Ablehnung von Baumfällanträgen
BAU-Forum: Wer hat Erfahrung mit

Ablehnung von Baumfällanträgen

Hallo allerseits,
wir haben ein 511 m² großes Baugrundstück in Berlin erworben, dass bis auf einen einzelnen Walnussbaum völlig frei und baureif ist. Der Baum (ein Walnussbaum, Stammumfang 105 cm) steht etwa 3 m von der nördlichen Grundstücksgrenze entfernt.
Um möglichst viel Sonne im Garten zu haben, wollten wir unser Haus möglichst weit nach Norden auf das Grundstück setzen und sind deshalb mit unserem Hausberater zum Natur- und Grünflächenamt gegangen und haben dort persönlich nachgefragt, ob ein Fällantrag Aussicht auf Erfolg hat. Wir erhielten die mündliche Aussage: "Kein Problem".
Nun haben wir die Antwort auf unseren Fällantrag erhalten. Der Fällantrag wurde unter Berufung auf § 5 Abs. 1 Nummer 2 Berliner Baumschutzverordnung abgelehnt. Wir sollen unser Haus um mehrere Meter nach Süden verschieben, sodass das Haus stehenbleiben kann. Wir sind sehr unglücklich über diesen Bescheid, denn so würden wir eine etwa 100 m² große dunkle Gartenfläche (Nordseite, von Baum beschattet) haben, die wir unbedingt vermeiden wollten.
Wer kann uns da noch einen Tipp geben, mit was für Begründungen ein Einspruch gegen diesen Bescheid Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Vielen Dank im Voraus M. Pauling
  • Name:
  • M. Pauling
  1. Hatten wir auch!

    Unser Baumfällantrag wurde auch abgelehnt. Wir sollten das Haus ca. 4 m nach Süden legen, um eine Eiche zu erhalten. Haben wir nicht eingesehen, da wir dann noch verbleibend 9 Eichen hatten (+ ca. 25 andere Bäume). Haben dann einen Termin beim Bürgermeister gemacht, mit Frau und Baby (besonders wichtig!) und versucht ein klärendes Gespräch zu führen. Der Sachbearbeiterin haben wir erklärt, dass wir die Entscheidung nicht so hinnehmen werden und uns an den zuständigen Ausschuss wenden werden. 1 Woche später hat sie dann doch zugestimmt ...
    MfG
    Fabian Haischmann
    PS: Ein Beitrag reicht, bitte nicht 3 mal einstellen!
  2. Ob das in der Großstadt auch klappt?

    Hallo Fabian,
    vielen Dank für den mutmachenden Beitrag. Ich bin nur nicht ganz so zuversichtlich, ob das in der Großstadt Berlin auch so klappt. Auf jeden Fall will ich mich heute erstmal kurzfristig mit einem Rechtsanwalt unterhalten, welche Gründe für einen Einspruch stichhaltig genug sein könnten. Unsere Architektin schlug auch einen Ortstermin vor  -  aber nun haben sich die Leute vom Grünflächenamt, vom Stadtplanungsamt und vom Bauamt schon gemeinsam vor Ort ein Bild gemacht, ob wir es da schaffen, nochmal einen Ortstermin zu bekommen?
    Wir bleiben auf jeden Fall dran  -  wenn ihr es geschafft habt, warum soll's dann bei uns nicht auch klappen.
    MfG
    Matthias Pauling
    • Name:
    • Matthias Pauling
  3. Zwei Argumente sollten Sie aber bedenken

    1. Ich kenne zwar nicht die Gegebenheiten, aber für den modernen Menschen ist nicht die Südseite, sondern die Sonne vom Westen (nachmittags und abends) nutzbar und angenehm.
    2. Im Sommer ist man froh um den Schatten, gerade in der Stadt, im Winter ist ein Walnussbaum laubfrei, d.h. die Sonne haben Sie dann sowieso.

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