Tiefbau-Recht  -  Falscher Kanalplan der Gemeinde?
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Tiefbau-Recht  -  Falscher Kanalplan der Gemeinde?

Verehrte Tiefbau-Spezialisten bzw. Baurechtexperten,
unser Baggerunternehmen wollte unser Doppelhaus an den Kanal anschließen, dabei stellte sich jedoch heraus, dass der Plan der Gemeinde die Anschlussstelle (Anstich) ab Oberkante Gelände eingezeichnet hat und nicht ab OK Straße.
Der Kanal selbst hingegen war ab OK Straße eingezeichnet.
So kam's, dass unser Kellerbauer und Baggermeister buddelte und buddelte aber nicht am Anstich rauskam, sondern der Kanal jetzt "zu hoch" liegt.
Ist es üblich, in einem Kanalplan von unterschiedlichen Punkten aus zu messen ohne dies in einer Legende zu vermerken?
Die Gemeinde (Oberfranken/Bayern) fühlt sich im Recht und sagt, der Plan ist OK und sie übernehme definitiv nicht die Kosten, die Straße aufzureißen und wieser zu teeren.
Pikantes Detail: Die Firma, die den Kanal gegraben hat, ist zwischenzeitlich insolvent ...
Leben wir in einer Bananenrepublik oder ist das deutsche Baurealität vom Feinsten?
  • Name:
  • Yvonne Dambier
  1. Was war denn

    das für ein Plan nach dem da "gebuddelt" wurde? Kanalbestandspläne haben üblicherweise Höhenangaben über NNAbk. (Normal-Null) ...
    • Name:
    • M.P.
  2. Kanalbestandsplan

    Hallo Manfred,
    im Kanalbestandsplan war der Kanal ab OK Straße gemessen und der Anstich ab OK Gelände.
    Der Bauunternehmer meinte, dass es nicht üblich sei, dass verschiedene Höhen angenommen werden, ohne dies zu vermerken.
    Ich selbst habe keine Ahnung, aber mit wem soll ich mich jetzt rumärgern?
    • Name:
    • Yvonne Dambier
  3. Ich würd sagen ...

    Eure Gemeinde hat ein Problem.
    Wie von Manfred gesagt, werden Rohr- und Schachtsohlen +xx, yy üNN angegeben, weil eine Straße  -  und darauf tipe ich bei Euch  -  durch Baumaßnahmen in der Höhe verändert werden kann. Die werden die Straßenhöhe von der Baustraße angegeben haben. Und darauf sind nochmal 15  -  20 cm draufgekommen  -  und dann war es dass.

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