückendes Wasser wurde geändert: in Teil 5 aufgenommen und in aufstauendes Sickerwasser geändert. DIN ist ein "privates" (e.V.) Regelwerk, das den Stand der Technik wiedergeben aber auch hinter ihm zurükbleiben kann. (Dazu gibt es ein BGH-Urteil) Bestes Beispiel: DIN 18195 nach 1983 erst im Jahr 2000 geändert (Aufnahme der Dickbeschichtungen). Ich erinnere auch an die DIN 820: ... jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich ... =>Haftungsausschluss wenn nach DIN gearbeitet aber die DIN kann nicht alle Eventualitäten abdecken. Die Dickbeschichtungsrichtlinie von 6/97 ist in einigen Details noch besser als die überarbeitete DIN 18195. Wir schließen in diesen Fällen eine Werksvertrag ab und bieten eine erweiterte Gewährleistung: Sollte es unseren Betrieb aus irgend einem Grund nicht mehr geben (es soll da einige Firmen geben die schnell mal 300.000 DM nicht bezahlen (Konkurs) und andere Firmen mit in den Tod reißen), übernimmt für uns der Lieferer des System die Gewährleistung: schriftlich verbrieft. Voraussetzung: Sauberstes Arbeiten, Beste Materialien, hochqualifizertes Personal = nicht billig machbar. Zum Thema Gutachter: (bitte nur die Jacke anziehen, wenn sie passt); Viele Gutachter die ich im letzten Jahr erlebt habe wussten noch nicht einmal das es eine neue DIN 18195 gibt. Einige Sachverständige / Architektenbüros wollen an Altbauten nach DIN 18195 sanieren (die gilt nur für den Neubau): Ausnahme: Lastfallbeschreibungen (4-6) und Schutz der Abdichtung (9). 9 von 10 Ausschreibungen sind fehlerhaft. Weist man den Ausschreibenden darauf hin, braucht man seine Bewerbung um den Auftrag und für folgende BVAbk. nicht mehr abgeben. Deshalb: Im Bekanntenkreis oder der Umgebung nach Kompetenz (nicht vermeintlicher Kompetenz) umsehen, auch wenn das etwas teurer ist  -  wer billig einkauft, bezahlt meist doppelt.
    • Name:
    • Gunar Hänke

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